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Ertragsteuer – Alle wichtigen Infos auf einen Blick

Fast jeder muss irgendwie Steuern zahlen.  Zunächst ganz einfach beim Einkaufen in Form von Umsatzsteuer. Dazu kommen Steuern für Angestellte in Form von Lohnsteuer, für Selbständige in Form von Einkommensteuer und für Kapitalgesellschaften als juristische Personen in Form von Körperschaftsteuer. Außerdem gibt es noch die Gewerbesteuer für alle Selbständigen, egal ob Personen- oder Kapitalgesellschaft und die Kapitalertragsteuer für alle Einkünfte aus Kapitalanlagen. Steuern, die rein auf Einkommen und Gewinn erhoben werden, bilden die Ertragsteuer. Im Gegensatz zur Umsatzsteuer spielt der Verkaufspreis bei der Steuerberechnung hier keine Rolle, es geht rein um den Ertrag.  Erfahren Sie hier mehr über Arten und Höhe der einzelnen Ertragsteuern und darüber, wer welche Freibeträge nutzen kann. Inklusive vieler wichtiger Tipps zur Steueroptimierung. 

Das Wichtigste vorab in Kurzform

Die Ertragsteuer ist zum Teil unterschiedlich gestaltet, je nachdem, ob es sich um natürliche oder um juristische Personen handelt.

Was ist Ertragsteuer - Definition

Als Ertragsteuer werden die Steuern bezeichnet, die den Gewinn bzw. Ertrag besteuern und nicht den Umsatz. Natürliche Personen zahlen Lohn- bzw. Einkommensteuer sowie Kirchensteuer als Ertragsteuer, bei juristischen Personen ist es entsprechend die Körperschaftsteuer. Gewerbesteuern und Kapitalertragsteuern gehören ebenfalls zu den Ertragsteuern. 

Wie hoch ist die Ertragsteuer?

Wie wird die Ertragsteuer berechnet? Ausschlaggebend ist hier die jeweilige Bemessungsgrundlage. Dies ist in der Regel das wirtschaftliche Ergebnis, der Ertrag. Somit werden die Steuern auf den erzielten Gewinn erhoben und nicht auf den erzielten Umsatz, der Staat profitiert somit vom ökonomischen Erfolg. Die Höhe der Ertragsteuer variiert je nach Art der Steuer.

Wie ist die Ertragsteuer zu zahlen?

Je nach Art der Ertragsteuer ist die Zahlung unterschiedlich zu leisten. Während die Kapitalertragsteuer als Quellensteuer direkt von den Depotbanken erhoben wird, wird die Lohnsteuer und Kirchensteuer bei Angestellten direkt vom Arbeitgeber abgeführt. Körperschaftssteuer ist hingegen, genauso wie die Einkommensteuer, gemäß  Jahresabschluss zu zahlen. Da diese Steuern direkt bei Erzielung des Gewinns bzw. Ertrag fällig werden, fallen in der Regel Steuerabschlagzahlungen im Jahresverlauf an. Gewerbesteuer ist vierteljährlich als Vorauszahlung zu leisten, die genaue Endabrechnung erfolgt mit dem Jahresabschluss.

Ist Umsatzsteuer eine Ertragsteuer?

Die Umsatzsteuer wird als Mehrwertsteuer auf fast alle Güter und Dienstleistungen fällig und ist direkt beim Kauf bzw. bei Inanspruchnahme auf den Gesamtpreis zu zahlen. Dies ist unabhängig davon, wie viel Gewinn der Anbieter damit erzielt. Die Ertragsteuer hingegen besteuert das Einkommen bzw. den erzielten Gewinn, die für die Ertrags- bzw. Gewinnerzielung notwendigen Aufwendungen werden dazu vorab steuerlich angerechnet. 

Welche Arten von Ertragsteuer gibt es?

Ertragsteuer wird in verschiedenen Formen erhoben, die wir hier vorstellen:

Einkommensteuer / Lohnsteuer

Während die Lohnsteuer als Form der Ertragsteuer für alle Angestellten direkt vom Lohn abgezogen und an das Finanzamt abgeführt wird, gilt dies für Selbständige, die als Personengesellschaft agieren, nicht. Sie müssen selbst regelmäßig Vorauszahlungen auf den zu erwartenden Gewinn in Form von Einkommensteuer leisten. Die Endabrechnung über die tatsächlich anfallende Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer erfolgt bei allen natürlichen Personen mit der Einkommensteuererklärung bzw. dem sogenannten Lohnsteuerjahresausgleich.

Das Erheben der Ertragsteuer kann in verschiedene Arten unterteilt werden.

Die Einkommens- bzw. Lohnsteuer wird prozentual berechnet, wobei ein progressiver Verlauf gemäß Einkommensteuertabelle zugrunde liegt. Dies bedeutet, dass ein bestimmter Grundfreibetrag (Stand 2025: 12.096 Euro pro Jahr) steuerfrei bleibt und danach die zu zahlenden Prozente linear-progressiv ansteigen, wobei jeweils nur für den über der jeweiligen Grenze liegenden Betrag die höheren Prozentsätze anfallen.

