AXMANN & ENGLING StBG
Ihr Steuerberater für Zahnärzte
Wir helfen Zahnärzten, das steuerliche Optimum herauszuholen
Als Inhaber einer Zahnarztpraxis werden Sie mit der Notwendigkeit ausgesprochen hoher Investitionen für die Praxiseinrichtung konfrontiert und müssen gleichzeitig vielfältige steuerliche Herausforderungen meistern. Diese beiden Aspekte sollten stets gemeinsam bedacht werden, denn die Art und Weise, wie Sie Ihre Praxis und Ihre technischen Einrichtungen finanzieren, beeinflusst maßgeblich Ihre steuerlichen Belastungen. Als auf Zahnärzte spezialisierte Steuerberater kennen wir uns mit diesen Themen sehr gut aus und beraten Sie optimalerweise von Anfang an bei Finanzierung, Kauf oder Übernahme und bei der wirtschaftlichen und steuerlichen Führung Ihrer Praxis. Darüber hinaus übernehmen wir selbstverständlich gerne die komplette Finanz- & Lohnbuchhaltung und alle erforderlichen Jahresabschlüsse & Steuererklärungen.
Vertrauen Sie bei Übernahme, Kauf, Verkauf und Übergabe Ihrer Praxis unbedingt auf einen Steuerberater, der sich auf Zahnärzte spezialisiert hat und Sie kompetent beraten & unterstützen kann.
Klaus Axmann ist in der Steuerberatungsgesellschaft Axmann & Engling unser ausgewiesener Experte für den Gesundheitsbereich und dessen steuerliche Aspekte. Klaus Axmann war in Erfurt der erste zertifizierte Fachberater für Heilberufe (IFU / ISM gGmbH) und berät entsprechend seit vielen Jahren zahlreiche Mandanten aus dem Gesundheitsbereich. Zahnärzte, MVZ & Ärzte erhalten dabei wertvolle Unterstützung bei Übernahme, Kauf, Zusammenlegung, Übergabe und Verkauf ihrer Praxis sowie bei der Optimierung und Reduzierung der zu zahlenden Steuern. Unterstützt vom Team der Axmann & Engling Steuerberatungskanzlei werden zudem die Finanz- und Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und alle persönlichen Steuererklärungen übernommen.
Als Steuerexperten für Zahnärzte kümmern wir uns kompetent um alle Herausforderungen, die mit der Führung einer Zahnarztpraxis einhergehen. Wir nehmen alle Umsatzsteuervoranmeldungen und Vorauszahlungen vor, sorgen für eine korrekte Einordnung der Leistungen Ihrer Praxis in Mehrwertsteuerfrei und Mehrwertsteuerpflichtig und übernehmen gerne die gesamte Finanz- und Lohnbuchhaltung, inklusive der Gewinnermittlung (EÜR) und Ihrer privaten Steuererklärung. Dabei steht für uns stets die Optimierung Ihrer Steuerlast im Fokus.
Sie möchten Ihre Zahnarztpraxis neu gründen und von Grund auf selbst gestalten? Dann unterstützen wir Sie gerne und stellen von Anfang an die Weichen richtig bei der Wahl der Rechtsform, bei der Gestaltung der Finanzierung und bei allen weiteren Aspekten der Gründung. Auf Wunsch begleiten wir Sie zu Bankgesprächen, erstellen Businesspläne und Ertragsprognosen und helfen Ihnen bei Entscheidungen bezüglich Investitionen in Ihre Praxiseinrichtung. Darüber hinaus können wir Gutachten erstellen und juristische Unterstützung bei der Vertragsgestaltung von Miete & Kauf arrangieren.
Viele Tipps zur Praxisgründung inkl. Checkliste finden Sie vorab auch hier.
Sie planen Ihren wohlverdienten Ruhestand und möchten in absehbarer Zeit Ihre Praxis verkaufen oder an Ihre Nachkommen weitergeben? Egal, welchen Weg Sie wählen, es sind einige Herausforderungen rechtlicher und steuerlicher Art zu meistern. Gerne stehen wir Ihnen hier unterstützend zur Seite, erstellen Gutachten und helfen bei steueroptimierten Übergangsregelungen. Häufig stellt sich in diesem Zusammenhang auch die Frage nach einer neuen Rechtsform, falls Sie zunächst noch Mitinhaber sein möchten und sich schrittweise zurückziehen möchten. Wir sorgen gemeinsam mit Ihnen dafür, dass alles rechtlich und finanziell abgesichert vonstatten geht und Sie entspannt in den Ruhestand starten können.
