AXMANN & ENGLING StBG
Ihr Steuerberater für Ärzte
Wir helfen Ärzten, das steuerliche Optimum herauszuholen
Die Tätigkeit als Arzt in eigener Praxis oder als Leiter eines MVZ bringt einiges an steuerlichen Herausforderungen mit sich. So fällt zum Beispiel zwar in der Regel für Heilbehandlungen keine Mehrwertsteuer an, dies gilt jedoch nicht bei jeder Leistung, die in Praxen erbracht wird. Als auf Ärzte spezialisierte Steuerberater kennen wir uns mit diesem komplexen Thema sehr gut aus und beraten Sie von Anfang an kompetent, damit Sie die Mehrwertsteuer korrekt in Rechnung stellen und abführen können. Sie ersparen sich so unerwartete Steuernachzahlungen und arbeiten stets rechtskonform. Darüber hinaus bieten wir Ihnen Unterstützung hinsichtlich Steueroptimierung und bei der Finanzierung Ihrer Praxis.
Vertrauen Sie bei Kauf, Übernahme, Verkauf und Leitung einer Arztpraxis unbedingt auf einen Steuerberater, der sich auf Ärzte spezialisiert hat und Sie umfassend und kompetent beraten kann.
Mit Klaus Axmann verfügen wir in der Steuerberatungsgesellschaft Axmann & Engling über einen ausgewiesenen Experten für alle steuerlichen Aspekte im Gesundheitsbereich. Klaus Axmann war der erste zertifizierte Fachberater für Heilberufe (IFU / ISM gGmbH) in Erfurt und berät seit vielen Jahren Mandanten aus dem Gesundheitsbereich. Ärzte, Zahnärzte und MVZ erhalten so wertvolle Unterstützung bei Kauf, Übernahme, Zusammenlegung und Verkauf von Praxen sowie bei der Steueroptimierung. Unterstützt vom Team der Axmann & Engling Steuerberatungskanzlei werden zudem die gesamte Finanz- und Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen übernommen.
Wir kümmern uns als Steuerexperten für Ärzte & MVZ kompetent um alle Themen, die mit der Führung einer Praxis oder eines MVZ in steuerlicher und wirtschaftlicher Hinsicht einhergehen. Wir sorgen dafür, dass alle Leistungen korrekt in Mehrwertsteuerfrei und Mehrwertsteuerpflichtig eingeteilt werden und nehmen alle Steueranmeldungen und Vorauszahlungen pünktlich vor. Gerne übernehmen wir Ihre gesamte Finanz- und Lohnbuchhaltung und die Erstellung des Jahresabschlusses und sorgen dafür, dass Ihre Steuern optimiert werden.
Sie möchten eine neue Praxis gründen? Wir unterstützen Sie dabei von Anfang an mit unserer langjährigen Erfahrung als Steuerberater für Ärzte. Wir geben Tipps zur Finanzierung, erstellen eine Ertragsprognose und einen Finanzplan und begleiten Sie auf Wunsch zu Terminen bei den Banken. Durch unser großes Netzwerk arrangieren wir für Sie juristische Unterstützung zur Vertragsgestaltung sowie Gutachten zur Praxisbewertung.
Viele Tipps zur Praxisgründung inkl. Checkliste finden Sie vorab auch hier.
Sie möchten in den Ruhestand gehen und Ihre Praxis verkaufen? Wir unterstützen Sie bei diesem wichtigen Schritt mit der Erstellung von Gutachten und mit steueroptimierten Übergangsregelungen. Dabei spielt häufig die Aufnahme von neuen Gesellschaftern in die bestehende Praxis eine Rolle, die wir kompetent mithilfe der passenden Rechtsform gestalten können. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, damit Sie finanziell abgesichert in den Ruhestand gehen können.
Sie möchten lieber eine bestehende Praxis kaufen, als selbst zu gründen? Dann melden Sie sich frühzeitig bei uns. Wir kümmern uns gerne um die Bewertung der zur Auswahl stehenden Praxen mittels Gutachten, beraten Sie zur optimalen Finanzierung und zu allen Fragen von notwendigen Investitionen. Wir können Sie zudem bei der Entscheidung zwischen Übernahme, Kauf oder Leasing von neuen Geräten und Praxiseinrichtungen unterstützen und Ihnen juristische Hilfe beim Kaufvertrag vermitteln.
