AXMANN & ENGLING StBG

Steuerberater für Therapeuten
Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Psychotherapie

Steuerberatung für Therapiepraxen – Axmann & Engling in Erfurt, seit 1991
Drei Fachleute – einer im Anzug, einer im OP-Kittel – diskutieren an einem Tisch mit roten Stühlen um einen Laptop herum.
Das Bild zeigt hellblaue Punkte.

Steuerberatung für Therapiepraxen in Erfurt und Thüringen

Axmann & Engling, Steuerberatungsgesellschaft in Erfurt mit Schwerpunkt Heilberufe, betreut Praxen für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Psychotherapie: persönlich in Erfurt und Thüringen, digital in ganz Deutschland. Therapiepraxen sind steuerlich ein eigenes Feld. Ob eine Leistung umsatzsteuerfrei ist, hängt vom therapeutischen Ziel und oft von der ärztlichen Verordnung ab. Ob Ihre Praxis freiberuflich bleibt, hängt von Ihrer Berufsqualifikation ab und davon, wie Sie mit angestellten Therapeutinnen und Therapeuten und mit Mitgesellschaftern zusammenarbeiten.

Dazu kommen Kassenabrechnung, Selbstzahler und Kursangebote, die in der Buchhaltung sauber getrennt sein müssen. Seit 1991 beraten wir Angehörige der Heilberufe – neben Ärztinnen und Ärzten auch Therapiepraxen. Wir sind eine Steuerberaterin und drei Steuerberater mit unterschiedlichen Spezialisierungen und arbeiten als digitale DATEV-Kanzlei.

Sie führen eine Therapiepraxis oder planen die Gründung und suchen einen Steuerberater, der die Besonderheiten der Heilberufe kennt? Sprechen Sie mit uns über Ihre Ausgangslage.

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Typische Steuerfragen in Therapiepraxen

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Viele Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber kommen mit ähnlichen Fragen zu uns: Ist der neue Rückenkurs umsatzsteuerpflichtig? Was gilt für Behandlungen, die Patientinnen und Patienten ohne Verordnung selbst bezahlen? Was ändert sich, wenn die Praxis wächst und weitere Therapeutinnen und Therapeuten angestellt werden? Oft fehlen dazu klare Antworten, und die Auswertungen kommen zu spät, um noch gegenzusteuern.

Unser Ansatz: Wir klären diese Punkte, bevor sie zum Problem werden. Sie haben feste Ansprechpartner, die Ihre Praxis kennen, und erhalten Ihre Zahlen so aufbereitet, dass Sie auf dieser Grundlage entscheiden können.

Zwei Personen bei einer Besprechung mit Taschenrechner und Dokumenten, diskutieren finanzielle Details einer Praxisgründung.

Umsatzsteuer: Wann sind Therapieleistungen steuerfrei?

Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin sind nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie im Rahmen der Tätigkeit als Physiotherapeut, Heilpraktiker oder einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit erbracht werden. Ergotherapie, Logopädie und Psychotherapie zählt die Finanzverwaltung zu diesen ähnlichen Heilberufen. Entscheidend ist das therapeutische Ziel: Die Leistung muss der Diagnose, Behandlung, Vorbeugung oder Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen dienen.

Verordnung als Voraussetzung

Bei Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie setzt die Steuerfreiheit nach Auffassung der Finanzverwaltung grundsätzlich voraus, dass die Behandlung auf ärztliche Verordnung oder auf Verordnung einer Heilpraktikerin bzw. eines Heilpraktikers erfolgt – ein Privatrezept genügt – oder Teil einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme ist.

Welche Leistungen steuerpflichtig sind

Nicht jede Leistung einer Therapiepraxis ist jedoch steuerfrei. In der Regel umsatzsteuerpflichtig sind:

  • Wellness- und Entspannungsangebote ohne therapeutisches Ziel,
  • Präventions- und Gesundheitskurse ohne ärztliche Verordnung, etwa allgemeine Fitness- oder Rückenkurse – auch dann, wenn die Krankenkasse einen zertifizierten Kurs nach § 20 SGB V bezuschusst,
  • der Verkauf von Waren wie Pflegeprodukten, Trainingsgeräten oder Tapes zum Mitnehmen,
  • Coaching oder Beratung ohne Krankheitsbezug.

Finden Kurse dagegen auf ärztliche Verordnung oder im Rahmen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme statt, können sie steuerfrei sein, ebenso Rehabilitationssport und Funktionstraining.

