AXMANN & ENGLING StBG
Ihr Steuerberater für Freiberufler
Wir helfen Architekten, Rechtsanwälten, Notaren und anderen Freiberuflern, das steuerliche Optimum zu erzielen
Freiberufler fangen oft als Solo-Selbständige oder nebenher als Kleinunternehmer an. Dabei kommen häufig die betriebswirtschaftlichen Aspekte zunächst zu kurz. Mit der Zeit sind Umsatzsteuervoranmeldungen und Steuervorauszahlungen zu leisten, hier ist es wichtig, dies zeitnah und korrekt zu erledigen, ansonsten kann es schnell teuer werden. Der gesamte Bereich Buchhaltung muss sorgfältig erledigt werden, daher sollten Sie sich hier frühzeitig die Unterstützung durch einen erfahrenen Steuerberater für Freiberufler sichern. Dieser kann Sie außerdem über die passende Rechtsform für Ihr Unternehmen beraten, denn nicht in jedem Fall ist eine Gründung als Einzelunternehmen oder Personengesellschaft die optimale Lösung. Manchmal kann beispielsweise eine GmbH die bessere Alternative sein. Diese Überlegungen sind auch wichtig, wenn ein Unternehmen nicht selbst gegründet, sondern übernommen werden soll. Stellen Sie unbedingt von Anfang an die Weichen richtig, um eine solide Basis für eine erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung zu schaffen. Wir von der Axmann & Engling Steuerberatung unterstützen Sie dabei gerne!
Freiberufler sind meist voll und ganz damit beschäftigt, ihre Leistungen zu vermarkten, erste Kunden zufriedenzustellen, neue Kunden zu finden und das Unternehmen am Laufen zu halten. Gleichzeitig müssen aber auch die Bereiche Rechnungen stellen, Rechnungen bezahlen und die gesamte Belegbearbeitung und Buchhaltung erledigt werden. Damit dies rechtskonform und rechtzeitig geschieht, ist unbedingt ein Steuerberater zu beauftragen. Dieser sollte sich optimalerweise mit den Anforderungen an Freiberufler auskennen und neben der Finanz- und Lohnbuchhaltung auch betriebswirtschaftliche Beratungen und Lösungen zur Prozessoptimierung anbieten.
Freiberufler sehen sich nicht nur mit vielen Herausforderungen in geschäftlicher Hinsicht konfrontiert, sondern müssen sich auch um Themen wie Finanzierung, Abschreibungen, Umsatzsteuer, Liquiditätsplanung und Finanzplanung kümmern. Dabei sind die jeweils geltenden steuerlichen Regelungen zu beachten. Als erfahrene Steuerberatungskanzlei unterstützen wir Sie bei Ihrer freiberuflichen Tätigkeiten sowohl in der Finanzbuchhaltung, bei der Erstellung von EÜR und Jahresabschluss sowie bei Ihrer Steuererklärung. Dabei sorgen wir gleichzeitig dafür, dass Sie so viel Steuern sparen wie rechtlich möglich. Darüber hinaus sorgen wir durch unsere professionelle Unterstützung dafür, dass Sie von Büroarbeiten entlastet werden und wertvolle Zeit gewinnen, in der Sie mehr Umsatz generieren können.
Die korrekte Erfassung aller Rechnungen, Anschaffungen und Abschreibungen in der Buchhaltung übernehmen wir gerne für Sie, damit Sie Zeit gewinnen, sich um die Kernaufgaben in Ihrem Unternehmen zu kümmern.
Die E-Rechnung kommt! In manchen Bereichen, wie zum Beispiel bei Aufträgen von der öffentlichen Hand, ist sie jetzt schon Pflicht. Gerne geben wir Ihnen Tipps, wie Sie dieses Thema schnell und effizient lösen und welche Programme sich dazu anbieten.
Falls Sie Mitarbeiter beschäftigen, egal ob festangestellt oder auf Minijob-Basis, kümmern wir uns gerne um die gesamte Abwicklung inklusive Lohnabrechnung, Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern sowie um alle notwendigen Anmeldungen.
