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Abschreibung Immobilien – Steuern sparen als Vermieter

Inhalt

Immobilien erfahren seit vielen Jahren eine hohe Nachfrage als Investitionsobjekte zur Vermietung. Neben Wertsteigerungen können Anleger von attraktiven Abschreibemöglichkeiten profitieren, die Steuererleichterungen und damit mehr frei verfügbares Kapital mit sich bringen. Durch geschickte Nutzung aller Abschreibungsmöglichkeiten sind hohe Steuerersparnisse möglich. Erfahren Sie hier mehr über die gängigen Abschreibungen für Immobilien, über aktuelle zusätzliche Möglichkeiten für Sonderabschreibungen und degressive Abschreibungen beim Bau von Wohnungen sowie darüber, wie Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen steuersparend genutzt werden können. 

Das Wichtigste vorab in Kurzform

Die Abschreibungsmöglichkeiten für Immobilien werden vor allem vom Baujahr bestimmt, darüber hinaus gelten für Denkmalschutzgebäude gesonderte Regelungen.

Was bedeutet Abschreibung einer Immobilien - Erklärung

Aus steuerlicher Sicht handelt es sich bei Immobilien um abnutzbare Wirtschaftsgüter, die im Laufe der Zeit kontinuierlich an Wert verlieren. Daher können Eigentümer als Vermieter die AfA = Abschreibung für Abnutzung steuerlich geltend machen und jährlich einen bestimmten prozentualen Betrag der Anschaffungs- und Herstellungskosten absetzen. 

Was ist der Unterschied zwischen Immobilien abschreiben und absetzen von der Steuer?

Die Begriffe “Abschreibung” und “Absetzen” werden in Bezug auf Steuern oft synonym verwendet. Tatsächlich bedeutet Abschreibung jedoch explizit, dass ein Wirtschaftsgut / eine Immobilie über mehrere Jahre steuerlich geltend gemacht wird. Absetzbar sind dagegen Kosten, die direkt in dem Jahr, in dem sie anfallen, steuerlich geltend gemacht werden. 

Wie ist die Abschreibung für Immobilien gesetzlich geregelt?

Die Regelungen für die steuerliche Absetzbarkeit im Rahmen der AfA (Abschreibung für Abnutzung) finden sich im § 7 EStG. Dort ist festgelegt, welche Sätze über welchen Zeitraum steuerlich abgesetzt werden können, je nach Baujahr und Art des Gebäudes.

Die Regelungen für die neuen Sonderabschreibungsmöglichkeiten im Mietwohnungsbau gibt es hier.

Was sind die Vorteile von Abschreibungen für Immobilien?

  Mithilfe der AfA (Abschreibung für Abnutzung) können die Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten einer vermieteten Immobilie (inkl. der damit in Zusammenhang stehenden Nebenkosten) über einen definierten Zeitraum von mehreren Jahren steuerlich als Kosten geltend gemacht werden. Damit sinkt die Steuerlast, was zu mehr Cashflow beim Vermieter führt und Erträge zusätzlich zu den Mieteinnahmen generiert. 

Können nur vermietete Immobilien abgeschrieben werden?

Die AfA für Immobilien kann nur für vermietete Immobilien genutzt werden. Eigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen, können diese Form der Abschreibung nicht steuerlich geltend machen. Teilweise können jedoch Kosten für Modernisierungen oder energetische Sanierungen steuerlich abgesetzt werden.

Kann auch ein Grundstück abgeschrieben werden?

Ein Grundstück wird laut Steuergesetzgebung nicht kontinuierlich abgenutzt, daher kann für Grundstücke keine Abschreibung erfolgen. Bei bebauten Grundstücken ist der Wert des Grundstücks daher vom Gesamtwert der Immobilie abzuziehen, um die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung zu ermitteln. Der Wert des Grundstücks kann beispielsweise über die Bodenwertrichttabelle der Gemeinde ermittelt werden. 