Kirchensteuer

Für Angehörige der katholischen bzw. evangelischen Kirche wird in Deutschland Kirchensteuer in Höhe von in der Regel 9 % der Lohnsteuer (Ausnahmen siehe hier) fällig. Diese Steuer wird bei Angestellten direkt vom Lohn abgezogen, bei Selbständigen ist sie ebenfalls zu zahlen und wird endgültig im Rahmen der Einkommensteuererklärung berechnet. 

Körperschaftsteuer

Juristische Personen in Form von Kapitalgesellschaften, wie zum Beispiel einer GmbH oder einer Aktiengesellschaft, zahlen anstelle von Einkommensteuer eine sogenannte Körperschaftsteuer. Diese beträgt 15 % auf das ermittelte Einkommen und liegt damit in der Regel prozentual unter den Sätzen für die Einkommensteuer, die zwischen dem Eingangssteuersatz von 14 % und dem Höchststeuersatz von 42 % liegen. Im Gegensatz zur Einkommensteuer gibt es bei der Körperschaftsteuer allerdings keinen steuerfreien Grundbetrag. Genauso wie die Einkommensteuer ist die Körperschaftsteuer bei der Erzielung des Einkommens zu zahlen, daher fallen regelmäßige Vorauszahlungen an und eine Endabrechnung gemäß der geltenden Steuergesetze. 

Das Bild zeigt einen Mann im Anzug.

Expertentipp

Dipl.-Kfm. Klaus Axmann

Steuerberater, Fachberater für den Heilberufbereich (IFU/ISM gGmbH)

Ertragsteuer sparen durch Gründung einer GmbH?

Da die Körperschaftsteuer prozentual in der Regel niedriger ist als die Einkommensteuer, kann es sich rein rechnerisch lohnen, als Selbständiger statt einer Personengesellschaft eine GmbH zu gründen. Tatsächlich ist dies häufig empfehlenswert, auch zum Beispiel für die Verwaltung von Immobilien. Allerdings sollten vorab alle Gegebenheiten und Voraussetzungen geprüft werden, denn die Gründung einer GmbH ist zwar relativ einfach möglich, jedoch mit Kosten und Herausforderungen verbunden. Wir führen daher als Steuerberatungskanzlei im Vorfeld stets umfassende Informationsgespräche mit unseren Mandanten, um über die Vorteile & Nachteile einer GmbH aufzuklären und um gemeinsam herauszufinden, ob sich dieser Weg für das Unternehmen lohnt. 

Lassen Sie sich daher unbedingt im Vorfeld von Experten beraten. Damit Sie die beste Lösung für Ihr Unternehmen finden!

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer gilt inzwischen nicht mehr als Kostensteuer, sondern komplett als Ertragsteuer, da sie als Prozentsatz des erzielten Gewinns eines Unternehmens erhoben wird. Ausgenommen von der Gewerbesteuer sind Freiberufler (wie Ärzte, Rechtsanwälte und Künstler), alle anderen Selbständigen müssen Gewerbesteuer zahlen, allerdings gibt es einen Freibetrag (Stand 2025: 24.500 Euro pro Jahr) für natürliche Personen und Personengesellschaften, für den keine Steuern zu zahlen sind. Der Hebesatz der Gewerbesteuer kann von jeder Gemeinde selbst festgesetzt werden und variiert daher regional, manche Gemeinden erheben nur geringe Gewerbesteuer, manche hingegen relativ hohe Sätze. Im Durchschnitt ist mit Gewerbesteuer in Höhe von etwa 15 % zu rechnen. 

Gerne unterstützen wir von der Steuerberatungskanzlei Axmann & Engling Sie kompetent bei der Berechnung und Abführung der Ertragsteuer und zeigen Ihnen darüber hinaus zahlreiche Optimierungsmöglichkeiten auf.

Kapitalertragsteuer

Die Kapitalertragsteuer wird als Ertragsteuer auf alle Kapitalerträge, wie zum Beispiel Zinsen, Dividenden und Verkäufe von Fonds oder Aktien, erhoben. Die Steuer wird direkt von den jeweiligen Depotbanken abgeführt und beträgt 25 %, dazu kommt unter gewissen Umständen 5,5 % Solidaritätszuschlag. Für Kapitalerträge gibt es einen Freibetrag von 1.000 Euro pro Jahr und Person (bei zusammen veranlagten Paaren 2.000 Euro), die steuerfrei bleiben.  

Wie kann man Ertragsteuer sparen?

In einem gewissen Umfang ist es möglich, Ertragsteuer zu sparen. Die wichtigsten Maßnahmen zum Sparen stellen wir hier vor:

Freibeträge ausnutzen

Während bei der Lohn- und Einkommensteuer die steuerfreien Freibeträge automatisch angerechnet werden, müssen diese bei der Kapitalertragsteuer beantragt werden. Dies ist am einfachsten möglich, indem Freistellungsaufträge auf die genutzten Banken verteilt werden. Falls dies versäumt wurde oder die Freistellungsaufträge nicht optimal verteilt wurden, besteht nachträglich die Möglichkeit, zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer im Rahmen des Einkommensteuerjahresausgleichs erstatten zu lassen.

