Axmann & Engling STGB

Ihr Steuerberater für Immobilienbesitzer

30 Jahre Erfahrung & ein auf Immobilien spezialisiertes Team beraten Sie zu allen Themen rund um Ihren Immobilienbesitz

Darum sollten Sie sich als Immobilienbesitzer für einen Steuerberater entscheiden

Das Steuerrecht bietet Immobilienbesitzern eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten. Wir beraten Sie gerne im Rahmen des Erwerbs, der Bewirtschaftungsphase und der Veräußerung, insbesondere der unentgeltlichen Übertragung im Rahmen einer Schenkung oder Erbfalls. Die Auffassung, dass Immobilien stets ins Privatvermögen gehören, ist überholt. Es kann durchaus Sinn machen das Immobilienvermögen in einer Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft zu halten. Wir zeigen Ihnen gerne die steuerlichen Unterschiede und beraten Sie zu den Themen Spekulationsfristen, erweiterte Grundstückskürzung (GewSt), Betriebsaufspaltung, Holdingmodell, Sanierungs- bzw. Denkmalabschreibungen, Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer und viele weitere.

Das Bild zeigt einen Mitarbeiter.

Wir helfen Immobilienbesitzern, Steuern zu sparen

Immobilien sind nicht nur wertvoll, Sie können auch helfen, Steuern zu sparen. Andererseits kann Immobilienbesitz aber auch zu unerwartet hohen Steuerforderungen führen, wie zum Beispiel bei einer Erbschaft. Wir von der Axmann & Engling Steuerberatungsgesellschaft helfen Ihnen, Ihre Steuerlast als Immobilienbesitzer zu optimieren und hohe Steuerforderungen zu vermeiden. Ganz gleich, ob Sie nur wenige Objekte oder ein großes Portfolio an Immobilien besitzen.

Unser Leistungsspektrum umfasst unter anderem die folgenden Punkte:

Die korrekte steuerliche Behandlung einer Immobilie, die Spekulationsfrist und die besondere umsatzsteuerliche Behandlung von gemischt genutzten Immobilien stellen viele Immobilienbesitzer vor eine große Herausforderung. Holen Sie sich Unterstützung durch einen spezialisierten Steuerberater von Axmann & Engling

Das Bild zeigt eine Figur die eine Waage in der Hand hält.

Beratung im Zusammenhang der Rechtsformwahl

Eine Frau kontrolliert Rechnungen.

Vergleich der unterschiedlichen Steuerbelastungen (ESt, KSt/GewSt)

Mann rechnet am Taschenrechner

Anfertigung der notwendigen Steuererklärungen

Dokumente mit Lupe überprüfen.

Ermittlung von Abschreibungs- bemessungsgrundlagen

Pärchen wird steuerlich betreut.

Bewertungen im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Auf dem Bild sieht man einen Laptop und ein IPad.

Anfertigung der Feststellungserklärung zur Ermittlung des Grundsteuerwerts

Das Bild zeigt ein Laptop, ein kleines Haus und einen Schlüssel.

Beratung im Zusammenhang mit dem Nießbrauch an Immobilien

Das Bild zeigt Unterlagen und ein kleines Haus.

Erstellung von Rendite- und Tilgungsberechnungen

Das Bild zeigt kleine Modellhäuser. In einem steht ein % Zeichen.

Überprüfung der Eignung eines Objektes als Steuersparmodell

Das Bild zeigt eine Schlüsselübergabe.

Steuerliche Überprüfung von Mietverträgen und Gewerbemietverträgen

Wir kümmern uns kompetent und umfassend um alle Themen, die mit Immobilienbesitz einhergehen. Das fängt beim Erwerb an und umfasst viele weitere Aspekte. Wir sorgen dafür, dass steuerrechtlich bei Ihren Immobilien alles korrekt abläuft. 

Auf dem Bild unterzeichnet eine Person ein Dokument.

