AXMANN & ENGLING StBG
Ihr Steuerberater für Heilberufe
Wir helfen Ärzten, MVZs und Unternehmen aus dem Heilberufebereich, das steuerliche Optimum herauszuholen
Als erster zertifizierter Fachberater (IFU / ISM gGmbH) für Heilberufe in Erfurt ist Klaus Axmann bei der Steuerberatungskanzlei Axmann & Engling Experte für den Gesundheitsbereich. Er betreut dabei vorrangig Mandanten wie zum Beispiel Ärzte, Zahnärzte, MVZ und weitere Selbständige im Gesundheitsbereich in allen steuerlichen Angelegenheiten.
Aufgrund von mehr als 30 Erfahrung können Klaus Axmann und das gesamte Team der Steuerberatungskanzlei Ihnen als Unternehmen im Gesundheitsbereich sowohl bei Gründung oder Kauf sowie bei Erweiterung und Optimierung Ihres Unternehmens zur Seite stehen. Wir sorgen, gemeinsam mit einem Netzwerk aus Rechtsanwälten und Bankberatern, dafür, dass Ihre unternehmerischen und privaten Ziele miteinander in Einklang gebracht werden. So können Sie sowohl Ihrer Zukunft als Arzt, Praxisinhaber oder Leiter eines MVZ als auch Ihrem Ruhestand entspannt entgegensehen.
Wir kümmern uns als Experten für den Bereich Heilberufe kompetent um alle steuerlichen Themen, die auf Ärzte, Zahnärzte, MVZ, Heilpraktiker, Pflegedienste, Apotheken und sonstige Dienstleister im Gesundheitsbereich zukommen. Dies fängt bei der Gründung oder Übernahme von Unternehmen an und geht über Finanzbuchhaltung und Erstellung von Jahresabschlüssen bis hin zur Unterstützung bei Bankthemen und Neuausrichtungen im Hinblick auf eine Ertragsoptimierung.
Sie möchten eine neue Praxis gründen oder eine bestehende Praxis übernehmen? Dann unterstützen wir Sie gerne von Anfang an mit unserer langjährigen Erfahrung. Wir geben Ihnen gerne Tipps zur Finanzierungsgestaltung, erstellen Finanzplanung & Ertragsprognose, begleiten Sie zu Bankterminen, sorgen für Gutachten zur Praxisbewertung und unterstützen Sie mithilfe unseres Netzwerkes bei der rechtlichen Gestaltung aller mit Gründung oder Übernahme zusammenhängenden Verträge.
Sie möchten Ihre Praxis verkaufen und in den wohlverdienten Ruhestand gehen? Wir unterstützen Sie kompetent bei der Erstellung von Gutachten zum Wert der Praxis, bei der rechtlichen und steuerlichen Gestaltung von Übergängen inklusive Aufnahme von neuen Gesellschaftern in Ihre Praxis, mit der Abgrenzung der Übergabe bezüglich Finanzbuchhaltung sowie bei der Erstellung von Liquiditäts- und Ertragsübersichten. Damit Sie finanziell gut abgesichert in den Ruhestand gehen können.
Sie möchten eine bestehende Praxis kaufen? Dann melden Sie sich frühestmöglich bei uns. Wir begleiten Sie von der Planungsphase an, kümmern uns um die Bewertung von Gutachten zum Kaufpreis, begleiten Sie auf Wunsch bei Bankgesprächen, stellen bei Bedarf Förderanträge und beraten Sie hinsichtlich der notwendigen Investitionen für die Praxisausstattung. Dabei schlagen wir auch mögliche Alternativen, wie Leasing oder Miete, vor. Darüber hinaus klären wir die optimale Rechtsform für Ihr Unternehmen.
Sie möchten Ihre Praxis mit einer anderen Praxis zusammenlegen oder Kollegen als Gesellschafter in Ihre Praxis aufnehmen? Melden Sie sich in solchen Fällen frühzeitig bei uns, damit wir dieses steuerlich und juristisch komplexe Thema gemeinsam rechtssicher gestalten können. Es kann in diesem Zusammenhang sinnvoll sein, die Rechtsform des Unternehmens anzupassen. Darüber hinaus sind genaue Abgrenzungen aus steuerrechtlichen Gründen in der Finanzbuchhaltung zu beachten.
Allgemein üblich ist für Praxen eine Rechtsform als Einzelunternehmen oder auch als GbR bzw. Partnerschaftsgesellschaft (PartG). Zunehmend wird jedoch auch eine GmbH als optimale Rechtsform für Unternehmen im Gesundheitsbereich gewählt. Dies birgt unter bestimmten Voraussetzungen große Optimierungspotenziale. Als Experten für alle steuerlichen Themen rund um den Bereich Heilberufe beraten wir Sie gerne umfassend hinsichtlich der Wahl der Rechtsform Ihrer Praxis.