Im Rahmen einer EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung) ermitteln wir aufgrund der Daten aus der Buchhaltung Ihren Gewinn bzw. Verlust und erstellen daraufhin alle für Ihr Unternehmen notwendigen Jahresabschlüsse.
Bis zu einem Umsatz von 800.000 Euro und einem Gewinn von 80.000 Euro pro Jahr dürfen Unternehmen statt der aufwendigen GuV bzw. der Bilanz eine sogenannte EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung) nutzen, die den Jahresabschluss darstellt.
Aufgrund des Jahresabschlusses des Unternehmens erstellen wir als Steuerberater Ihre persönliche Einkommensteuererklärung, rechtskonform und termingerecht. Dabei achten wir selbstverständlich darauf, dass Ihre Steuerlast optimiert wird.
Neben Finanzbuchhaltung sowie Erstellung von Jahresabschluss und Einkommensteuererklärung, legen wir Wert darauf, Sie insgesamt steuerlich und betriebswirtschaftlich zu beraten, um Ihr Geschäft zu optimieren.
Neben unserer kompetenten Beratung in allen steuerlichen Themen unterstützen wir Sie gerne auch in betriebswirtschaftlicher Hinsicht. Wir analysieren dazu Ihre Kosten- und Einnahmestruktur und empfehlen Ihnen Optimierungsmöglichkeiten.
Kontaktieren Sie uns möglichst schon bei den ersten Planungen für eine Unternehmensgründung. Wir geben Ihnen wertvolle Tipps bezüglich Businessplan, Finanzierung und der Nutzung von Förderungen.
Viele Gründer beginnen als Kleinunternehmen. Dies hat viele Vorteile, ist jedoch nicht immer die individuell passende Form. Manchmal kann zum Beispiel aus haftungsrechtlicher Sicht die Gründung einer GmbH sinnvoller sein.
Falls Sie planen, Ihr Unternehmen an einen Nachfolger zu übergeben oder selbst ein Unternehmen zu übernehmen, statt neu zu gründen, sollten Sie diesen Schritt sorgfältig planen und vorbereiten. Wir stehen Ihnen hier gerne kompetent zur Seite.
Als Architekt üben Sie eine typische Tätigkeit für Freiberufler aus und sind daher von der Notwendigkeit eines Gewerbescheins befreit. Damit Sie Ihrer Kreativität frei von Belastungen folgen können, übernehmen wir für Sie gerne die gesamte Buchhaltung, die Umsatzsteuervoranmeldungen, die Einnahme-Überschuss-Rechnung und Ihre Steuererklärung. Darüber hinaus unterstützen wir Sie kompetent bei der Einführung und Abwicklung der elektronischen Rechnung und bei der Optimierung Ihrer Steuern. Damit alles rechtssicher abgewickelt wird.
Fotografen gelten als Freiberufler und benötigen daher keinen Gewerbeschein und müssen gegenüber dem Finanzamt lediglich eine einfache Buchhaltung vorweisen. Allerdings sind die verkauften Fotos mehrwertsteuerpflichtig, in der Regel zum normalen Umsatzsteuersatz. Es existieren diesbezüglich einige Ausnahmen, z.B. beim Verkauf von Nutzungsrechten. Als kompetente Steuerberatungskanzlei kennen wir uns mit den aktuellen Regelungen sehr gut aus und übernehmen für Sie sowohl Umsatzsteuervoranmeldung als auch Buchführung und Jahresabschluss.
Sie sind Künstler und arbeiten als Sänger, Musiker, Tänzer, Schauspieler, Maler oder Schriftsteller? Dann sind Sie in der Regel Freiberufler und von der Umsatzsteuer befreit. Anders gelagert sieht es hingegen bei Influencern, YouTubern und Content Creators aus, diese benötigen in der Regel einen Gewerbeschein. Wir kennen uns als Steuerberatungskanzlei mit diesen feinen Unterschieden sehr gut aus und kümmern uns darum, dass sowohl Ihre Rechnungen als auch Ihre Steuern korrekt und rechtssicher abgewickelt werden.