Erwerb einer Immobilie

Sie möchten Immobilien zur Eigennutzung oder zur Vermietung erwerben? Sie sind unsicher, ob sich das in Hinsicht auf Rendite oder Steuerersparnis überhaupt lohnt? Dann kommen Sie frühzeitig zu uns und lassen Sie sich umfassend beraten. Optimalerweise begleiten wir Sie direkt vom Beginn der Planungsphase an, ermitteln Renditeaussichten, lassen Wertgutachten anfertigen, stellen den Grundsteuerwert fest und prüfen, ob sich das Objekt als Steuersparmodell eignet. Vermeiden Sie falsche Investitionen und vertrauen Sie auf unsere Erfahrung als Steuerberater für Immobilien.

Auf dem Bild unterzeichnet eine Person ein Dokument.

Wahl der Rechtsform für Ihr Immobilienportfolio

Wahrscheinlich gehen Sie zunächst davon aus, dass Immobilien Privatbesitz und als solches steuerlich zu behandeln sind. Es sprechen aber viele gute Gründe dafür, Ihre Immobilien in Form einer GmbH oder einer anderen Rechtsform zu organisieren. So können damit sowohl steuerliche Vorteile erzielt als auch Ihr privates Haftungsrisiko reduziert werden. Gerne beraten wir Sie persönlich zu diesem komplexen Thema, das bei vielen Immobilienbesitzern leider noch viel zu unbekannt ist. Profitieren Sie von unserer Erfahrung als Steuerberater für Immobilien.

Auf dem Bild sieht man eine Frau die einer anderen Person einen Schlüsselanhänger in Form eines Hauses überreicht.

Verkauf einer Immobilie

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen, weil Sie Ihren Wohnsitz ändern oder ein geerbtes oder vermietetes Haus veräußern möchten? Sie benötigen ein Wertgutachten, um einen realistischen Verkaufspreis festzulegen? Als Steuerberater für Immobilien können wir Sie bei diesem wichtigen Thema unterstützen, ein Wertgutachten beauftragen und alle steuerrechtlichen Aspekte für Sie klären. Darüber hinaus können wir Renditeerwartungen berechnen und prüfen, ob in speziellen Fällen eine Vermietung oder ein Verkauf rentabler wäre. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung als Steuerberater für Immobilien

Schlüsselübergabe

Vermietung von Immobilien

Sie möchten Ihre erworbene oder ererbte Immobilie vermieten und sind unsicher, wie Sie weiter vorgehen sollen, welche Rendite Sie erwirtschaften können und welche Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen Sie sich leisten können? Wir unterstützen Sie kompetent bei diesen Fragen und klären Sie auf über die steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungsmaßnahmen und wir prüfen gerne alle Mietverträge hinsichtlich der steuerrechtlichen Belange. Darüber hinaus geben wir Ihnen viele Tipps, wie Sie Ihre Immobilie steuersparend vermieten können. 

Das Bild zeigt ein kleines Haus und links daneben liegt ein Schlüssel.

Immobilien Vererben oder Verschenken

Immobilien stellen oft große Vermögenswerte dar. Diese gilt es für die nachfolgenden Generationen zu erhalten. Wer sich nicht rechtzeitig darum kümmert, belastet Erben häufig mit hohen Steuerforderungen. Sinnvoller ist es daher, frühzeitig über (Teil-) Schenkungen nachzudenken und Themen wie Pflichtteil, Aufteilung des Erbes und Freibeträge zu prüfen und das (vorgezogene) Erbe so zu organisieren, dass möglichst wenig Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer zu zahlen ist. Das sichert Ihnen einen entspannten Lebensabend und Ihren Erben eine Immobilie ohne steuerliche Belastungen. 

Das Bild zeigt grüne kleine Figuren und ein Haus. Zudem Münzgeld.

Immobilien und Erbschaftssteuer

So positiv auf den ersten Blick die Erbschaft einer Immobilie erscheint, so negativ können sich Forderungen vom Finanzamt bezüglich der Erbschaftssteuer auswirken. In manchen Fällen kam es durch hohe Erbschaftsteuer sogar schon zum Notverkauf von Immobilien, da sich die Erben die Erbschaftssteuer nicht leisten konnten. Vermeiden Sie solche Fälle unbedingt, indem Sie sich rechtzeitig beraten lassen und alle Erbschaftsangelegenheiten bei Immobilien so gestalten, dass Sie Ihren Ruhestand entspannt genießen können und gleichzeitig Steuern für Ihre Nachkommen sparen.