Selbstzahler ohne Verordnung

Behandlungen, die Patientinnen und Patienten ohne Verordnung selbst bezahlen – etwa als Fortsetzung nach dem Ende einer Verordnung –, sieht die Finanzverwaltung bei Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie grundsätzlich als steuerpflichtig an. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker dürfen dagegen ohne Verordnung behandeln; das gilt auch für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten mit einer auf die Physiotherapie beschränkten Heilpraktikererlaubnis. Bei ihnen kommt es auf das therapeutische Ziel an.

Wir prüfen Ihr Leistungsangebot, ordnen jede Leistung ein und richten die Buchhaltung so ein, dass steuerfreie und steuerpflichtige Umsätze getrennt erfasst werden. Das ist auch die Grundlage für einen korrekten Vorsteuerabzug, wenn Sie Geräte oder Räume für beide Bereiche nutzen.

Kleinunternehmerregelung

Bleiben die steuerpflichtigen Umsätze gering, kann die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG greifen. Seit dem 1. Januar 2025 gilt sie, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet. Steuerfreie Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 14 UStG zählen dabei nicht zum Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 2 UStG).

Therapiepraxis: freiberuflich oder gewerblich?

Ob Sie Gewerbesteuer zahlen und wie Sie Ihren Gewinn ermitteln, hängt davon ab, ob Ihre Tätigkeit freiberuflich ist. Krankengymnasten – heute Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten – und Heilpraktiker zählen nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG zu den Katalogberufen. Die allgemeinen Grundlagen für freie Berufe finden Sie auf unserer Seite Steuerberater für Freiberufler.

Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten, Logopädinnen und Logopäden sowie approbierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten üben nach Auffassung der Finanzverwaltung einen ähnlichen Beruf aus und sind damit ebenfalls freiberuflich tätig (BMF-Schreiben vom 20.11.2019). Bei Ergotherapie und Logopädie gilt die Zulassung durch die Krankenkassen nach § 124 Abs. 1 SGB V als ausreichendes Indiz.

Freiberufliche Einzelpraxen und Gemeinschaftspraxen in der Rechtsform einer GbR oder Partnerschaftsgesellschaft zahlen keine Gewerbesteuer und dürfen ihren Gewinn mit einer Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln – unabhängig von Umsatz und Gewinn. Eine Bilanz ist nicht vorgeschrieben. Anders bei einer Praxis-GmbH: Ihre Tätigkeit gilt stets als Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. 2 GewStG), und sie muss bilanzieren. Drei Punkte verdienen besondere Aufmerksamkeit:

  • Gewerbliche Nebentätigkeiten: Verkauft eine Gemeinschaftspraxis (GbR oder Partnerschaft) Produkte, kann diese gewerbliche Tätigkeit nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG auf die gesamten Einkünfte abfärben; dann wird die ganze Praxis gewerbesteuerpflichtig. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs bleibt das ohne Folgen, solange die gewerblichen Nettoumsätze weder 3 % der Gesamtnettoumsätze noch 24.500 € im Jahr übersteigen (Urteil vom 27.08.2014, VIII R 6/12). In einer Einzelpraxis wird ein solcher Verkauf getrennt als eigener Gewerbebetrieb erfasst; die Behandlungen bleiben freiberuflich.
  • Mitgesellschafter: In einer Gemeinschaftspraxis müssen alle Gesellschafter die Merkmale eines freien Berufs erfüllen. Ist jemand nur kapitalmäßig beteiligt oder übt er in der Praxis keine freiberufliche Tätigkeit aus, sind die Einkünfte der gesamten Gesellschaft gewerblich – unabhängig von der Höhe seiner Beteiligung.
  • Angestellte Therapeutinnen und Therapeuten: Ihre Praxis bleibt freiberuflich, wenn Sie aufgrund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig sind (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG). Fehlt das für einen Teil der Behandlungen, werden diese Einkünfte gewerblich. Bei mehreren Standorten oder einem großen Team prüfen wir diese Voraussetzung deshalb genau.
Ein Arzt im weißen Kittel berät einen Patienten in einer modernen Arztpraxis und hält ein Tablet in der Hand.
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Unsere Leistungen für Therapiepraxen

Wir übernehmen die laufende steuerliche Betreuung Ihrer Praxis und begleiten Sie bei größeren Entscheidungen. Einen Überblick über alle Leistungen finden Sie auf unserer Website. Für Therapiepraxen besonders relevant sind:

