AXMANN & ENGLING StBG

Wachstumschancengesetz – Alle Infos & Vorteile

Nach intensiven Verhandlungen wurde das Wachstumschancengesetz (WCG) im März 2024 vom Bundesrat verabschiedet. Wenn auch viele der ursprünglich geplanten Maßnahmen doch nicht den Weg ins Gesetz gefunden haben, so bietet das WCG doch einige Chancen und Vorteile, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen. Kernelemente des Wachstumschancengesetzes sind dabei die Themen Bürokratieabbau, Steuererleichterungen und die Förderung von Forschung und Innovationen. Die deutsche Wirtschaft soll durch das Gesetz gestärkt und zukunftsfähig aufgestellt werden. Erfahren Sie hier mehr darüber, welche Vorteile das Wachstumschancengesetz grundsätzlich bietet und wie Sie diese als Unternehmer am besten nutzen können.  

Das Wichtigste vorab in Kurzform

Das Wachstumschancengesetz soll weniger Bürokratie, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, mit sich bringen und helfen, Forschung, Innovationen und Liquidität zu fördern.

Was ist das Wachstumschancengesetz - Erklärung

Das “Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness”, wie das WCG offiziell heißt, soll mit dem Abbau von Bürokratie und durch zahlreiche Steuererleichterungen neue Impulse für Innovationen und Investitionen setzen, Unternehmen entlasten und somit die Transformation der deutschen Wirtschaft unterstützen.

Seit wann gilt das Wachstumschancengesetz?

Das Gesetz trat am 24. März 2024 in Kraft, nachdem es am 22. März 2024 im Bundesrat verabschiedet wurde. Der Bundestag hatte dem Entwurf bereits im November 2023 zugestimmt, dann dauerte es bis zur Verabschiedung im Bundesrat jedoch mehrere Monate. Zunächst wurde der Entwurf abgelehnt, weil die Bundesregierung nicht alle vom Bundesrat geforderten Änderungen umgesetzt hatte, ein Vermittlungsausschuss musste eingesetzt werden. Es war bis zuletzt nicht sicher, ob das Gesetz tatsächlich angenommen und in Kraft treten würde.

Was sind die Ziele des Wachstumschancengesetzes 2024?

Die wichtigsten Ziele des Wachstumschancengesetzes sind mehr Innovationen und Investitionen. Diese sollen helfen, die deutsche Wirtschaft langfristig zu stärken und zukunftsfähig auszurichten. In einer globalisierten und vom ständigen Wandel geprägten Wirtschaftslandschaft soll die wirtschaftliche Stabilität Deutschlands gesichert werden. Um diese Ziele zu erreichen, wurde eine Fülle von Maßnahmen verabschiedet, die vor allem die Bereiche Steuererleichterung und Bürokratieabbau betreffen. Forschung, Innovationen und zukunftsfähige Investitionen sollen zudem in höherem Maße gefördert werden.

In der Tat ist die endgültige Fassung des Wachstumschancengesetzes (WCG) im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf stark abgespeckt ausgefallen. Viele geplante Steuererleichterungen wurden gestrichen. Trotzdem sind mit dem neuen Gesetz Entlastungen von etwa 3,2 Milliarden Euro möglich.

Was sind die konkreten Vorteile & Inhalte des Wachstumschancengesetzes?

Wir stellen Ihnen hier die wichtigsten Neuerungen, Änderungen und die sich daraus ergebenden Vorteile aus dem Wachstumschancengesetz (WCG) vor. Wir legen dabei den Schwerpunkt zunächst auf Entlastungen und Änderungen für Unternehmen, anschließend stellen wir die Vorteile und Veränderungen für Angestellte vor.

Das Wachstumschancengesetz bringt einige Entlastungen und Änderung für Unternehmen mit sich.

Vorteile für Unternehmen durch Wachstumschancengesetz

Das neue Wachstumschancengesetz von 2024 bietet eine Reihe von Vorteilen für Unternehmen, die wir hier kurz vorstellen:

Unterstützung für Kleinunternehmen durch Wachstumschancengesetz

Das neue Wachstumschancengesetz soll vor allem kleine Betriebe und Selbständige unterstützen.