Ein Mann schaut sich Unterlagen an.

Abschreibung bei Immobilien

Wenn Sie den Wert Ihrer Immobilie erhalten oder erhöhen möchten, müssen Sie regelmäßig renovieren, sanieren oder modernisieren. Die dafür entstehenden Kosten können Sie in vielen Fällen steuerlich geltend machen, zum Beispiel dann, wenn es sich um ein Mietshaus handelt. Zudem lassen sich manche Kostenanteile auch auf die Mieter umlegen oder als Begründung für eine Mieterhöhung nutzen. Gerne unterstützen wir Sie als Steuerberatung bei diesem sehr komplexen Thema und ermitteln alle relevanten Abschreibungsgrundlagen. 

Übergabe eines Hauses.

Denkmalschutz bei Immobilien

Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, stellen besondere Anforderungen an die Eigentümer, bieten andererseits jedoch auch eine Vielzahl an Möglichkeiten für Abschreibungen und für steuerliche Erleichterungen. Dabei ist stets die individuelle Situation zu betrachten. Gerne stellen wir Ihnen unsere Expertise als Steuerberater für Immobilien für Ihre denkmalgeschützten Gebäude zur Verfügung und beraten Sie umfassend, welche Sanierungs-, Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen sich wirklich lohnen und welche davon Sie steuerlich geltend machen können. 

Ihre Vorteile der Axmann & Engling -
Steuerberater für Immobilienbesitzer

01

icon - tax

30 Jahre Erfahrung in der Steuerberatung für Immobilienbesitzer

Icon - Dokument - Schloss

02

Zuverlässige & rechtssichere Abwicklung aller Steuerangelegenheiten

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03

Hochqualifiziertes & erfahrenes Team zur Steueroptimierung

Icon-drei Menschen - drei Sterne

04

Expertise im Bereich Immobilienfinanzierung, Spekulationsfrist & Abschreibung

Wir helfen Ihnen als

Steuerberater für Vermietung und Verkauf von Immobilien

Sie möchten Ihre Immobilien verkaufen oder vermieten? Dann nutzen Sie unsere Erfahrung und unsere Kompetenz als Steuerberater für Immobilienaufgaben. Wir unterstützen Sie mit Rentabilitätsberechnungen, mit Wertgutachten für Immobilien und mit vielen mehr, damit Sie Ihre geerbte, geschenkte oder nicht mehr selbst nutzbare Immobilie bestmöglich am Markt anbieten und gewinnbringend verkaufen oder vermieten können. Wir prüfen in diesem Zusammenhang selbstverständlich alle steuerlichen Aspekte und empfehlen Ihnen die optimale Variante für Vermietung oder Verkauf. 

Steuerberater für Immobilienverwaltung

Immobilien bringen eine Menge Verantwortung mit sich, dazu gehören nicht nur Instandhaltung und Sanierungsmaßnahmen, sondern auch alle damit in Zusammenhang stehenden rechtlichen und steuerlichen Aspekte. Als erfahrene Steuerberater für Immobilien helfen wir Ihnen kompetent durch die fast unübersichtliche Zahl an Regelungen und Änderungen. Mithilfe unseres Netzwerkes an Rechtsanwälten, Mietverwaltungen und Hausverwaltungen unterstützen wir Sie dabei, Ihre Immobilien langfristig abzusichern und die entsprechenden Einkünfte und Steuerersparnisse zu realisieren.

Steuerberatung für Erbschaft und Schenkung

Erbschaft und Schenkungen sind nicht nur familiär, sondern auch steuerrechtlich ein herausforderndes Thema. Leider beschäftigen sich naturgemäß viele Menschen nicht rechtzeitig mit diesen Themen und verschenken hohe fünf- bis sechsstellige Summen ans Finanzamt in Form von Erbschafts- und Schenkungssteuer. Dabei gibt es eine Vielzahl an Lösungen, die für die Familie passen und gleichzeitig Steuern sparen. Gerne übernehmen wir dieses Thema für Sie und beraten Sie bezüglich der optimalen Möglichkeiten für frühzeitige Schenkungen, Wohnrecht und Nießbrauch sowie bei der Bewertung von Immobilien.