Sie möchten neue Kollegen in Ihre Praxis aufnehmen oder gar die gesamte Praxis mit der eines Kollegen zusammenlegen? Dann melden Sie sich rechtzeitig bei uns, denn dieses Vorhaben erfordert die Beachtung relativ komplexer Regelungen, sowohl in steuerlicher als auch in rechtlicher Hinsicht. Insbesondere die Wahl der passenden Rechtsform für das neue Unternehmen sowie die korrekte Abgrenzung von Erträgen, Aufwendungen und Haftungen spielen in diesem Zusammenhang eine große Rolle.
Arztpraxen werden häufig als Einzelunternehmen, GbR oder Partnerschaftsgesellschaft (PartG) geführt. Dies sind allerdings nicht die einzigen sinnvollen Rechtsformen, eine GmbH kann ebenfalls die passende Form sein, vor allem dann, wenn zahlreiche Zusatzleistungen angeboten werden oder mehrere Personen Leistungen anbieten. Gerne überprüfen wir auf Grundlage Ihrer Ziele und Wünsche die Eignung einer GmbH für Ihre Praxis und finden die optimale Lösung.
Wertgutachten spielen eine entscheidende Rolle bei Praxisübernahme oder Praxisverkauf. Bewertet werden dabei neben der Praxis und der vorhandenen Einrichtung auch die Lage und das Potenzial. Weiterhin werden detaillierte Analysen hinsichtlich der aktuellen finanziellen Lage der Praxis, der Liquidität und der voraussichtlichen Ertragsstruktur durchgeführt. Als erfahrene Steuerberater für Ärzte arrangieren wir gerne die Gutachtenerstellung und geben Ihnen viele weitere Tipps.
Sie möchten als Arzt eine Praxis gründen oder kaufen? Eventuell planen Sie auch, in eine bestehende Praxis einzusteigen oder Kollegen in Ihre Praxis aufzunehmen? Dann lassen Sie sich durch unsere auf Ärzte spezialisierte Steuerberatungskanzlei von vornherein begleiten. Wir beraten Sie hinsichtlich Finanzierungsmöglichkeiten, begleiten Bankgespräche, erarbeiten Businesspläne, übernehmen auf Wunsch die gesamte Finanz- und Lohnbuchhaltung und erstellen alle notwendigen Jahresabschlüsse.
Viele weitere Informationen zur Gründung einer Praxis finden Sie hier.
Die Gründung und Leitung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) stellt besondere Anforderungen, auch in steuerlicher und wirtschaftlicher Hinsicht. Gerne unterstützen wir Sie als auf MVZ spezialisierte Steuerberatungskanzlei bei diesen Herausforderungen und begleiten Sie kompetent bei Gründung, Kauf und Aufnahme neuer Gesellschafter. Darüber hinaus übernehmen wir gerne Lohn- und Finanzbuchhaltung, erstellen alle Jahresabschlüsse und achten auf rechtskonforme Mehrwertsteuerausweise sowie insgesamt auf die steuerliche Optimierung Ihres MVZ.
Sie möchten sich aus dem aktiven Berufsleben verabschieden und die Praxis übergeben? Sie suchen nach passenden Nachfolgern oder möchten Ihr Lebenswerk an Ihre Kinder weitergeben? Gerne unterstützen wir Sie als Experten für Nachfolgeregelungen bei diesem Vorhaben. Melden Sie sich möglichst frühzeitig bei uns, damit wir speziell bei der Übergabe an Ihre Kinder sämtliche Freibeträge für Schenkungen nutzen und Erbschafts- und Schenkungssteuer vermeiden können.
Nicht nur hinsichtlich Mehrwertsteuer, sondern auch bei der Finanzierung von notwendigen Investitionen, bei Abschreibungen sowie beim Kauf und beim Verkauf von Arztpraxen und MVZ sind zahlreiche steuerrechtliche Regelungen zu beachten. Wir unterstützen Sie kompetent in diesen Belangen und sorgen dafür, dass Ihre wirtschaftliche Basis stimmt und Sie so viel Steuern sparen wie möglich.
Damit Sie als Arzt mehr Zeit gewinnen für Ihre eigentlichen Aufgaben und darüber hinaus Ihr Leben entspannt genießen und für Ihren Ruhestand vorsorgen können.
Heilbehandlungen sind von der Mehrwertsteuer befreit, allerdings gilt dies nicht für sämtliche ärztlichen Leistungen. Wir sorgen dafür, dass alles rechtskonform ausgewiesen wird.
Wir übernehmen gerne die gesamte Buchhaltung für Ihre Praxis, prüfen die Mehrwertsteuerproblematik und kümmern uns um die Lohnbuchhaltung.
Wir erstellen für Ihre Praxis oder Ihr MVZ rechtskonforme EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnungen) sowie Ihre persönliche Steuererklärung.