Bei Praxisübernahme und Praxisverkauf spielen Wertgutachten eine große Rolle. Mit deren Hilfe wird der Wert von Praxis, Einrichtung und Patientenstamm bewertet. Wichtig sind in diesem Zusammenhang auch Analysen bezüglich der derzeitigen finanziellen Situation, bezüglich der Liquidität sowie eine fundierte Einschätzung der voraussichtlichen Ertragsstruktur. Nutzen Sie dazu unbedingt unsere langjährige Erfahrung als Steuerberater im Gesundheitsbereich und profitieren Sie von unseren Tipps und von unserer Expertise.
Unternehmen im Gesundheitsbereich müssen in der Regel große Investitionen tätigen, bevor sie überhaupt den Betrieb starten können. Praxiseinrichtungen, medizinische Hilfsmittel und vieles mehr verschlingen hohe Summen, die finanziert werden müssen. Als erfahrene Steuerberatungskanzlei für Heilberufe sorgen wir dafür, dass die Investitionen möglichst optimal in Form von Abschreibungen steuerlich geltend gemacht werden. Zudem zeigen wir Ihnen Alternativen, wie zum Beispiel Leasing oder Miete, auf.
Sie möchten Ihre Praxis an Ihre Kinder oder Enkel frühzeitig übergeben oder alles für ein möglichst geordnetes Erbe vorbereiten? Dann unterstützen wir Sie kompetent. Bedenken Sie, dass auch Arztpraxen inzwischen in der Regel nicht mehr steuerfrei vererbt werden können. Es empfiehlt sich daher, frühzeitig Freibeträge für Ehepartner und Kinder bezüglich Schenkungen zu nutzen, vor allem dann, wenn Immobilien zum Praxisvermögen gehören. Gerne beraten wir Sie umfassend zu diesem komplexen Thema.
Sie möchten als Arzt oder Zahnarzt eine Praxis kaufen oder gründen? Sie möchten in eine bestehende Praxis als Gesellschafter einsteigen oder sich langsam aus dem Berufsleben zurückziehen und Kollegen in die Praxis aufnehmen? Dann lassen Sie sich durch unsere auf den Heilberufebereich spezialisierte Steuerberatungskanzlei kompetent begleiten. Das Gleiche gilt für den gesamten Bereich der Finanz- und Lohnbuchhaltung sowie für alle notwendigen Jahresabschlüsse, die wir gerne für Sie übernehmen.
Die Zahl der MVZ steigt und damit die Anforderungen und die Komplexität bezüglich steuerlicher und rechtlicher Aspekte. Vertrauen Sie dabei Axmann & Engling als auf den Gesundheitsbereich spezialisierte Steuerberatungskanzlei. Wir kennen uns mit allen steuerlichen Anforderungen bestens aus, kümmern uns um korrekte Mehrwertsteuerausweise sowie um die komplette Finanz- und Lohnbuchhaltung. Wir nutzen überdies alle Möglichkeiten zur Steueroptimierung für den Erfolg Ihres MVZ.
Pflegedienste sehen sich mit einer Vielzahl an Abrechnungsproblematiken, mit Mehrwertsteuerthemen und mit administrativen Herausforderungen konfrontiert, für die im Tagesgeschäft leider meistens die Zeit fehlt. Lassen Sie sich daher von der Axmann & Engling Steuerberatungsgesellschaft unterstützen. Wir kennen uns mit allen steuerrechtlichen Themen im Gesundheitsbereich bestens aus und helfen Ihnen bei Finanz- und Lohnbuchhaltung und bei der Erstellung aller Steuererklärungen.
Sie sind Heilpraktiker und möchten eine eigene Praxis eröffnen, eine bestehende Praxis übernehmen oder in eine Praxis einsteigen? Gerne beraten wir Sie von Anfang an kompetent bezüglich aller Möglichkeiten. Wir kümmern uns um Rentabilitätsrechnungen, Wertgutachten bei Praxisübernahmen und unterstützen Sie bei der Finanzierung durch Begleitung von Bankgesprächen und Vorbereitung der entsprechenden Unterlagen. Gerne übernehmen wir auch die komplette Buchhaltung für Ihre Praxis.
Apotheken werden derzeit stark mit sich stetig wandelnden Rahmenbedingungen gefordert. Damit Sie dafür und für die erfolgreiche zukünftige Ausrichtung Ihrer Apotheke genügend Zeit finden, sollten Sie sich von der Axmann & Engling Steuerberatungsgesellschaft unterstützen lassen. Wir kümmern uns um Ihre Finanz- und Lohnbuchhaltung und erstellen alle Steuererklärungen. Damit entlasten wir Sie und sorgen zusätzlich für eine Optimierung Ihrer Steuerzahlungen.