  • Kleinunternehmer, die von der Umsatzsteuer befreit sind, brauchen in Zukunft keine Umsatzsteuerjahresmeldung mehr abzugeben.
  • Unternehmen, die weniger als 2.000 Euro Umsatzsteuer pro Jahr abführen, müssen keine Umsatzsteuervoranmeldung mehr abgeben (bisher nur für bis zu 1.000 Euro Umsatzsteuer pro Jahr erlaubt).

 

EÜR statt Bilanz für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Es dürfen jetzt mehr mittlere und kleinere Unternehmen eine EÜR statt einer Bilanz erstellen.

  • Ab dem Steuerjahr 2024 muss erst ab einem Umsatz von 800.000 Euro und einem Gewinn von 80.000 Euro eine Bilanz erstellt werden.
  • Zuvor war dies bereits ab 600.000 Euro Umsatz und 60.000 Euro Gewinn notwendig.
  • Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist in buchhalterischer Hinsicht wesentlich weniger aufwändig als eine Bilanz, die betroffenen Unternehmen werden somit in administrativer Hinsicht entlastet.

 

Mehr Ist-Versteuerung statt Soll-Versteuerung bei der Umsatzsteuer 

In vielen Fällen kann jetzt bei der Mehrwertsteuer die Ist-Versteuerung statt der Soll-Besteuerung angewendet werden.

  • Bis zu einem Umsatz von 800.000 Euro pro Jahr und maximal 80.000 Euro Gewinn, darf jetzt die Ist-Versteuerung angewendet werden bei der Abführung der Umsatzsteuer.
  • Dies bedeutet, dass die Steuer erst dann fällig wird, wenn die Rechnung tatsächlich bezahlt wurde.
  • Bei der Soll-Besteuerung fällt die Steuer sofort nach Verkauf der Ware an.
  • Die Ist-Besteuerung hilft enorm bei der Sicherung der Liquidität.
  • Bisher durfte die Ist-Besteuerung lediglich bis zu einem Umsatz von 600.000 Euro pro Jahr und einem Gewinn von maximal 60.000 Euro angewendet werden. 

 

Sonderabschreibungsmöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen

Kleine und mittlere Unternehmen können jetzt mehr Sonderabschreibungen vornehmen.

  • Rückwirkend für alle Investitionen ab 1. Januar 2024 können 40 % der Kosten abgeschrieben werden.
  • Zuvor waren lediglich 20 % möglich.
  • Zudem kann befristet statt der linearen die degressive Abschreibung genutzt werden. 
  • Diese Regelung kann zu einem Investitionsschub führen, wenn Unternehmen ihre Investitionen vorziehen.

 

Mehr Abschreibungen (Afa) durch Wachstumschancengesetz

Durch mehr Möglichkeiten für degressive Abschreibungen sowie durch zusätzliche Sonderabschreibungsmöglichkeiten können mehr Kosten angesetzt und somit Steuern gespart werden.

  • Durch das Wachstumschancengesetz sind befristet degressive statt lineare Abschreibungen möglich. Dies gilt für alle beweglichen Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1. April und dem 31. Dezember 2024 erworben werden. 
  • Voraussetzung dafür ist, dass der anzuwendende Prozentsatz höchstens das Zweifache der infrage kommenden linearen Abschreibung beträgt und insgesamt 20 % des Anschaffungswertes nicht übersteigt. 
  • Durch die degressive Abschreibung entstehen höhere Betriebsausgaben in den ersten Jahren nach der Anschaffung und somit sind Steuererleichterungen möglich
  • Zusätzlich ist unter bestimmten Voraussetzungen eine zusätzliche Sonderabschreibung in Höhe von 40 % möglich, damit sind insgesamt Abschreibungen von bis zu 60 % realisierbar.
  • Degressive Abschreibungen sind vorübergehend auch für Investitionen im Wohnungsbau möglich. Dabei ist der Baubeginn maßgeblich, dieser muss nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029 erfolgen.

Unser Tipp: Es kann sich lohnen, Anschaffungen vorzuziehen, um Steuererleichterungen durch degressive Abschreibungen zu realisieren! Besprechen Sie dies unbedingt mit Ihrem Steuerberater!

Neue Regelungen bezüglich Verlustvortrag 

Für die Steuerjahre 2024 bis 2027 kann unter Umständen ein höherer Verlustvortrag angesetzt werden.