Wenn Sie als IT-Experte selbständig Dienstleistungen anbieten, gilt dies in der Regel als Gewerbe und Sie unterliegen ab einer bestimmten Umsatzgröße der Umsatzsteuer. Als kompetente Steuerberatungskanzlei kümmern wir uns sowohl um die Umsatzsteuervoranmeldung als auch um Ihre Buchhaltung und Ihre Jahresabschlüsse. Falls Sie Ihre Leistungen zudem international anbieten, unterstützen wir Sie darüber hinaus bei der Zentralen Meldung und bei der Anmeldung zum OSS-Verfahren für alle Dienste, die Sie innerhalb der EU anbieten.
Wir übernehmen auf Wunsch die gesamte Buchhaltung und begleiten Sie gerne auf dem Weg zu einer rein digitalen Buchhaltung. Damit sparen Sie viel Zeit!
Wir erstellen rechtskonforme Einnahme-Überschuss-Rechnungen (EÜR) zur Vorbereitung Ihrer jährlichen Steuererklärungen sowie Jahresabschlüsse für jede Rechtsform.
Auf Basis Ihrer EÜR bzw. Ihres Jahresabschlusses fertigen wir alle Steuererklärungen und Ihre Einkommensteuererklärung an.
Falls bei Ihnen eine Betriebsprüfung ansteht, übernehmen wir sämtliche Vorarbeiten und begleiten Sie bei Bedarf bei Rückfragen und Nachforderungen.
In einen Businessplan gehören unbedingt die folgenden Punkte:
Diesen Plan können wir als Steuerberater mit Ihnen gemeinsam erarbeiten und dann für Sie fertigstellen, damit Sie diesen bei Ihrer Bank einreichen können. Zudem kennen wir uns mit diversen Fördermöglichkeiten sehr gut aus und unterstützen Sie bei der Beantragung.
Gründer und Freiberufler sind in der Regel vollkommen damit ausgelastet, ihr Business voranzubringen, neue Kunden zu gewinnen und die bestehenden Aufträge abzuwickeln. Für Themen wie Buchhaltung, Rechnungsprüfung und Steuern bleibt da meist nicht genügend Zeit. Gleichwohl sind diese Themen entscheidend für den finanziellen Erfolg. Überlasten Sie sich daher nicht, sondern lagern Sie die Finanzbuchhaltung aus.
Alle Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer freiberuflichen oder selbständigen Tätigkeit entstehen, können grundsätzlich steuerlich abgesetzt werden. Dies betrifft sowohl Anreisekosten zu Ihren Kunden, Kosten für die Bewirtung von Geschäftspartnern als auch bei Bedarf die Kosten für einen Firmenwagen, falls Sie diesen für Ihr Unternehmen benötigen. Gerne beraten wir Sie in diesen Belangen.
Falls Sie Leistungen ins Ausland verkaufen, unterliegen diese innerhalb der EU in vielen Fällen der Mehrwertsteuer, die ab einem Gesamtumsatz von 10.000 Euro pro Jahr im Bestimmungsland zu zahlen ist. Dazu müssen dort Umsatzsteuer-IDs beantragt werden, alternativ ist eine Abwicklung via zentraler Meldung (ZM) über das sogenannte OSS-Verfahren möglich. Diese Aspekte können wir auf Wunsch komplett übernehmen.
Die Meldungen an das BZSt (Bundeszentralamt für Steuern) müssen quartalsweise durchgeführt werden. Als Steuerexperten übernehmen wir dies auf Wunsch gerne für Sie. Gleichzeitig beraten wir Sie umfassend bezüglich der sehr komplexen Thematik von Umsatzsteuer und Verkäufen ins Ausland. Wir prüfen dabei, welche steuerrechtlichen Regelungen in Ihrem Fall zu beachten sind und welche Verfahren sich anbieten.