Wie wird die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung einer Immobilie ermittelt?

Als Grundlage für die AfA werden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für die Immobilie inklusive der damit verbundenen Kosten für Notar, Makler, Architekt usw. angesetzt. Davon werden die anteiligen Kosten für das Grundstück abgezogen, denn dieses wird bei der AfA nicht berücksichtigt.

Anschaffungskosten

= Kaufpreis der Immobilie 

  • Nebenkosten des Hauskaufs (Makler, Notar, Grunderwerbsteuer)

= bilden die Grundlage für die AfA bei Kauf

Abschreibung bedeutet ein Wirtschaftsgut über mehrere Jahre steuerlich geltend zu machen.

Herstellungskosten

= Baukosten für die Immobilie (Material, Löhne usw.)

  • Nebenkosten der Herstellung (Architekt, Statiker, Grunderwerbsteuer usw.)

= bilden die Grundlage für die AfA bei Neubau

Anschaffungsnahe Herstellungskosten

= Erhaltungsaufwendungen, die innerhalb der ersten drei Jahre nach Bau oder Kauf anfallen

= Falls sich die Höhe der Aufwendungen auf mehr als 15 % des Immobilienwertes beläuft, können diese Kosten als nachträgliche Herstellungskosten angesehen und ebenfalls abgeschrieben werden.

Achtung: Für Schäden, die erst nach dem Kauf entstehen, gilt dies nicht! Die Kosten für die Behebung der Schäden können allerdings gemäß einem Urteil des BFH (AZ: IX R 6 & 176) als Werbungskosten im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung abgesetzt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Verkehrswert, Kaufpreis und Bemessungsgrundlage bei der Abschreibung von Immobilien?

Der Verkehrswert wird von einer Bank oder einem Gutachter ermittelt und stellt den objektiven Wert einer Immobilie dar. Dieser Wert wird in der Regel benötigt, um den Wert der Immobilie im Anlagevermögen anzugeben oder um bei Schenkungen oder Erbe die Grundsteuer zu berechnen. Der Verkehrswert entspricht in der Regel nicht dem Kaufpreis, dieser kann höher oder auch in Einzelfällen niedriger ausfallen. Als Bemessungsgrundlage für die Abschreibung bei Immobilien wird der Kaufpreis (inkl. aller damit verbundenen Nebenkosten) abzüglich des Wertes des Grundstücks angesetzt. 

Was bedeutet Nutzungsdauer bei Abschreibung Immobilien?

Entscheidend für die Summe der insgesamt möglichen Abschreibungen ist nicht nur die Prozentzahl für die Abschreibung, sondern auch die angenommene Nutzungsdauer des Gebäudes. So werden Wohngebäude in der Regel über einen längeren Zeitraum genutzt und entsprechend lang ist die steuerlich angenommene Nutzungsdauer definiert. 

Altbauten, die ab 1925 errichtet wurden, können zum Beispiel über 50 Jahre abgeschrieben werden, Neubauten, die ab 2023 errichtet wurden, derzeit lediglich noch über 33,33 Jahre. Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie in der Tabelle Abschreibung Immobilien.

Das Bild zeigt einen Mann im Anzug.

Expertentipp

Dipl.-Kfm. Klaus Axmann

Steuerberater, Fachberater für den Heilberufbereich (IFU/ISM gGmbH)

So erhöhen Sie die Abschreibung für Ihre Gebäude

Durch eine Verkürzung der Nutzungsdauer für Ihre Immobilie können Sie unter bestimmten Voraussetzungen den allgemein angenommenen Zeitraum verringern. Dazu ist in der Regel ein Gutachten notwendig. Sie erhalten damit die Chance, Ihre Anschaffungskosten über einen kürzeren Zeitraum abzuschreiben, was die jährliche Abschreibungssumme erhöht und Steuern spart. Dies lohnt sich vor allem für Anleger, die die Immobilie nach einer gewissen Zeit wieder veräußern möchten. Das Risiko einer verkürzten Nutzungsdauer besteht allerdings darin, dass die AfA schneller ausläuft und dann keine Abschreibungen mehr möglich sind, falls das Gebäude noch im eigenen Besitz ist.
Da zudem in der Zukunft die Regelungen für eine Verkürzung der Nutzungsdauer bei Gebäuden voraussichtlich weiter verschärft und auch eingeschränkt werden, sollte dieses Thema unbedingt zeitnah mit einem Steuerexperten für Immobilien besprochen werden. 