Wir sind Experten für:

Grunderwerbsteuer

Als Steuerberater für Immobilien kennen wir uns mit den Themen Grundsteuer und Grunderwerbsteuer sehr gut aus und können für Sie alle diesbezüglichen Formalitäten beim Kauf und Verkauf von Immobilien regeln.

Einkommenssteuer

Selbstverständlich fertigen wir für Sie alle notwendigen Steuererklärungen an und nehmen die daraus resultierenden Angaben in Ihrer Einkommensteuererklärung vor. Wir sorgen dafür, dass Ihre Steuerangelegenheiten rechtssicher und umfassend erledigt werden. 

Körperschaftssteuer

Falls Sie Ihre Immobilien über eine Kapitalgesellschaft verwalten, übernehmen wir alle mit der dafür anfallenden Körperschaftssteuer anfallenden Meldungen und Steuererklärungen. Damit Ihr Immobilienbesitz steuerrechtlich korrekt behandelt wird. 

Erbschaftssteuer

Bei Erbschaften kümmern wir uns aktiv darum, dass so wenig Erbschaftssteuer wie möglich anfällt und empfehlen Ihnen vorab anderweitige Regelungen wie zum Beispiel Schenkungen, Wohnrecht, Nießbrauch und vieles mehr. 

Schenkungssteuer

Schenkungssteuer fällt für ein vorgezogenes Erbe an, als Ersatz für die eigentlich später anfallende Erbschaftssteuer. Wir helfen Ihnen, durch Nutzung der Option regelmäßiger Schenkungen die Steuerlast zu minimieren. 

Grundsteuer

Immobilienbesitzer zahlen regelmäßig Grundsteuer. Diese ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich und zusätzlich wurde gerade eine Grundsteuerreform durchgeführt. Auf Wunsch übernehmen wir gerne alle Formalitäten und Meldungen für Sie. 

Gewerbesteuer

Gewerbetreibende sind dazu verpflichtet, Gewerbesteuer zu zahlen. Falls Sie Ihre Immobilien und damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen als Gewerbe betreiben, kümmern wir uns zuverlässig um alle damit verbundenen steuerlichen Belange. 

Häufig gestellte Fragen unserer Immobilienbesitzer

Was ist das beste Steuersparmodell für Immobilien?

Sie möchten Steuern sparen und gleichzeitig Vermögensaufbau betreiben? Dann ist eine Investition in Immobilien in vielen Fällen genau die richtige Lösung. Allerdings sollte stets die Gesamtsituation betrachtet werden. Gerne unterstützen wir Sie von Anfang an bei Renditeberechnungen und bei der Überprüfung, ob sich ein Objekt als Steuersparmodell eignet. 

Wie werden Immobilien bei Erbe und Schenkung versteuert?

Oft kommt es bei einer Erbschaft zu unerwartet hohen Forderungen bezüglich Erbschaftsteuer vom Finanzamt. Freibeträge gibt es in nennenswerter Höhe lediglich für Ehepartner und Kinder und selbst diese reichen bei einem hochwertigen Immobilienbesitz größtenteils nicht aus. Um dies zu vermeiden, sollte frühzeitig über Schenkungen nachgedacht werden. Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam das geeignete Modell.

Wie werden Mieteinnahmen versteuert?

Mieteinnahmen müssen, wie alle Einkünfte, versteuert werden. Allerdings können die mit der Vermietung in Zusammenhang stehenden Kosten angerechnet werden. Das Thema ist sehr komplex, da manche Kostenarten direkt im Jahr der Entstehung, manche nur in Form von Abschreibungen und manche nur anteilmäßig steuerlich anerkannt werden können. Gerne unterstützen wir Sie bei diesen aufwändigen Anforderungen.

Vereinbaren Sie jetzt Ihr unverbindliches und kostenloses Erstgespräch!

Das Bild zeigt eine Frau die am PC sitzt.
Wir sind persönlich für Sie da!

Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Kontaktieren Sie uns per Telefon oder E-Mail. Wir vereinbaren mit Ihnen kurzfristig einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.

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