  • Der Verlustvortrag kann in Höhe von maximal bis zu 70 % des Gesamtbetrages der Einkünfte abgezogen werden.
  • Zuvor waren lediglich 60 % möglich. 
  • Dies gilt dann, wenn in den drei Jahren zuvor keinerlei positive Einkünfte erzielt wurden.
  • Hierdurch sind langfristig Steuererleichterungen erzielbar.
Das Bild zeigt einen Mann im Anzug.

Expertentipp

Dipl.-Kfm. Klaus Axmann

Steuerberater, Fachberater für den Heilberufbereich (IFU/ISM gGmbH)

Steuerliche Vorteile aus Wachstumschancengesetz sinnvoll nutzen!

Vor allem kleine und mittlere Unternehmen, Selbständige und Unternehmen in der Forschung können von den Neuregelungen laut Wachstumschancengesetz profitieren. Es gibt etwas weniger Bürokratie, mehr Abschreibungsmöglichkeiten und einen erweiterten Rahmen für die Förderung von Forschung. Wichtig in Bezug auf die Liquidität des Unternehmens ist auch die nun häufiger nutzbare Ist-Besteuerung bei der Mehrwertsteuer.

Wenn auch das Wachstumschancengesetz nicht unbedingt in allen Punkten ein großer Wurf ist, so können Sie als Unternehmer doch einige Vorteile nutzen! 

Lassen Sie sich diesbezüglich unbedingt kompetent beraten. Als Steuerexperten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Lassen Sie uns gemeinsam schauen, was wir für Ihre Firma tun können.

Neuregelung zur Besteuerung von Geschenken 

Geschenke für Kunden und Geschäftsfreunde können inzwischen bis zu einem höheren Betrag steuerlich abgesetzt werden.

  • Bis zu 50 Euro (netto) darf ein Geschenk jetzt kosten, um steuerlich angerechnet werden zu können.
  • Bisher waren es lediglich 35 Euro.
  • Vorsicht: Falls das Geschenk teurer ausfällt, kann es gar nicht angerechnet werden, auch nicht der Anteil bis 50 Euro!

 

Stärkung der Forschung durch das Wachstumschancengesetz

Durch verstärkte Förderung von Forschung sollen mehr Innovationen erreicht werden.

  • Die Bemessungsgrenze zur steuerlichen Forschungsförderung wurde von bisher 4 Millionen Euro auf 10 Millionen Euro pro Jahr erhöht. 
  • Der effektive Fördersatz wurde dabei von 15 % auf 17,5 % angehoben. 
  • Bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) liegt der neue Satz sogar bei 24,5 %. 
  • Die förderfähigen Aufwendungen wurden in diesem Zusammenhang erweitert. 
  • Bisher waren lediglich Personalkosten und Kosten für Auftragsforschung als förderfähig eingestuft.
  • Jetzt können auch weitere Einrichtungsgegenstände, wie z.B. Laborgeräte, Apparate zur Herstellung von Prototypen sowie Hard- & Software von der Förderung profitieren.
  • Unternehmen in der Forschung erhalten in Folge weitaus mehr Möglichkeiten zur optimierten Steuergestaltung. 
  • Das Wachstumschancengesetz trägt damit insgesamt dem Ziel einer höheren Innovationskraft Rechnung. 
  • Die deutsche Wirtschaft wird auf diese Weise dabei unterstützt, sich langfristig innovativ und zukunftsfähig aufzustellen. 

 

Anhebung diverser Schwellenwerten durch das Wachstumschancengesetz

Insgesamt wurden durch das Wachstumschancengesetz diverse Schwellenwerte erhöht.

Nehmen Sie die sich aus dem neuen Wachstumschancengesetz entstehenden Möglichkeiten zum Steuersparen wahr! Gerne beraten wir Sie individuell, welche Maßnahmen sich für Ihr Unternehmen lohnen. Lernen Sie uns kennen und erfahren Sie mehr!

Besonderheit: Pflicht zur elektronischen Rechnung in Wachstumschancengesetz verankert

Die Verpflichtung zur Nutzung von elektronischen Rechnungen (E-Invoices) wurde explizit ins Wachstumschancengesetz aufgenommen. Das Thema ist darüber hinaus Bestandteil der ViDA Initiative zur Mehrwertsteuerreform in der EU.