Welche Arten von Abschreibungen gibt es grundsätzlich?

Neben den üblichen linearen Abschreibungen für Immobilien sind vereinzelt degressive Abschreibungen möglich. Darüber hinaus gibt es neuerdings weiterer Möglichkeiten für Sonderabschreibung, die vor allem dazu konzipiert wurden, den Markt für Vermietungsimmobilien anzukurbeln.

Lineare Abschreibung

Bei einer linearen Abschreibung wird der Anschaffungs- bzw. Herstellungswert über den gesamten Zeitraum der Nutzung mit einem gleichbleibenden Prozentsatz abgeschrieben. Diese Form der Abschreibung wird vor allem dann genutzt, wenn eine gleichmäßige Abnutzung über die Jahre angenommen werden kann. Die Steuerersparnis verteilt sich somit ebenfalls gleichmäßig auf die Nutzungsdauer.

Degressive Abschreibung

Bei der degressiven Abschreibung werden Herstellungs- bzw. Anschaffungswert in den ersten Jahren nach dem Kauf mit einem höheren Prozentsatz als in den Folgejahren bzw. nur noch vom Restwert mit den gleichen Prozentsätzen abgeschrieben. Diese Form der Abschreibung ist vor allem sinnvoll, wenn das Wirtschaftsgut in den ersten Jahren besonders stark an Wert verliert (wie z.B. Kfz). Die Steuerersparnis ist in den ersten Jahren höher als in den Folgejahren, daher werden degressive Abschreibungsmodelle vorrangig genutzt, um schnell Steuern zu sparen und Kapital für neue Projekte freizusetzen. Im Bereich Immobilien sind degressive Abschreibungsmodelle grundsätzlich eher selten, durch das neue Wachstumschancengesetz wurden jedoch neue Möglichkeiten eröffnet.

Darstellung der AfA-Entwicklung bei der degressiven Abschreibung von Immobilien gemäß dem Wachstumschancengesetz.

Neue degressive Abschreibung für Wohnungsneubau gemäß Wachstumschancengesetz

Durch das Wachstumschancengesetz eröffnen sich für Eigentümer von Mietwohnungen neue Abschreibungsmöglichkeiten. 

Mehr Informationen zum Wachstumschancengesetz allgemein finden Sie hier. 

 

Bezüglich Abschreibung gibt es folgende Regelungen im WCG:

  • Baubeginn bzw. Umwidmung muss zwischen 1.10.2023 und 30.09.2029 liegen.
  • Entscheidend ist der tatsächliche Baubeginn, nicht das Datum des Bauantrags.
  • Es müssen neue Mietwohnungen geschaffen werden.
  • Es gibt (im Gegensatz zu den Sonderabschreibungen) keine Begrenzung der Baukosten.
  • 5 % der Investitionskosten können direkt im ersten Jahr steuerlich geltend gemacht werden.
  • Anschließend können in den Folgejahren 5 % vom jeweiligen Restwert abgeschrieben werden.
  • Ein Wechsel zur linearen Abschreibung ist nicht möglich.
  • Die degressive Abschreibung gemäß Wachstumschancengesetz (WCG) ist mit den geltenden Sonderabschreibungen kombinierbar. 

Sonderabschreibungen

Zusätzlich zur linearen oder auch degressiven Abschreibung können noch diverse Sonderabschreibungen genutzt werden. Diese sind größtenteils zeitlich begrenzt und dienen in erster Linie dazu, Impulse für neue Investitionen, für mehr Wohnraum und für mehr Wirtschaftswachstum zu setzen.