Der Bereich der Heilberufe birgt einige steuerliche Besonderheiten, die unbedingt beachtet werden sollten, damit Praxen und Unternehmen in diesem Bereich sowohl steuerlich als auch rechtlich korrekt geführt werden können. So sind zum Beispiel Heilbehandlungen zwar grundsätzlich von der Mehrwertsteuer befreit, dies gilt jedoch nicht für jede Art von Tätigkeit. Als auf Heilberufe spezialisierte Steuerberatungskanzlei kennen wir uns in diesem Themenbereich sehr gut aus und unterstützen Sie zuverlässig bei der Beachtung der komplexen Regelungen. Wir sorgen dafür, dass alle Leistungen korrekt mit oder ohne Mehrwertsteuer abgerechnet und alle steuerrechtlichen Normen erfüllt werden.
Nicht nur bezüglich Mehrwertsteuerabrechnung stellt der Heilberufebereich eine besondere Herausforderung dar. Auch bei Praxisgründung, Finanzierung, Abschreibungen, Kauf oder Verkauf sind vielfältige steuerliche Regelungen zu beachten. Wir unterstützen Sie in diesen Belangen und erstellen rechtskonforme Jahresabschlüsse, EÜR und Ihre persönliche Einkommensteuererklärung. Wir sorgen dafür, dass Sie so viel Steuern sparen wie möglich. Durch unsere Unterstützung sparen Sie nicht nur, Sie gewinnen überdies wertvolle Zeit. Diese können Sie anschließend Ihren Patienten und dem erfolgreichen Aufbau Ihres Unternehmens widmen.
Die Regelungen bezüglich Mehrwertsteuer bei Heilbehandlungen sind sehr komplex. Wir kümmern uns als Steuerberater darum, dass alles korrekt ausgewiesen werden kann.
Wir übernehmen auf Wunsch gerne die gesamte Buchhaltung Ihrer Praxis, erstellen den Jahresabschluss und kümmern uns überdies um die Lohnabrechnung für Ihre Mitarbeiter.
Wir erstellen rechtskonforme EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnungen) und Jahresabschlüsse für alle Rechtsformen von Unternehmen.
Auf Basis der Jahresabschlüsse Ihrer Unternehmen und Praxen fertigen wir alle notwendigen Steuererklärungen und Ihre Einkommensteuererklärungen an.
Falls Sie Ihre Praxis als Kapitalgesellschaft führen, nehmen wir selbstverständlich auch für die fällige Körperschaftsteuer alle Meldungen und Steuererklärungen vor.
In der Regel sind Ärzte und Heilpraktiker nicht gewerbesteuerpflichtig, es gibt allerdings Ausnahmesituationen. Bei Pflegediensten sind ebenfalls bestimmte Voraussetzungen zur Gewerbesteuerfreiheit zu erfüllen. Wir prüfen dies gerne für Sie.
Eine Praxis geschenkt oder vererbt zu bekommen, kann zu Steuerforderungen führen. Daher ist es immens wichtig, alle Freibeträge geschickt zu nutzen.
Neben einem Wertgutachten und fundierten Analysen bezüglich der finanziellen Situation der Praxis, dem Wert der Praxisausstattung sowie der Erarbeitung möglicher Ertragschancen sind zudem die Finanzierung und die optimale Rechtsform für die zukünftige eigene Praxis zu klären.
Arztpraxen konnten früher in der Regel steuerfrei vererbt werden, sobald sie weitergeführt wurden. Dies ist inzwischen nicht mehr der Fall. Allerdings gibt es weiterhin eine Vielzahl von möglichen Steuererleichterungen. Es empfiehlt sich, frühzeitig über Schenkungen nachzudenken und Freibeträge sinnvoll zu nutzen.
In der Regel sind Heilbehandlungen von der Mehrwertsteuer befreit, sobald sie von medizinischen Fachkräften erbracht werden. Dies gilt jedoch z.B. nicht für den Verkauf von medizinischen Hilfsmitteln, für reine Schönheitsoperationen und für einiges mehr. Dieses Thema ist sehr komplex und kann nur von einem spezialisierten Steuerberater rechtssicher bearbeitet werden.
Einzelunternehmen oder GBR sind nicht zwingend die einzig möglichen Rechtsformen für Praxen im Bereich der Heilberufe. In vielen Fällen wäre die Gründung einer GmbH eine gute Alternative, um steuerlich und aus Ertragsgesichtspunkten eine Optimierung zu erzielen.
Kontaktieren Sie uns per Telefon oder E-Mail. Wir vereinbaren mit Ihnen kurzfristig einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.
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Mo. – Do.: 08 – 12 Uhr & 13 – 17 Uhr
Fr.: 08 – 14 Uhr
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