Einige wichtige Maßnahmen können zum Einsparen der Ertragsteuer genutzt werden.

Vermögensverwaltende GmbH gründen

Es kann sich unter bestimmten Umständen lohnen, eine vermögensverwaltende GmbH zu gründen, um Ertragsteuer zu sparen. Allerdings ist für die Gründung einer GmbH ein Stammkapital von 25.000 Euro notwendig. Lassen Sie sich diesbezüglich unbedingt vorab von einem erfahrenen Steuerberater beraten. Steuerliche Vorteile lassen sich zudem mit einer Verwaltungsgesellschaft für Immobilien sparen, aber auch hier gilt: Unbedingt einen Steuerberater für Immobilien konsultieren!

Nichtveranlagung oder Günstigerprüfung beantragen

Falls der Ertrag Ihres Unternehmens voraussichtlich weniger hoch ausfallen wird, als bei der Steuervorauszahlung prognostiziert, können Sie beim Finanzamt Anträge auf Nichtveranlagung oder Günstigerprüfung stellen. Die Günstigerprüfung ist möglich, falls Ihr Steuersatz unter 26 % liegt, die Nichtveranlagung ist sinnvoll, falls Ihr zu erwartender Ertrag inklusive Kapitalerträgen voraussichtlich unter dem Grundfreibetrag liegen wird.

Steuerlich begünstigte Finanzprodukte nutzen

Einige Investitionen und Finanzprodukte werden steuerlich begünstigt. Falls Sie diese nutzen, können Sie von niedrigeren Steuersätzen profitieren. Lassen Sie sich diesbezüglich unbedingt von einer Steuerberatungskanzlei informieren, ob sich dies in Ihrem Fall lohnt und welche Vorteile erzielt werden können. 

Fazit

Ertragsteuern sind auf das erzielte Einkommen bzw. den erzielten Gewinn zu zahlen und werden auf vielfältige Art und Weise erhoben. Gerne helfen wir Ihnen, die Ertragsteuern rechtssicher zu berechnen und zu optimieren. Insbesondere bei Selbstständigen stellt sich hier die Frage nach der Gründung einer GmbH oder nach der Fortführung einer Personengesellschaft. Bei der Axmann & Engling Steuerberatungsgesellschaft sind wir für Sie da, um Sie in diesen steuerlichen Belangen zu beraten und zu unterstützen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Unser Tipp: Lassen Sie sich hinsichtlich einer möglichen Steueroptimierung durch Gründung einer GmbH unbedingt vorab beraten. Damit Sie frühzeitig die Weichen für Ihr Unternehmen richtig stellen.

Vereinbaren Sie daher baldmöglichst Ihr Erstgespräch!

FAQ

Umsatzsteuer ist auf den gesamten Umsatz für Güter und Dienstleistungen zu erheben, die Ertragsteuer jedoch nur auf den erzielten Ertrag bzw. den Gewinn. Umsatzsteuer fällt von Anfang an für jeden Umsatz an, für die Ertragsteuer gibt es jedoch Freibeträge, zumindest für natürliche Personen.

Im Gegensatz zur Einkommensteuer, die natürliche Personen und Personengesellschaften auf ihre Erträge zahlen müssen, gibt es bei der Körperschaftsteuer für Kapitalgesellschaften als juristische Personen keine Freibeträge. Es ist von Anfang an der Steuersatz von 15 % auf den Ertrag abzuführen. 

Als Ertragssteuer gelten Lohnsteuer, Einkommensteuer, Kirchensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Kapitalertragssteuer. Sie werden auf das jeweilige Einkommen bzw. auf den Gewinn bezahlt und ermöglichen daher dem Staat einen Anteil am ökonomischen Erfolg. 

Das Bild zeigt einen Mann im Anzug.

Autor: Dipl.-Kfm. Klaus Axmann

Klaus Axmann ist Diplom-Kaufmann, Steuerberater und Fachberater für Heilberufe (IFU/ISM). Er studierte Betriebswirtschaftslehre in Mannheim und interessierte sich schon früh für das Steuerwesen und die Wirtschaftsprüfung. Deshalb startete er direkt nach dem Studium bei einer internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und absolvierte parallel die Fortbildung zum Steuerberater. 1991 gründete er die Axmann & Partner Steuerberatungsgesellschaft in Erfurt. Heute unterstützt er mit einem kompetenten Team, weiteren SteuerberaterInnen und einer weiteren Expertin für Heilberufe vor allem Unternehmen aus dem Gesundheitsbereich und dem Mittelstand bei der Optimierung ihrer Steuerangelegenheiten. Als Spezialist für Unternehmensnachfolge betreut die Kanzlei darüber hinaus Mandanten bei der Übergabe ihrer Praxis oder beim Unternehmensverkauf. Die Mandanten sind dabei mehrheitlich Ärzte, Freiberufler, Immobilienbesitzer und Insolvenzverwalter.

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