Sie sind auf der Suche nach einer Zahnarztpraxis, die Sie inklusive Räumlichkeiten und Einrichtung übernehmen können? Dann melden Sie sich so früh wie möglich bei uns. Denn wir können Gutachten für die Bewertung der zur Auswahl stehenden Praxen erstellen, die Finanzierungsplanung vornehmen und Sie dahingehend beraten, ob Sie die Praxiseinrichtung übernehmen & kaufen oder eine neue Einrichtung mieten oder leasen möchten. Gerne vermitteln wir Ihnen darüber hinaus juristischen Beistand bei der vertraglichen Gestaltung der Übernahme und bei den zu übernehmenden Mietverträgen und Verpflichtungen.
Sie möchten Ihre Zahnarztpraxis mit der eines Kollegen zusammenlegen oder neue Kollegen als Mitinhaber in Ihre Praxis aufnehmen? Dann planen Sie dies unbedingt frühzeitig und binden Sie Ihren Steuerberater ein. Denn dieses Vorhaben bringt relativ komplexe Herausforderungen mit sich, vor allem in rechtlicher, aber auch in steuerlicher Hinsicht. Insbesondere die Wahl der Rechtsform und die detaillierte Abgrenzung von Erträgen, Aufwendungen und Haftung spielen hier eine große Rolle.
Häufig wird eine Zahnarztpraxis als Einzelunternehmen, GbR oder als Partnerschaftsgesellschaft geführt. Das Thema GmbH spielt oft noch keine große Rolle, dabei wäre es häufig sinnvoll, diese Rechtsform zu wählen. Dies gilt umso mehr, je mehr Zusatzleistungen in das Angebot integriert werden sollen. Gerne überprüfen wir für Sie die Vorteile & Nachteile einer solchen Konstellation in Hinsicht auf Ihre individuellen Wünsche und Voraussetzungen und geben Ihnen eine entsprechende Empfehlung
Bei Praxisübernahme oder Verkauf spielen Wertgutachten eine wichtige Rolle. Sie entscheiden über den Wert der Praxis und damit über den Verkaufs- bzw. Kaufpreis. Es ist empfehlenswert, diesen Wert mithilfe eines Gutachtens ermitteln zu lassen, das neben dem Wert der Praxis und deren Einrichtung auch Aspekte wie Lage, aktuelle finanzielle Situation, Liquidität und voraussichtlich zu erzielender Ertrag berücksichtigt. Als erfahrene Steuerberater für Zahnärzte arrangieren wir gerne die Gutachtenerstellung.
Sie möchten als Zahnarzt eine Praxis kaufen, gründen oder in Ihre bestehende Praxis weitere Kollegen aufnehmen? Dann lassen Sie sich von uns als auf Zahnärzte spezialisierte Steuerberatungskanzlei dabei begleiten. Wir beraten Sie sowohl bei der Finanzierung des Praxiskaufs als auch bei allen anfallenden Investitionen, erarbeiten Businesspläne und Ertragsprognosen und sorgen für eine bestmögliche steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Kosten. Zudem übernehmen wir für Ihre laufende Praxis sämtliche Tätigkeiten im Rahmen von Finanz- & Lohnbuchhaltung, selbstverständlich inklusive aller Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen (EÜR).
Viele weitere Informationen zur Gründung einer Praxis finden Sie hier.
Sie planen, sich in den nächsten Jahren auf Ihren Ruhestand vorzubereiten und möchten deshalb Ihre Praxis verkaufen oder Ihr Lebenswerk an Ihre Kinder weitergeben? Gerne unterstützen wir Sie vom Team der Axmann & Engling Steuerberatung bei diesem Vorhaben. Wir sind Experten für Nachfolgeregelungen und begleiten Sie auf diesem wichtigen Meilenstein in Ihrem Leben. Damit Sie anschließend entspannt und finanziell gut abgesichert Ihren Ruhestand genießen können und gleichzeitig bei der Übergabe an Ihre Kinder alle rechtlich zulässigen Freibeträge für Schenkungen genutzt werden. Melden Sie sich dazu möglichst bald bei uns!