  • Ab 1. Januar 2025 ist die Ausgabe einer elektronischen Rechnung verpflichtend im B2B Bereich.
  • Für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber gilt dies bereits seit einiger Zeit.
  • Es wird einige Ausnahmen geben (wie zum Beispiel Fahrausweise oder Beträge unter 250 Euro).
  • Grundsätzlich sollten sich alle Unternehmen mit dem Thema E-Rechnung auseinandersetzen!
In dem Wachstumschancengesetz wird auch die Nutzung von elektrischen Rechnungen thematisiert.

Vorteile für Mitarbeiter durch Wachstumschancengesetz

Nicht nur Unternehmen, sondern auch Angestellte profitieren vom Wachstumschancengesetz. Die wichtigsten Punkte dazu haben wir hier für Sie zusammengefasst:

Weniger Rentenbesteuerung 

Die Besteuerung der Renten wird durch das Wachstumschancengesetz reduziert.

  • Diejenigen, die 2023 in Rente gegangen sind, müssen nun nicht mehr 83 %, sondern lediglich noch 82,5 % versteuern. 
  • Dies bringt zumindest etwas mehr Netto für viele Rentner.
  • Die jeweils geltenden präzisen Prozentsätze und Voraussetzungen sind abhängig von dem Jahr, in dem der Rentenbeginn startet. 

Neue Dienstwagenregelung 

Für Angestellte mit Firmenwagen ist die neue Dienstwagenregelung im Wachstumschancengesetz relevant. 

  • Die private Nutzung von reinen Elektrofahrzeugen als Dienstwagen wird nur mit einem Viertel der Bemessungsgrundlage (entspricht dem Bruttolistenpreis) versteuert. 
  • Dies gilt nun auch bis zu einem Listenpreis von 70.000 Euro (bisher 60.000 Euro) für alle Dienstwagen, die nach dem 31.12.2023 angeschafft wurden. 
  • Dadurch wird dem Ziel von mehr Klimaschutz Rechnung getragen.
  • Bei Hybridfahrzeugen wurde die bisherige 0,5-Prozent-Regelung beibehalten. 
  • Dies war in den ursprünglichen Entwürfen so nicht vorgesehen, die Regelung sollte komplett entfallen zugunsten von Elektrofahrzeugen. 
  • Dienstwagen mit Plug-in-Hybridantrieb (mit einer Mindestreichweite von 60 bzw. 80 Kilometern rein elektrisch) können weiterhin von einer vergünstigten Dienstwagenregelung profitieren, unabhängig vom Listenpreis des Fahrzeugs. 

Verpflegungsmehraufwand bleibt wie zuvor

Im Rahmen des neuen Wachstumschancengesetzes sollten eigentlich die Sätze für Verpflegungsmehraufwand für Inlandsreisen angehoben werden.

Neue steuerliche Regelungen bei Abfindungen möglich

  • Angestellte können bei Abfindungen nun selbst die steuerliche Entlastung beantragen.
  • Die verpflichtende Beantragung der Fünftelregelung bei der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber entfällt.
  • Gleichzeitig entfällt damit auch die Haftung der Arbeitgeber bezüglich der Versteuerung.

Erhöhung Schwellenwert für private Veräußerungen

Alle Steuerpflichtigen können von höheren steuerfreien Schwellenwerten bei Veräußerungsgeschäften profitieren.

  • Ab 2024 sind jährlich bis zu 1.000 Euro an Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften pro Person steuerfrei.
  • Vorher waren es lediglich 600 Euro, die steuerfrei blieben.
  • Der Verkauf von Kunstgegenständen, Antiquitäten, Kryptowährungen sowie Immobilien innerhalb der Spekulationsfrist ist daher jetzt bis zu einem höheren Freibetrag möglich.
Das Thema “Elektronische Rechnung” sorgt vor allem bei kleinen Unternehmen für große Befürchtungen. Wir möchten Ihnen diese Angst nehmen! Denn im Endeffekt sind große Effizienzsteigerungen möglich! Die Abläufe in Ihrem Unternehmen können durch die automatisierte Übernahme der Daten in die Buchhaltung wesentlich schneller vonstatten gehen und Sie mehr Zeit für Ihre Kernaufgaben gewinnen. Nutzen Sie diese Chance! Wir unterstützen Sie gerne schon im Vorfeld kompetent bei der Auswahl der richtigen Formate und Programme und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen profitiert. Sie möchten mehr erfahren? Melden Sie sich bei uns!

