Axmann & Engling STGB
Ihr Steuerberater für Immobilienbesitzer
30 Jahre Erfahrung & ein auf Immobilien spezialisiertes Team beraten Sie zu allen Themen rund um Ihren Immobilienbesitz
Das Steuerrecht bietet Immobilienbesitzern eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten. Wir beraten Sie gerne im Rahmen des Erwerbs, der Bewirtschaftungsphase und der Veräußerung, insbesondere der unentgeltlichen Übertragung im Rahmen einer Schenkung oder Erbfalls. Die Auffassung, dass Immobilien stets ins Privatvermögen gehören, ist überholt. Es kann durchaus Sinn machen das Immobilienvermögen in einer Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft zu halten. Wir zeigen Ihnen gerne die steuerlichen Unterschiede und beraten Sie zu den Themen Spekulationsfristen, erweiterte Grundstückskürzung (GewSt), Betriebsaufspaltung, Holdingmodell, Sanierungs- bzw. Denkmalabschreibungen, Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer und viele weitere.
Immobilien sind nicht nur wertvoll, Sie können auch helfen, Steuern zu sparen. Andererseits kann Immobilienbesitz aber auch zu unerwartet hohen Steuerforderungen führen, wie zum Beispiel bei einer Erbschaft. Wir von der Axmann & Engling Steuerberatungsgesellschaft helfen Ihnen, Ihre Steuerlast als Immobilienbesitzer zu optimieren und hohe Steuerforderungen zu vermeiden. Ganz gleich, ob Sie nur wenige Objekte oder ein großes Portfolio an Immobilien besitzen.
Die korrekte steuerliche Behandlung einer Immobilie, die Spekulationsfrist und die besondere umsatzsteuerliche Behandlung von gemischt genutzten Immobilien stellen viele Immobilienbesitzer vor eine große Herausforderung. Holen Sie sich Unterstützung durch einen spezialisierten Steuerberater von Axmann & Engling
Wir kümmern uns kompetent und umfassend um alle Themen, die mit Immobilienbesitz einhergehen. Das fängt beim Erwerb an und umfasst viele weitere Aspekte. Wir sorgen dafür, dass steuerrechtlich bei Ihren Immobilien alles korrekt abläuft.
Sie möchten Immobilien zur Eigennutzung oder zur Vermietung erwerben? Sie sind unsicher, ob sich das in Hinsicht auf Rendite oder Steuerersparnis überhaupt lohnt? Dann kommen Sie frühzeitig zu uns und lassen Sie sich umfassend beraten. Optimalerweise begleiten wir Sie direkt vom Beginn der Planungsphase an, ermitteln Renditeaussichten, lassen Wertgutachten anfertigen, stellen den Grundsteuerwert fest und prüfen, ob sich das Objekt als Steuersparmodell eignet. Vermeiden Sie falsche Investitionen und vertrauen Sie auf unsere Erfahrung als Steuerberater für Immobilien.
Wahrscheinlich gehen Sie zunächst davon aus, dass Immobilien Privatbesitz und als solches steuerlich zu behandeln sind. Es sprechen aber viele gute Gründe dafür, Ihre Immobilien in Form einer GmbH oder einer anderen Rechtsform zu organisieren. So können damit sowohl steuerliche Vorteile erzielt als auch Ihr privates Haftungsrisiko reduziert werden. Gerne beraten wir Sie persönlich zu diesem komplexen Thema, das bei vielen Immobilienbesitzern leider noch viel zu unbekannt ist. Profitieren Sie von unserer Erfahrung als Steuerberater für Immobilien.
Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen, weil Sie Ihren Wohnsitz ändern oder ein geerbtes oder vermietetes Haus veräußern möchten? Sie benötigen ein Wertgutachten, um einen realistischen Verkaufspreis festzulegen? Als Steuerberater für Immobilien können wir Sie bei diesem wichtigen Thema unterstützen, ein Wertgutachten beauftragen und alle steuerrechtlichen Aspekte für Sie klären. Darüber hinaus können wir Renditeerwartungen berechnen und prüfen, ob in speziellen Fällen eine Vermietung oder ein Verkauf rentabler wäre. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung als Steuerberater für Immobilien.