Als Zahnarzt steht selbstverständlich die bestmögliche medizinische Versorgung Ihrer Patienten im Vordergrund. Damit dies jedoch langfristig gelingen kann, muss Ihre Praxis auf einem soliden finanziellen Fundament stehen und die Ertragsstruktur sollte regelmäßig analysiert und angepasst werden. Gerne unterstützen wir Sie dabei mit unserer betriebswirtschaftlichen Beratung. Wir erarbeiten Analysen und Prognosen und nennen Ihnen die Tätigkeitsbereiche Ihrer Praxis, die den meisten Gewinn generieren. Gemeinsam können wir aufgrund der vorliegenden Daten die Ausrichtung Ihrer Praxis optimieren, Investitionen ermöglichen und absichern und so zum Erfolg beitragen.
Wir beraten Sie nicht nur kompetent hinsichtlich der Finanzierungsmöglichkeiten für den Kauf der Praxis und für die Praxiseinrichtung sowie den damit verbundenen steuerlichen Absetzmöglichkeiten, sondern wir kennen uns auch mit dem Thema Mehrwertsteuer bei Heilbehandlungen sehr gut aus und unterstützen Sie dabei, alles korrekt auszuweisen und abzuführen. Somit verhelfen wir Ihnen einerseits zu rechtssicheren Steuererklärungen und andererseits zur Nutzung von Steuersparmöglichkeiten.
Als Zahnarzt gewinnen Sie so wertvolle Zeit, die Sie in den erfolgreichen Aufbau Ihrer Praxis investieren und für Ihre privaten Pläne nutzen können.
Als auf Zahnärzte spezialisierte Steuerberatungskanzlei kennen wir uns bestens damit aus, wie und wann Mehrwertsteuer auszuweisen ist und wann nicht. Denn einerseits sind Heilbehandlungen durch Zahnärzte mehrwertsteuerfrei, falls jedoch Leistungen aus dem Bereich Zahntechnik durchgeführt werden, kann dies unter Umständen anders aussehen. Lassen Sie sich als Zahnarzt dazu unbedingt von uns beraten!
Auf Wunsch übernehmen wir, für Sie die gesamte Finanz- & Lohnbuchhaltung für Ihre Praxis und sorgen für rechtzeitige und korrekte Steueranmeldungen und Vorauszahlungen. Falls Mehrwertsteuer ausgewiesen werden muss, nehmen wir die dafür notwendigen Umsatzsteuervoranmeldungen vor und falls Leistungen aus dem Ausland in Anspruch genommen werden, sorgen wir für eine rechtskonforme steuerliche Abwicklung.
Wir erstellen für Ihre Zahnarztpraxis die Gewinnermittlung als EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) und basierend auf diesen Daten anschließend Ihre persönliche Steuererklärung. Falls Sie Ihre Praxis als GmbH führen oder zusätzlich eine GmbH gründen, kümmern wir uns ebenfalls um die steuerlich korrekte Abwicklung.
Insbesondere die Einrichtung einer Zahnarztpraxis erfordert hohe Investitionen. Wir beraten & unterstützen Sie umfassend bei der Finanzierung, begleiten Sie auf Wunsch zu Terminen bei Banken und erstellen alle notwendigen Unterlagen, wie Businesspläne, Ertragsprognosen und vieles mehr. Damit die Finanzierung Ihrer Zahnarztpraxis auf einem soliden Fundament steht.
Wir klären gemeinsam mit Ihnen, ob Leasing oder Kauf für die Finanzierung Ihrer Praxiseinrichtung der richtige Weg ist. Gemeinsam schauen wir uns alle diesbezüglichen steuerlichen und finanziellen Vor- & Nachteile an und entscheiden dann gemeinsam, welchen Weg Sie gehen möchten.
Wir helfen Ihnen, alle legalen Möglichkeiten für steuerliche Abschreibungen zu nutzen, um so neue Investitionen zu ermöglichen. Denn neben der Absetzbarkeit von Praxismiete, Lohnkosten und Büromaterial können durch AfA (Abschreibungen für Abnutzung) auch teure technische Geräte im Laufe der Zeit steuerlich abgesetzt werden. Alternativ könnten feste monatliche Leasingkosten helfen, Steuern zu sparen.
Falls Sie Nachfolger für Ihre Zahnarztpraxis suchen oder eventuell zunächst neue Kollegen aufnehmen möchten, die später die Praxis übernehmen könnten, begleiten wir Sie kompetent bei diesen Plänen. Wir kümmern uns um alle mit einer Nachfolgeregelung in Zusammenhang stehenden steuerlichen Aspekte und vermitteln gerne die notwendige rechtliche Unterstützung.