Bezüglich Sonderabschreibungen Immobilien gibt es derzeit folgende Möglichkeiten:

  • Für neu geschaffenen Wohnraum gab es bereits vom 31.08.2018 bis zum 01.01.2022 Sonderabschreibungsmöglichkeiten, diese gelten jetzt wieder für im Zeitraum zwischen dem 31.12.2022 und dem 01.10.2029 gestellte Bauanträge. 
    • Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten dürfen dabei aktuell 5.200 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche nicht überschreiten (siehe § 7b Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG).
    • Die Bemessungsgrundlage für diese Sonderabschreibung beträgt dabei maximal 4.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. 
    • Es können unter diesen Voraussetzungen insgesamt 20 % in den ersten vier Jahren abgeschrieben werden (5 % pro Jahr).
  • Für energetische Sanierungen gibt es umfangreiche Abschreibungsmöglichkeiten, die zusätzlich genutzt werden können. 
  • Eine Sonderabschreibung von jährlich 5 % für Gebäude, die dem Effizienzhausstandard 40 (EH40) und dem Nachhaltigkeitssiegel ONG entsprechen, kann für vier Jahre zusätzlich in Anspruch genommen werden. 
  • Eine Kombination der Sonderabschreibungen mit der degressiven AfA ist für neue Wohngebäude möglich. Dies kann große steuerliche Vorzüge mit sich bringen. 

Hinweis: Für selbstgenutzte Wohngebäude und für die Schaffung neuen Wohnraums in Bestandsgebäuden finden diese Sonderabschreibungen keine Anwendung!

Wie funktioniert die Abschreibung bei Immobilien?

Die Abschreibung einer Immobilie wird in der Regel linear vorgenommen. Wichtig für die Höhe der Abschreibung und für die Dauer der Abschreibung ist das Baujahr des Gebäudes.

In welchen Fällen können Immobilien abgeschrieben werden?

Abschreibungen (AfA) können nur bei vermieteten Immobilien angewendet werden! Sobald die Wohngebäude selbst genutzt werden, ist keine Abschreibung möglich, außer für Modernisierungsmaßnahmen und energetische Sanierungen. 

Wichtig für die Höhe der Abschreibung ist das Baujahr des Gebäudes.

Abschreibung Altbauten

Wurden Altbauten vor dem Jahr 1925 errichtet, können über einen Zeitraum von 40 Jahren linear pro Jahr 2,5 % der Bemessungsgrundlage abgeschrieben werden, bei Altbauten, die nach 1925 erbaut wurden, sind es 2 % über insgesamt 50 Jahre

Abschreibung Neubauten

Neubauten können ebenfalls in der Regel mit jährlich 2 % vom Anschaffungs- bzw. Herstellungswert über 50 Jahre abgeschrieben werden. Für Neubauten ab 2018 kann wahlweise auch eine erhöhte Abschreibung von 3 % genutzt werden, allerdings in diesem Fall nur für 33,33 Jahre, ab Baujahr 2023 sind diese Abschreibungsmodalitäten von 3 % über 33,33 Jahre dann Standard. 

Sonderabschreibungen Neubauten seit 2023

Zusätzlich zu den linearen Abschreibungen über 33 ⅓ Jahre waren zwischen August 2018 und Januar 2022 Sonderabschreibungen möglich, diese gelten jetzt wieder für Anschaffungen zwischen dem 1.10.2023 und dem 30.09.2029. Hier sind Sonderabschreibungen in Höhe von 5 % für vier Jahre möglich. Allerdings sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, um diese Art von Abschreibungen und damit von Steuervorteilen wahrnehmen zu können. Da vor allem der Bau von günstigen Mietwohnungen gefördert werden soll, sind Sonderabschreibungen lediglich bis zu einem bestimmten Preis pro Quadratmeter anwendbar. 

