
Einnahmenüberschuss – Was müssen Selbständige & Freiberufler beachten
Die Ermittlung des Gewinns, also des Einnahmenüberschusses, kann entweder mittels eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder mittels einer Bilanz erfolgen. Selbständige, Freiberufler und kleine Unternehmen dürfen die buchhalterisch weniger aufwendige EÜR nutzen, allerdings gilt dies nur bis zu gewissen Grenzwerten an Umsatz und Gewinn. Kapitalgesellschaften sowie OHG und KG müssen zwingend eine Bilanz erstellen und zudem statt der einfachen die doppelte Buchführung nutzen. Wie eine EÜR funktioniert, wer sie wann nutzen darf und wer nicht und warum eine GmbH eine Bilanz erstellen muss, erfahren Sie hier.