Wir beraten Sie umfassend hinsichtlich der Finanzierung Ihres Vorhabens und erstellen Businesspläne, Ertragsrechnungen sowie Liquiditätspläne.
Wir helfen Ihnen, Steuern zu sparen und Raum zu schaffen für neue Investitionen durch die Nutzung von Abschreibungen (AfA) auf Ihre Praxiseinrichtung.
Wir klären gemeinsam mit Ihnen, ob Leasing oder Kauf die günstigste Variante für Investitionen in die Praxisausstattung bietet.
Falls Sie Ihre Praxis verkaufen oder übergeben möchten, begleiten wir Sie kompetent, kümmern uns um Gutachten und um alle steuerrechtlichen Belange.
Wir helfen Ihnen, sowohl als Erbe oder Beschenkter als auch als Übergebender alle steuerlichen Freibeträge bei Schenkungen und Erbe optimal zu nutzen
Heilbehandlungen sind zwar in der Regel von der Mehrwertsteuer befreit, dies gilt jedoch zum Beispiel nicht für reine Schönheitsoperationen, für den Verkauf von medizinischen Hilfsmitteln und für kosmetische Leistungen. Das gesamte Thema ist sehr komplex und steuerlich herausfordernd. Es sollte daher unbedingt durch einen auf Ärzte spezialisierten Steuerberater geregelt werden.
Für die Praxis ist ein Jahresabschluss in Form einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) vorzunehmen, diese kann ein Steuerberater erstellen. Die ermittelten Gewinne werden dann in die private Steuererklärung des Arztes übernommen und mit dem persönlichen Steuersatz der Einkommensteuer versteuert.
Heilbehandlungen sind zwar von der Mehrwertsteuer befreit, dies stellt jedoch keinen expliziten Steuervorteil für Ärzte dar, da es sich um einen durchlaufenden Posten handeln würde, falls Mehrwertsteuer abzuführen wäre. Die steuerfreie Übergabe einer Praxis an Familienmitglieder gehört ebenfalls weitestgehend der Vergangenheit an. Damit Sie als Arzt nicht zu viele Steuern zahlen, sollten Sie sich daher an einen Steuerberater wenden, der sich auf Ärzte spezialisiert hat und Ihre Steuerbelastung optimieren kann.
Laut statistischen Erhebungen (Destatis) lagen die durchschnittlichen Gesamteinnahmen pro Jahr in 2021 bei 335.000 Euro. An Betriebskosten mussten davon durchschnittlich 162.000 Euro bezahlt werden, was einen Reinertrag pro Praxis von 173.000 Euro ergibt. Davon müssen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, Beiträge zu berufsständischen Versorgungswerken sowie die persönlichen Einkommensteuern gezahlt werden.
Die durchschnittlichen Einnahmen je Arztpraxis inklusive MVZ und BAG lagen höher, bei 756.000 Euro pro Jahr in 2021 und einem Reinertrag von 336.000 Euro. Allerdings teilen sich bei MVZ und BAG mehrere Ärzte & Angestellte die Einnahmen, was den Ertrag pro Person senkt.
Früher konnten Arztpraxen in der Regel steuerfrei vererbt werden, falls sie fortgeführt wurden. Inzwischen ist diese Möglichkeit weitgehend ausgeschlossen. Allerdings gibt es viele Steuererleichterungen anderer Art, die genutzt werden können, wie zum Beispiel eine Schenkung schon zu Lebzeiten an Ehepartner und Kinder mit den entsprechenden Freibeträgen. Besprechen Sie dieses Thema unbedingt frühzeitig mit Ihrem Steuerberater.
Lassen Sie vor der Übernahme einer Praxis mithilfe eines Wertgutachtens und einer gründlichen Analyse der aktuellen Situation den Wert und die Potenziale einer Praxis bewerten. Zudem sollten Sie die Finanzierung auf eine stabile Basis stellen und über die optimale Rechtsform Ihrer Praxis, insbesondere für Zusatzleistungen, nachdenken.
Viele wichtige Tipps zur Übernahme einer Praxis finden Sie hier.
Es kann sinnvoll sein, eine GmbH zu gründen, vornehmlich dann, wenn eine Praxis ein großes Angebot an Zusatzleistungen anbietet, die inklusive Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt werden müssen. Steuerlich und aus Ertragssicht betrachtet, bieten sich damit unter Umständen viele Chancen zur Optimierung. Besprechen Sie dieses sehr komplexe Thema unbedingt vorab mit Ihrem Steuerberater, damit rechtzeitig die richtigen Weichen gestellt werden.
Kontaktieren Sie uns per Telefon oder E-Mail. Wir vereinbaren mit Ihnen kurzfristig einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.
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