  • Finanzbuchhaltung über DATEV mit digitaler Belegübermittlung – mit getrennter Erfassung steuerfreier und steuerpflichtiger Umsätze,
  • Lohnbuchhaltung für Ihr Team, von angestellten Therapeutinnen und Therapeuten bis zu Rezeption und Aushilfen,
  • Einnahmenüberschussrechnung oder Jahresabschluss, je nach Rechtsform und Bedarf,
  • betriebliche und private Steuererklärungen, einschließlich Umsatzsteuer, wenn steuerpflichtige Leistungen anfallen,
  • betriebswirtschaftliche Beratung zu Investitionen, Personalplanung und Liquidität, etwa vor der Anschaffung von Geräten oder einer Erweiterung der Praxis,
  • Begleitung bei Gründung, Übernahme und Abgabe einer Praxis.

Praxisgründung, Übernahme und Abgabe

Wir begleiten Sie durch jeden dieser Schritte und stimmen uns, wo nötig, mit Ihrer Rechtsberatung ab:

  • Gründung: Welche Rechtsform passt? Wie wird die Einrichtung finanziert und abgeschrieben? Wie sieht die Liquidität im ersten Jahr aus, wenn Zahlungen der Krankenkassen zeitversetzt eingehen?
  • Übernahme: Hier geht es zusätzlich um die Aufteilung des Kaufpreises auf Praxiswert und Einrichtung. Worauf Sie außerdem achten sollten, lesen Sie in unserem Ratgeber zur Praxisübernahme.
  • Abgabe: Im Mittelpunkt steht die steuerliche Behandlung des Veräußerungsgewinns.

Ein typischer Fall: Das Angebot der Praxis wächst

Beispiel: Eine Praxis erweitert ihr Angebot nach und nach – zuerst Behandlungen auf Verordnung, später Präventionskurse, Selbstzahlerleistungen und der Verkauf einzelner Produkte. Steuerlich ist jeder dieser Schritte eine eigene Frage. Werden die Umsätze von Beginn an getrennt erfasst, lassen sich Umsatzsteuer und Abfärbung jederzeit belastbar beurteilen, und aufwendige Korrekturen im Nachhinein werden vermieden.

Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker

Auch Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker betreuen wir. Der Heilpraktiker ist sowohl in § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG als auch in § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG ausdrücklich genannt: Heilbehandlungen mit therapeutischem Ziel sind umsatzsteuerfrei, und die Tätigkeit ist freiberuflich. Mehr zu den Besonderheiten der Gesundheitsberufe lesen Sie auf unserer Seite Steuerberater für Heilberufe.

Für wen ist unsere Beratung gedacht?

  • Physiotherapiepraxen, von der Einzelpraxis bis zur Gemeinschaftspraxis,
  • Praxen für Ergotherapie und Logopädie,
  • psychotherapeutische Praxen,
  • Gründerinnen und Gründer sowie Übernehmende einer Praxis,
  • Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber, die ihre Praxis abgeben möchten.

In Erfurt und Thüringen sind wir persönlich vor Ort. Als digitale Kanzlei arbeiten wir auch mit Praxen in ganz Deutschland zusammen.

Warum Axmann & Engling?

Das Bild zeigt hellblaue Punkte.
  • 35 Jahre Erfahrung: Seit 1991 beraten wir von Erfurt aus Heilberufe, Freiberufler und mittelständische Unternehmen.
  • Schwerpunkt Heilberufe: Die Besonderheiten von Praxen in Gesundheitsberufen sind ein Schwerpunkt unserer Kanzlei.
  • Feste Ansprechpartner: Eine Steuerberaterin und drei Steuerberater mit unterschiedlichen Spezialisierungen – Sie wissen, wer Ihre Praxis betreut.
  • Digitale Kanzlei: Die DATEV eG hat uns 2022, 2023, 2024 und 2025 mit dem Label „Digitale DATEV-Kanzlei“ ausgezeichnet. Belege und Auswertungen laufen digital.
  • Ranking 2026: Auszeichnung im Ranking „Deutschlands stärkste Steuerberater 2026“ des SZ-Instituts.
  • Kammer: Mitglied der Steuerberaterkammer Thüringen.

Sprechen Sie mit uns über Ihre Situation: telefonisch unter 0361 60282-0, per E-Mail an kanzlei@axmann-engling.de oder persönlich in der Richard-Breslau-Straße 5 in Erfurt.

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Altes Haus mit Turm, roten Dächern und leuchtenden Fenstern bei Dämmerung, umgeben von kahlen Bäumen und Nachbarhäusern.