Abschreibung gewerblich genutzte Immobilien

Grundsätzlich können Gewerbeimmobilien genauso schnell bzw. langsam abgeschrieben werden wie Wohngebäude. Für einige Nutzungsarten (z.B. Supermärkte, Autohäuser usw.) sind allerdings kürzere Abschreibungszeiträume vorgesehen. Die Details sind im ImmoWertV geregelt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf Antrag durch ein Gutachten eine Verkürzung der AfA-Dauer beantragt werden, wenn zum Beispiel neu gebaut werden muss oder soll.

Abschreibung Außenanlagen von Immobilien

Auch die Außenanlagen von vermieteten Gebäuden, wie zum Beispiel Parkplätze, Beleuchtungen, Grünanlagen usw. können als selbständige unbewegliche Wirtschaftsgüter linear abgeschrieben werden. Es gelten jedoch wesentlich kürzere Abschreibungszeiträume, so sind zum Beispiel Grünanlagen innerhalb von 15 Jahren abzuschreiben und Holzzäune innerhalb von nur fünf Jahren. 

Welche Besonderheiten gelten für die Abschreibung von denkmalgeschützten Immobilien?

Immobilien unter Denkmalschutz können mit der AfA (Abschreibung für Abnutzung) ebenfalls lediglich von Vermietern steuerlich abgesetzt werden. Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen können jedoch sowohl von Vermietern als auch von Eigennutzern steuerlich geltend gemacht werden. 

  • Vermieter können 100 % der Anschaffungskosten über 40 bzw. 50 Jahre laut AfA steuerlich absetzen.
  • Vermieter können zusätzlich 100 % der Instandhaltungskosten über 12 Jahre abschreiben (acht Jahre jeweils 9 %, danach für vier Jahre 7 %).
  • Eigennutzer können 90 % der Instandhaltungskosten (Modernisierung, Sanierung) über 10 Jahren mit jeweils 9 % steuerlich absetzen.

Damit wird vom Gesetzgeber der wichtigen Rolle der Erhaltung von denkmalgeschützten Gebäuden für die Allgemeinheit Rechnung getragen. 

Wie lange kann man ein Haus steuerlich abschreiben?

In der Regel kann man Altbauten bis zu 50 Jahre lang abschreiben, Neubauten seit 2023 lediglich noch 33,33 Jahre. Die detaillierten Bedingungen sind gesetzlich in § 7 EStG geregelt. 

Für bestimmte Gebäude bzw. Nutzungen sind auch kürzere Abschreibungszeiträume möglich, auf Antrag kann mithilfe eines Gutachtens zudem eine verkürzte Nutzungsdauer beantragt werden.

Wie wird die Abschreibung von Immobilien berechnet?

Maßgeblich für die Berechnung der AfA bei Immobilien sind 1. Bemessungsgrundlage, 2. Baujahr des Gebäudes und 3. Prozentualer Satz der Abschreibung. 

Wie hoch ist die Abschreibung einer Immobilie im Einzelfall?

Recherchieren Sie zur Berechnung der Abschreibung zunächst den für Ihre Immobilie gültigen Prozentsatz laut Tabelle, errechnen Sie anschließend den Anteil des Gebäudewertes (wenn z.B. das Grundstück 40 % des Gesamtwertes ausmacht, wären 60 % anzusetzen) und multiplizieren Sie dies mit den gesamten Anschaffungskosten.

Die Formel für die AfA bei Immobilien lautet wie folgt:

Anschaffungskosten x Anteil Gebäudewert x Prozentsatz der jährlichen Abschreibung

= Jährliche AfA, die steuerlich abgesetzt werden kann

Abschreibung Immobilien Tabelle

Eine Übersicht über die Abschreibungsmöglichkeiten bei vermieteten Immobilien finden Sie hier:

Die Höhe und Anwendbarkeit der Abschreibungen auf Immobilien hängt sowohl vom Baujahr als auch von der Art der Immobilie ab.