Welche Änderungen wurden für das Wachstumschancengesetz geplant, jedoch nicht umgesetzt?

Ursprünglich waren weitaus mehr Neuregelungen geplant, als im Endeffekt umgesetzt wurden. 

  • So wurden zum Beispiel die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen nicht erhöht.
  • Das Gleiche gilt für die doch nicht erfolgte Erhöhung der Grenzwerte bei Abschreibungen von GWG (Geringwertigen Wirtschaftsgütern). 
  • Des Weiteren werden die geplanten Investitionsprämien für Energieeffizienzmaßnahmen nicht eingeführt.
  • Einige ursprünglich für das WCG angedachte Themen, wie zum Beispiel der Verzicht auf Besteuerung der Energiekostenpauschale (Dezemberhilfe) wurden an das Kreditzweitmarktförderungsgesetz ausgelagert.

Fazit

Das Wachstumschancengesetz 2024 kann von Unternehmen genutzt werden, um Prozesse in der Buchhaltung zu vereinfachen, durch mehr Abschreibungen Steuern zu sparen und von Förderungen in der Forschung zu profitieren. Darüber hinaus bietet der Abbau von Bürokratie gerade für kleine und mittlere Unternehmen eine willkommene Entlastung. Gerne unterstützen wir Sie dabei, so weit wie möglich von diesem neuen Gesetz zu profitieren.

Erfahren Sie mehr bei einem unverbindlichen Erstgespräch!

FAQ

Reine Elektrofahrzeuge können nun bis zu einem höheren Listenpreis (70.000 Euro statt zuvor 60.000 Euro) von steuerlichen Erleichterungen profitieren. Bis zu diesen Grenzwerten wird lediglich ein Viertel des Listenpreises steuerlich angesetzt. Für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge gilt weiterhin die bisherige Regelung von 0,5 %, unabhängig vom Kaufpreis des Fahrzeugs.

Insbesondere Selbständige, Kleinunternehmen und KMU profitieren hinsichtlich Bürokratieabbau, weniger Buchhaltungsaufwand (EÜR statt Bilanz) und von einer verbesserten Liquidität bei der Anwendung der Ist-Besteuerung hinsichtlich der Mehrwertsteuer. Weiterhin können viele Unternehmen durch neue Abschreibungsmodelle und Sonderabschreibungen Steuern sparen.

Für Anschaffungen zwischen dem 1. April und dem 31. Dezember 2024 sowie für Investitionen im Wohnungsbau zwischen dem 30. September 2023 und dem 1. Oktober 2024 kann befristet die degressive statt der üblichen linearen Abschreibung angesetzt werden. Darüber hinaus sind umfangreiche Sonderabschreibungen möglich. Insgesamt kann dies erhebliche Steuerersparnisse mit sich bringen.

Das Bild zeigt einen Mann im Anzug.

Autor: Dipl.-Kfm. Klaus Axmann

Klaus Axmann ist Diplom-Kaufmann, Steuerberater und Fachberater für Heilberufe (IFU/ISM). Er studierte Betriebswirtschaftslehre in Mannheim und interessierte sich schon früh für das Steuerwesen und die Wirtschaftsprüfung. Deshalb startete er direkt nach dem Studium bei einer internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und absolvierte parallel die Fortbildung zum Steuerberater. 1991 gründete er die Axmann & Partner Steuerberatungsgesellschaft in Erfurt. Heute unterstützt er mit einem kompetenten Team, weiteren SteuerberaterInnen und einer weiteren Expertin für Heilberufe vor allem Unternehmen aus dem Gesundheitsbereich und dem Mittelstand bei der Optimierung ihrer Steuerangelegenheiten. Als Spezialist für Unternehmensnachfolge betreut die Kanzlei darüber hinaus Mandanten bei der Übergabe ihrer Praxis oder beim Unternehmensverkauf. Die Mandanten sind dabei mehrheitlich Ärzte, Freiberufler, Immobilienbesitzer und Insolvenzverwalter.

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