AXMANN & ENGLING STBG

Erfahrene Steuerberater für Insolvenzverwalter

Ihr Partner mit Know How

Warum ist ein Steuerberater als Partner für Insolvenzverwalter so wichtig?

Ein Insolvenz- oder Sanierungsverfahren ist nicht nur in zivil- und steuerrechtlicher Hinsicht eine äußerst komplexe Angelegenheit. Auch auf betriebswirtschaftliche Aspekte sollte besonderes Augenmerk gelegt werden.

Seit über 20 Jahren begleiten wir Insolvenzverwalterinnen und Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren. Insbesondere im Rahmen der Erstellung von Ertrags- und Liquiditätsplänen nebst Plan-/Ist-Abgleich sowie integrierten Unternehmensplanungen und der Organisation der handelsrechtlichen Finanzbuchhaltung in Bezug auf insolvenzrechtliche Spezifika stehen wir Ihnen als kompetenter und verlässlicher Partner zur Seite.

Darüber hinaus verfügen wir über Kompetenzen in der Prüfung der Zahlungsfähigkeit und der Überschuldung.

Steuerberater für Insolvenzverwalter - Wir sorgen für steuerliche Rechtssicherheit im Insolvenzverfahren

Eine sich permanent ändernde Rechtsprechung stellt Insolvenzverwalter ständig vor neue Herausforderungen. Gerade im steuerlichen Bereich liegen einige Fallstricke verborgen, die im ungünstigsten Fall zu erheblichen Masseabflüssen führen können. Einen steuerlichen Experten zu Rat zu ziehen, wird sich daher immer lohnen. Insolvenzverwalterinnen und Insolvenzverwalter aus ganz Deutschland vertrauen bereits auf unsere langjährige Erfahrung.
Durch unser entsprechendes Know-How unterstützen wir Sie insbesondere bei den folgenden steuerlichen Besonderheiten:

Umsatzsteuer

Wir ermitteln für Sie die Besteuerungsgrundlagen für das Insolvenzeröffnungsverfahren unter Berücksichtigung des § 55 Abs. 4 InsO und der einschlägigen BMF Schreiben. Dazu zählen insbesondere die 1. und 2. Umsatzsteuerberichtigung aufgrund rechtlicher Uneinbringlichkeit der Forderungen sowie die 1. und 2. Vorsteuerberichtigung aus nicht bezahlten Leistungsbezügen (§ 17 UStG).
Verwertungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens führen in der Regel zu Masseabflüssen. Handelt es sich beispielsweise um sicherungsübereignete bewegliche Gegenstände bei denen der Insolvenzverwalter von seinem Verwertungsrecht nach § 166 InsO Gebrauch macht, führt die freihändige Veräußerung zu einem Dreifachumsatz, welcher die Umsatzsteuer in doppelter Höhe entstehen lässt. Sprechen Sie uns rechtzeitig an um diese Doppelbelastung zu vermeiden! Wir beraten Sie gerne bei der Verwertung absonderungsberechtigter Gegenstände und grundpfandrechtbelasteten Grundstücken.
In vielen Verfahren ist wird das Unternehmen im Rahmen eines Asset-Deals übertragend saniert. Führt der Erwerber das Unternehmen weitgehend unverändert fort, dann handelt es sich im Regelfall um eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen (GiG). Der Teufel steckt aber auch hier im Detail. Wir prüfen die Verträge unter steuerlichen Gesichtspunkten und finden für Veräußerer und Erwerber eine optimale Lösung.

Ertragsteuer

Die Verwertungshandlungen des Insolvenzverwalters führen in der Regel zur Aufdeckung der stillen Reserven, was durchaus zu einer Massebelastung mit Einkommen- bzw. Körperschaft- sowie Gewerbesteuer führen kann. Wir prüfen für Sie, ob Verlustvorträge vorhanden sind, ermitteln die fortgeführten Anschaffungskosten der Wirtschaftsgüter und ermitteln im Rahmen der Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung die sich ergebende Steuerbelastung.

Schuldnerbuchhaltung

Wir arbeiten die Schuldnerbuchhaltung auf und reichen die ggf. ausstehenden Steuererklärungen für Zeiträume vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein. So sichern wir etwaig entstandenen Verluste, um diese mit späteren Gewinnen aus Verwertungshandlungen verrechnen zu können und verhindern eine durch Steuerschätzungen (§ 162 AO) resultierende Übervorteilung des Finanzamtes im Rahmen der Quotenausschüttung.

Insolvenzrechtliche Buchhaltung

Wir erstellen für Sie die die insolvenzrechtliche Finanzbuchhaltung mit winsolvenz.p4, Lexolution und AnNoText. Die Geschäftsvorfälle werden innerhalb von 10 Tagen erfasst, sodass Ihnen zu jeder Zeit aktuelle Auswertungen und Einnahmen/Ausgabenrechnung vorliegen.

Handels- und steuerrechtliche Buchhaltung

Die handels- und steuerrechtlichen Pflichten des Schuldners zur Buchführung und Rechnungslegung bleiben im Rahmen der Insolvenzeröffnung unberührt und gehen auf den Insolvenzverwalter über (§ 155 InsO). Wir erstellen für Sie die laufende Finanzbuchhaltung unter Berücksichtigung der handels- und steuerrechtlichen Vorgaben und leiten daraus die Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen ab.

Unser Leistungsspektrum umfasst unter anderem
die folgenden Punkte:

Wir unterstützen Insolvenzverwalter vor Ort bei Betriebsfortführungen

Wir beraten Insolvenzverwalter vor Ort bei allen betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Fragen.

Erstellung von Liquiditätsplänen und integrierten Planungen

Wir unterstützen Sie bei der Entscheidungsfindung, ob ein Betrieb fortgeführt oder stillgelegt werden sollte.

Insolvenzrechtliche Rechnungslegung

Wir arbeiten mit winsolvenz.p4, Lexolution und AnNoText.

Handels- und steuerrechtliche Rechnungslegung

Wir erstellen die laufenden Finanzbuchhaltungen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Rechnungslegungszwecke.

Problemfeld Steuern in der Insolvenz

Wir berücksichtigen die einschlägigen umsatz- und ertragsteuerlichen Besonderheiten im Insolvenzverfahren.

Aufarbeitung der Schuldnerbuchhaltung

Wir schließen die Lücke zwischen der Buchhaltung vor und nach Eröffnung des (vorläufigen) Insolvenzverfahrens.

Gewinnermittlung und Jahresabschluss

Wir erstellen handels- und steuerrechtliche Jahresabschlüsse sowie Einnahmenüberschussrechnungen.

Steuererklärungen

Wir fertigen sämtliche Steuererklärungen an.

Ihre Vorteile bei der Axmann & Engling StBG -
Steuerberater für Insolvenzverwalter

01

Über 20 Jahre Erfahrung als Partner für Insolvenzverwalter

02

Fachliche Expertise im Insolvenzsteuerrecht

03

Planungssicherheit bei Unternehmensfortführungen

04

Hochqualifiziertes Team

Rechtssicher zum steuerlichen Optimum?

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