Sie möchten Ihre erworbene oder ererbte Immobilie vermieten und sind unsicher, wie Sie weiter vorgehen sollen, welche Rendite Sie erwirtschaften können und welche Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen Sie sich leisten können? Wir unterstützen Sie kompetent bei diesen Fragen und klären Sie auf über die steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungsmaßnahmen und wir prüfen gerne alle Mietverträge hinsichtlich der steuerrechtlichen Belange. Darüber hinaus geben wir Ihnen viele Tipps, wie Sie Ihre Immobilie steuersparend vermieten können.
Immobilien stellen oft große Vermögenswerte dar. Diese gilt es für die nachfolgenden Generationen zu erhalten. Wer sich nicht rechtzeitig darum kümmert, belastet Erben häufig mit hohen Steuerforderungen. Sinnvoller ist es daher, frühzeitig über (Teil-) Schenkungen nachzudenken und Themen wie Pflichtteil, Aufteilung des Erbes und Freibeträge zu prüfen und das (vorgezogene) Erbe so zu organisieren, dass möglichst wenig Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer zu zahlen ist. Das sichert Ihnen einen entspannten Lebensabend und Ihren Erben eine Immobilie ohne steuerliche Belastungen.
So positiv auf den ersten Blick die Erbschaft einer Immobilie erscheint, so negativ können sich Forderungen vom Finanzamt bezüglich der Erbschaftssteuer auswirken. In manchen Fällen kam es durch hohe Erbschaftsteuer sogar schon zum Notverkauf von Immobilien, da sich die Erben die Erbschaftssteuer nicht leisten konnten. Vermeiden Sie solche Fälle unbedingt, indem Sie sich rechtzeitig beraten lassen und alle Erbschaftsangelegenheiten bei Immobilien so gestalten, dass Sie Ihren Ruhestand entspannt genießen können und gleichzeitig Steuern für Ihre Nachkommen sparen.
Wenn Sie den Wert Ihrer Immobilie erhalten oder erhöhen möchten, müssen Sie regelmäßig renovieren, sanieren oder modernisieren. Die dafür entstehenden Kosten können Sie in vielen Fällen steuerlich geltend machen, zum Beispiel dann, wenn es sich um ein Mietshaus handelt. Zudem lassen sich manche Kostenanteile auch auf die Mieter umlegen oder als Begründung für eine Mieterhöhung nutzen. Gerne unterstützen wir Sie als Steuerberatung bei diesem sehr komplexen Thema und ermitteln alle relevanten Abschreibungsgrundlagen.
Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, stellen besondere Anforderungen an die Eigentümer, bieten andererseits jedoch auch eine Vielzahl an Möglichkeiten für Abschreibungen und für steuerliche Erleichterungen. Dabei ist stets die individuelle Situation zu betrachten. Gerne stellen wir Ihnen unsere Expertise als Steuerberater für Immobilien für Ihre denkmalgeschützten Gebäude zur Verfügung und beraten Sie umfassend, welche Sanierungs-, Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen sich wirklich lohnen und welche davon Sie steuerlich geltend machen können.
Sie möchten Ihre Immobilien verkaufen oder vermieten? Dann nutzen Sie unsere Erfahrung und unsere Kompetenz als Steuerberater für Immobilienaufgaben. Wir unterstützen Sie mit Rentabilitätsberechnungen, mit Wertgutachten für Immobilien und mit vielen mehr, damit Sie Ihre geerbte, geschenkte oder nicht mehr selbst nutzbare Immobilie bestmöglich am Markt anbieten und gewinnbringend verkaufen oder vermieten können. Wir prüfen in diesem Zusammenhang selbstverständlich alle steuerlichen Aspekte und empfehlen Ihnen die optimale Variante für Vermietung oder Verkauf.
Immobilien bringen eine Menge Verantwortung mit sich, dazu gehören nicht nur Instandhaltung und Sanierungsmaßnahmen, sondern auch alle damit in Zusammenhang stehenden rechtlichen und steuerlichen Aspekte. Als erfahrene Steuerberater für Immobilien helfen wir Ihnen kompetent durch die fast unübersichtliche Zahl an Regelungen und Änderungen. Mithilfe unseres Netzwerkes an Rechtsanwälten, Mietverwaltungen und Hausverwaltungen unterstützen wir Sie dabei, Ihre Immobilien langfristig abzusichern und die entsprechenden Einkünfte und Steuerersparnisse zu realisieren.