Abschreibung Immobilie Beispiel

An einem Beispiel können Sie hier ersehen, wie die Bemessungsgrundlage detailliert berechnet wird, falls Hypotheken bzw. eine Grundschuld eingetragen und die Notar- und Maklerkosten einbezogen werden. 

Für die Berechnung der Abschreibung Immobilien sind neben dem Kaufpreis weitere Kosten anrechenbar, die entweder direkt als Werbungskosten oder im Rahmen der AfA steuerlich geltend gemacht werden können.

Wo wird die Abschreibung Immobilien in der Steuererklärung angegeben?

AfA werden als Werbungskosten für den Vermieter angesehen und sind daher in der Einkommensteuererklärung in der Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) bei den Werbungskosten einzutragen.

Sie möchten alle Abschreibungsmöglichkeiten für eine vermietete Immobilie nutzen? Dann kommen Sie zu uns. Als Experten für Steuern und Immobilien unterstützen wir Sie gern und helfen Ihnen, von Ihrer Immobilien auch steuerlich optimal zu profitieren.

Weitere wichtige Fragen zum Thema Abschreibung bei Immobilien

Die Themen Immobilien, Abschreibungen und steuerliche Gestaltung sind sehr komplex. Hier daher zur ergänzenden Information einige weitere wichtige Aspekte:

Was geschieht beim Verkauf mit den Abschreibungen?

Falls Sie eine Immobilie verkaufen, enden damit für Sie als Eigentümer die Möglichkeiten der Abschreibung (AfA). Dies geschieht analog zum Datum des notariell beglaubigten Kaufvertrags, es sind nur die Monate bis zum Verkaufsdatum steuerlich im Rahmen der AfA absetzbar. Für den Käufer beginnt danach ein neuer Abschreibungszyklus, die Immobilie kann wieder vollständig im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten steuerlich abgeschrieben werden. 

Was passiert bei Erbe und Schenkungen mit den Abschreibungen?

Erben oder Beschenkte übernehmen den Stand bezüglich Abschreibungen vom Erblasser bzw. Schenker. Die bereits genutzte Zeit für Abschreibungen wird daher angerechnet, die Erben oder Beschenkten können lediglich noch die verbleibenden Zeiträume nutzen. 

Weiterführende Informationen, wie zum Beispiel zum Thema Veräußerung einer geerbten Immobilie oder zum Thema Spekulationssteuer bei Immobilien finden Sie hier. 

Wie können Sanierungsmaßnahme steuerlich abgesetzt werden?

Energetische Sanierungsmaßnahmen können seit 2020 auch von Eigentümern, die ihre Immobilie selbst nutzen, steuerlich abgesetzt werden. Maximal dürfen bis zu 40.000 Euro innerhalb von drei Jahren steuerlich geltend gemacht werden. Als Beleg sind die entsprechenden Rechnungen vorzulegen. Diese Regelung gemäß § 35c EStG gilt zunächst bis zum 31.12.2029. Der Steuervorteil darf allerdings nicht geltend gemacht werden, falls bereits eine Förderung durch die KfW oder das BAfA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) erfolgt. 

Vermieter können die Kosten für eine energetische Sanierung gemäß § 555d (BGB) auf die Mieter umlegen, die Umlage kann bis zu 8 % der Jahresmiete betragen.

Wie können Modernisierungen steuerlich abgesetzt werden?

Bei Modernisierungsmaßnahmen gilt es zu unterscheiden, ob diese zum Erhalt, zur Wertsteigerung oder zu den sogenannten anschaffungsnahen Herstellungskosten zählen. Eine eindeutige Zuordnung ist schwierig, wird aber vom Finanzamt bei Bedarf vorgenommen. Grundsätzlich gilt, dass Kosten für Modernisierungen, die den Anschaffungskosten zuzurechnen sind, über die AfA für die Abnutzung der Gebäude abgesetzt werden. Handelt es sich um Aufwendungen für den Erhalt, so können diese in dem Jahr, in dem Sie anfallen, als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Größere Maßnahmen können auch auf 2 – 5 Jahre verteilt abgeschrieben werden, dies sollten Vermieter unbedingt mit einem Steuerberater besprechen. 

Eigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen, können lediglich die Handwerkerleistungen (nicht das Material) steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu einer maximalen Höhe von 1.200 Euro pro Jahr steuerlich geltend machen.

Was bedeutet AfA-Step-Up?

Falls eine Immobilie schon lange im eigenen Besitz ist und daher kaum noch Abschreibungen möglich sind, gleichzeitig der Wert der Immobilie stark gestiegen ist, kann über eine Hebung der Bemessungsgrundlage nachgedacht werden, dies wird auch als AfA-Step-Up bezeichnet. Häufig wird diese Variante beim Verkauf der Immobilie angewendet, dann wird der neue Wert zugrunde gelegt für die steuerliche Absetzbarkeit. In beiden Fällen bieten sich neue Möglichkeiten für Abschreibungen bei Immobilien.

Fazit

Immobilienbesitzer können nicht nur durch Wertsteigerungen profitieren, sondern bei vermieteten Immobilien zudem von teils erheblichen steuerlichen Vergünstigungen durch diverse Abschreibungen für Immobilien. Lassen Sie sich diesbezüglich unbedingt kompetent durch einen auf Immobilien spezialisierten Steuerexperten beraten. 

Bei der Axmann & Engling Steuerberatungsgesellschaft sind wir gerne für Sie da, um Sie in allen steuerlichen Belangen zum Thema Abschreibungen von Immobilien zu unterstützen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

 

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FAQ

Ein Grundstück wird aus steuerrechtlicher Sicht nicht abgenutzt und kann daher bei der AfA (Abschreibung für Abnutzung) nicht angesetzt werden. Der Wert des Grundstücks ist dementsprechend bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Abschreibung Immobilien von den Anschaffungskosten abzuziehen.

Bei einer linearen Abschreibung wird eine gleichmäßige Abnutzung der Gebäude angenommen. Der abzuschreibende Betrag bleibt jedes Jahr gleich und somit entwickelt sich auch die Steuerersparnis gleichmäßig. Bei einer degressiven Abschreibung würde hingegen die Steuerersparnis in den ersten Jahren sehr hoch ausfallen und dann immer weiter abnehmen. 

Die von der Bundesregierung 2023 eingeführten Sonderabschreibungsmöglichkeiten für die Schaffung von neuem Wohnraum können zusätzlich zu den bereits vorhandenen Abschreibungsmöglichkeiten genutzt werden. Beachtet werden muss allerdings, ob die für die Sonderabschreibungen notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Das Bild zeigt einen Mann im Anzug.

Autor: Dipl.-Kfm. Klaus Axmann

Klaus Axmann ist Diplom-Kaufmann, Steuerberater und Fachberater für Heilberufe (IFU/ISM). Er studierte Betriebswirtschaftslehre in Mannheim und interessierte sich schon früh für das Steuerwesen und die Wirtschaftsprüfung. Deshalb startete er direkt nach dem Studium bei einer internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und absolvierte parallel die Fortbildung zum Steuerberater. 1991 gründete er die Axmann & Partner Steuerberatungsgesellschaft in Erfurt. Heute unterstützt er mit einem kompetenten Team, weiteren SteuerberaterInnen und einer weiteren Expertin für Heilberufe vor allem Unternehmen aus dem Gesundheitsbereich und dem Mittelstand bei der Optimierung ihrer Steuerangelegenheiten. Als Spezialist für Unternehmensnachfolge betreut die Kanzlei darüber hinaus Mandanten bei der Übergabe ihrer Praxis oder beim Unternehmensverkauf. Die Mandanten sind dabei mehrheitlich Ärzte, Freiberufler, Immobilienbesitzer und Insolvenzverwalter.

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