Gerne unterstützen wir Sie sowohl als Erbe oder Beschenkter als auch als Schenkender, alle steuerlichen Freibeträge optimal zu nutzen. Die Übernahme oder Übergabe einer Praxis kann somit so steuersparend wie möglich gestaltet werden, was zu weniger Steuerlast bei den Nachfolgern führt und deren Start wesentlich erleichtert.
Heilbehandlungen sind grundsätzlich von der Mehrwertsteuer befreit. Allerdings gibt es im Bereich Zahnmedizin einige Ausnahmen, die besonders dann relevant werden können, wenn Leistungen der Zahntechnik in der Praxis erbracht werden. Das gesamte Thema ist äußerst komplex und sollte unbedingt von einem auf Zahnärzte spezialisierten Steuerexperten geregelt werden.
Mehrwertsteuer fällt für Leistungen von Zahnärzten nur in bestimmten Fällen an. Ein Zahnarzt zahlt jedoch auf seinen Gewinn Steuern. Bei einer GmbH wäre dies Körperschaftsteuer und bei einem Einzelunternehmen Einkommensteuer. Zur Ermittlung des für die Steuererhebung relevanten Gewinns wird eine EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) vom Steuerberater durchgeführt. Das Ergebnis wird dann als Einkommen in die persönliche Steuererklärung übernommen.
In einer Zahnarztpraxis spielen vor allem die relativ hohen Investitionen in die technische Ausrüstung eine große Rolle bezüglich Steuer. Denn diese Kosten können steuerlich geltend gemacht werden und somit den Gewinn und die Steuerlast reduzieren. Allerdings können diese Kosten auch den Ertrag enorm belasten. Eine ausgewogene Balance zwischen Investitionen und Einnahmen sowie detaillierte Analysen der Wirtschaftlichkeit einer Zahnarztpraxis sind daher enorm wichtig für den wirtschaftlichen Erfolg.
Vorsteuer können Zahnärzte nicht geltend machen, da sie in der Regel keine Mehrwertsteuer abführen. Allerdings können die Investitionen in die Praxis steuerlich angesetzt werden, entweder in Form von AfA (Abschreibung für Abnutzung) oder die monatlichen Leasingraten werden als Kosten abgesetzt. Wenden Sie sich bezüglich dieser Thematik, die besonders bei Zahnarztpraxen eine wichtige Rolle spielt, unbedingt an einen auf Zahnärzte spezialisierten Steuerberater. So sparen Sie nicht nur Steuern, sondern können auch Kapital für neue Investitionen generieren.
In früheren Zeiten konnten Zahnarztpraxen steuerfrei vererbt werden, sobald sie fortgeführt wurden. Diese Möglichkeit gibt es heute in der Regel nicht mehr. Allerdings können durch frühzeitig vorgenommene Schenkungen zu Lebzeiten Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuern gespart werden. Besprechen Sie dieses Thema unbedingt frühzeitig mit Ihrem Steuerberater, damit die steuerlichen Freibeträge für Schenkungen optimal genutzt werden können.
Mithilfe eines Wertgutachtens inklusive einer detaillierten Analyse von Lage, Liquidität und Ertragssituation lassen sich der Wert einer Praxis und damit der optimale Kaufpreis objektiv einschätzen. Nehmen Sie unbedingt frühzeitig, noch vor dem Kauf, Kontakt zu einem auf Zahnärzte spezialisierten Steuerberater auf und lassen Sie sich von diesem kompetent bei diesem wichtigen Schritt in Ihrem Berufsleben begleiten. So können Sie sowohl eine stabile Finanzierung erzielen als auch die optimale Rechtsform Ihrer Praxis wählen. Stellen Sie von Anfang an die Weichen richtig, damit Ihre Praxisübernahme ein Erfolg wird. Viele wichtige Tipps zur Übernahme einer Praxis finden Sie hier.
Zahnarztpraxen werden häufig als Einzelunternehmen oder als GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) geführt. Es kann steuerlich allerdings vorteilhafter sein, eine Praxis als GmbH zu führen, denn dadurch ergeben sich zahlreiche Vorteile aus Ertragssicht. Das Thema ist sehr komplex und sollte individuell mit einem Steuerberater geregelt werden.
Kontaktieren Sie uns per Telefon oder E-Mail. Wir vereinbaren mit Ihnen kurzfristig einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.
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