Erbschaft und Schenkungen sind nicht nur familiär, sondern auch steuerrechtlich ein herausforderndes Thema. Leider beschäftigen sich naturgemäß viele Menschen nicht rechtzeitig mit diesen Themen und verschenken hohe fünf- bis sechsstellige Summen ans Finanzamt in Form von Erbschafts- und Schenkungssteuer. Dabei gibt es eine Vielzahl an Lösungen, die für die Familie passen und gleichzeitig Steuern sparen. Gerne übernehmen wir dieses Thema für Sie und beraten Sie bezüglich der optimalen Möglichkeiten für frühzeitige Schenkungen, Wohnrecht und Nießbrauch sowie bei der Bewertung von Immobilien.
Als Steuerberater für Immobilien kennen wir uns mit den Themen Grundsteuer und Grunderwerbsteuer sehr gut aus und können für Sie alle diesbezüglichen Formalitäten beim Kauf und Verkauf von Immobilien regeln.
Selbstverständlich fertigen wir für Sie alle notwendigen Steuererklärungen an und nehmen die daraus resultierenden Angaben in Ihrer Einkommensteuererklärung vor. Wir sorgen dafür, dass Ihre Steuerangelegenheiten rechtssicher und umfassend erledigt werden.
Falls Sie Ihre Immobilien über eine Kapitalgesellschaft verwalten, übernehmen wir alle mit der dafür anfallenden Körperschaftssteuer anfallenden Meldungen und Steuererklärungen. Damit Ihr Immobilienbesitz steuerrechtlich korrekt behandelt wird.
Bei Erbschaften kümmern wir uns aktiv darum, dass so wenig Erbschaftssteuer wie möglich anfällt und empfehlen Ihnen vorab anderweitige Regelungen wie zum Beispiel Schenkungen, Wohnrecht, Nießbrauch und vieles mehr.
Schenkungssteuer fällt für ein vorgezogenes Erbe an, als Ersatz für die eigentlich später anfallende Erbschaftssteuer. Wir helfen Ihnen, durch Nutzung der Option regelmäßiger Schenkungen die Steuerlast zu minimieren.
Immobilienbesitzer zahlen regelmäßig Grundsteuer. Diese ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich und zusätzlich wurde gerade eine Grundsteuerreform durchgeführt. Auf Wunsch übernehmen wir gerne alle Formalitäten und Meldungen für Sie.
Gewerbetreibende sind dazu verpflichtet, Gewerbesteuer zu zahlen. Falls Sie Ihre Immobilien und damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen als Gewerbe betreiben, kümmern wir uns zuverlässig um alle damit verbundenen steuerlichen Belange.
Sie möchten Steuern sparen und gleichzeitig Vermögensaufbau betreiben? Dann ist eine Investition in Immobilien in vielen Fällen genau die richtige Lösung. Allerdings sollte stets die Gesamtsituation betrachtet werden. Gerne unterstützen wir Sie von Anfang an bei Renditeberechnungen und bei der Überprüfung, ob sich ein Objekt als Steuersparmodell eignet.
Oft kommt es bei einer Erbschaft zu unerwartet hohen Forderungen bezüglich Erbschaftsteuer vom Finanzamt. Freibeträge gibt es in nennenswerter Höhe lediglich für Ehepartner und Kinder und selbst diese reichen bei einem hochwertigen Immobilienbesitz größtenteils nicht aus. Um dies zu vermeiden, sollte frühzeitig über Schenkungen nachgedacht werden. Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam das geeignete Modell.
Mieteinnahmen müssen, wie alle Einkünfte, versteuert werden. Allerdings können die mit der Vermietung in Zusammenhang stehenden Kosten angerechnet werden. Das Thema ist sehr komplex, da manche Kostenarten direkt im Jahr der Entstehung, manche nur in Form von Abschreibungen und manche nur anteilmäßig steuerlich anerkannt werden können. Gerne unterstützen wir Sie bei diesen aufwändigen Anforderungen.
Kontaktieren Sie uns per Telefon oder E-Mail. Wir vereinbaren mit Ihnen kurzfristig einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.
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Mo. – Do.: 08 – 12 Uhr & 13 – 17 Uhr
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