Viele typische Freiberufler sind von der Umsatzsteuer befreit, wie zum Beispiel Künstler, Heilpraktiker oder Ärzte. Darüber hinaus sind alle Kleinunternehmer (mit einem Umsatz von weniger als 22.000 Euro pro Jahr) ebenfalls von der Erhebung und Zahlung der Umsatzsteuer befreit. Für Architekten, Rechtsanwälte und viele andere Leistungen gilt dies jedoch nicht. Gerne informieren wir Sie detailliert, was für Ihren Fall gilt.
Als Steuerberater sind wir Experten für die Optimierung Ihrer Steuern. Wir sorgen dafür, dass alle fälligen Steuern termingerecht abgeführt werden und Sie gleichzeitig nicht mehr Steuern zahlen, als steuerrechtlich notwendig. Dabei arbeiten wir sorgfältig und rechtssicher. Damit Ihr Geschäft von Anfang an auf einer gesunden Basis steht und Sie von Strafzahlungen und unerwarteten Nachzahlungen verschont bleiben.
Als Freiberufler oder Gewerbetreibender müssen Sie zwingend eine EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung) erstellen, in der Sie sowohl alle Einnahmen aus Ihrer Tätigkeit als auch alle damit verbundenen Ausgaben auflisten. Bezüglich der zeitlichen Zuordnung sind einige Vorgaben zu beachten, so ist zum Beispiel der Zeitpunkt der Zahlung relevant und nicht der Zeitraum der Leistungserstellung.
Nachdem Selbständige oder Gewerbetreibende die EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung) für ihr Unternehmen erstellt haben, stehen die Gewinne bzw. Verluste aus der Tätigkeit fest. Die EÜR wird dann, gemeinsam mit eventuellen weiteren Einkünften, mit der Einkommensteuererklärung eingereicht. Gerne erstellen wir als Steuerberatungskanzlei sowohl EÜR als auch Einkommensteuererklärung.
Sowohl Umsatzsteuer- als auch Einkommensteuer müssen regelmäßig und pünktlich gezahlt werden. In den meisten Fällen sind bei der Umsatzsteuer quartalsmäßige Vorauszahlungen notwendig. Gerne kümmern wir uns für Ihr Unternehmen darum, dass diese Umsatzsteuervoranmeldungen zeitnah und in der richtigen Höhe geleistet werden. So vermeiden Sie Strafzahlungen oder Mahngebühren.
Sowohl für den Start in die Selbstständigkeit als auch in regelmäßigen Abständen sind unbedingt ein Finanzplan und als wichtiger Bestandteil davon ein Liquiditätsplan zu erstellen. Diese Pläne sollten immer wieder aktualisiert werden. Gerade im Bereich der Liquidität scheitern relativ viele Freiberufler an nicht oder zu spät eingehenden Zahlungen. Gerne übernehmen wir für Sie den Bereich der Finanz- und Liquiditätsplanung.
Mit der Künstlersozialkasse sind seit 1983 auch Künstler in die Sozialversicherung einbezogen und können mit Erreichen der Altersgrenze in den Genuss einer Rente kommen. Die Künstler zahlen dabei nur 50 % der Beträge, der Rest wird sowohl von Unternehmen aufgebracht, die freie künstlerische oder publizistische Werke beziehen (30 %) als auch vom Bund (20 %).
Solo-Selbständige, Freiberufler und Personengesellschaften haften mit ihrem Privatvermögen. Darüber hinaus muss die eigene Existenz und die der Familie auch für Zeiten von Krankheiten oder Ausfällen abgesichert werden. Lassen Sie sich dazu unbedingt rechtzeitig von einem kompetenten Versicherungsmakler beraten. Als Steuerberater haben wir diesbezüglich Tipps für Sie!
Kontaktieren Sie uns per Telefon oder E-Mail. Wir vereinbaren mit Ihnen kurzfristig einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.
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