Ihre Vorteile bei Axmann & Engling

Icon Unternehmenshierarchie

01

35 Jahre Erfahrung – seit 1991 in Erfurt

Icon Stethoskop

02

Schwerpunkt Heilberufe: Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Psychotherapie

Icon - digitale Kanzlei

03

Digitale Kanzlei mit DATEV-Label 2022–2025

Icon mit hellblauer Umrandung zeigt vier Figuren und einen Stern, symbolisiert Teamwork oder Führung, ähnlich Steuerberater Erfurt.

04

Eine Steuerberaterin und drei Steuerberater mit unterschiedlichen Spezialisierungen

Weitere Schwerpunkte im Gesundheitswesen

Lohn mit Zuschlägen, Umsatz- und Gewerbesteuerbefreiung und Jahresabschluss für ambulante Pflegedienste.

Unser Schwerpunkt: Steuerberatung für Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Pflegedienste und Therapiepraxen.

Praxisgründung, Übernahme und laufende Betreuung für Ärztinnen und Ärzte in Erfurt und Thüringen.

Häufige Fragen zur Steuerberatung für Therapiepraxen

Sind Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie umsatzsteuerfrei?

Ja, wenn die Behandlung ein therapeutisches Ziel hat. Heilbehandlungen von Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten sowie – als ähnliche Heilberufe – von Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten und von Logopädinnen und Logopäden sind nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG steuerfrei. Die Finanzverwaltung verlangt dafür grundsätzlich eine ärztliche Verordnung oder die Verordnung einer Heilpraktikerin bzw. eines Heilpraktikers; auch ein Privatrezept genügt. Behandlungen ohne Verordnung, Präventions- und Wellnessangebote sowie der Verkauf von Produkten sind in der Regel steuerpflichtig.

Ist eine Therapiepraxis freiberuflich oder gewerblich?

Physiotherapeuten und Heilpraktiker gehören zu den Katalogberufen nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Ergotherapeuten, Logopäden und approbierte Psychotherapeuten üben nach Auffassung der Finanzverwaltung einen ähnlichen freien Beruf aus. Gewerbliche Einkünfte entstehen zum Beispiel durch den Verkauf von Waren, durch einen nur kapitalmäßig beteiligten oder berufsfremden Gesellschafter oder wenn die Inhaber nicht mehr selbst leitend und eigenverantwortlich tätig sind.

Was passiert, wenn unsere Gemeinschaftspraxis Produkte verkauft?

Bei einer GbR oder Partnerschaft können gewerbliche Umsätze nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG auf die gesamten Einkünfte abfärben; dann wird die ganze Praxis gewerbesteuerpflichtig. Der Bundesfinanzhof lässt das unbeachtet, solange diese Umsätze weder 3 % der Gesamtnettoumsätze noch 24.500 € im Jahr überschreiten (Urteil vom 27.08.2014, VIII R 6/12). Wir prüfen die Zahlen Ihrer Praxis und besprechen mit Ihnen, wie Sie den Verkauf organisieren.

Brauche ich als Therapeutin oder Therapeut eine Bilanz?

Nein, solange Sie als Einzelpraxis oder freiberufliche Gemeinschaftspraxis (GbR, Partnerschaftsgesellschaft) tätig sind. Freiberufler sind nicht zur Buchführung verpflichtet und können ihren Gewinn mit der Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln – unabhängig von der Höhe von Umsatz und Gewinn. Eine Praxis in der Rechtsform einer GmbH muss dagegen bilanzieren.

Bleibe ich freiberuflich, wenn ich Therapeutinnen und Therapeuten anstelle?

Ja, wenn Sie aufgrund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig bleiben (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG). Bei großen Teams oder mehreren Standorten sollte diese Voraussetzung regelmäßig geprüft werden, weil sonst gewerbliche Einkünfte drohen.

Betreuen Sie Praxen auch außerhalb von Erfurt?

Ja. In Erfurt und Thüringen sind wir persönlich erreichbar, als digitale DATEV-Kanzlei arbeiten wir mit Praxen in ganz Deutschland zusammen.

Über diese Seite

Herausgeber: Axmann & Engling Steuerberatungsgesellschaft mbH, Richard-Breslau-Straße 5, 99094 Erfurt. Mitglied der Steuerberaterkammer Thüringen. Seit 1991 in Erfurt, eine Steuerberaterin und drei Steuerberater mit unterschiedlichen Spezialisierungen. Unser Team · Fakten zur Kanzlei

Stand: November 2026. Die Inhalte geben einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage zu diesem Zeitpunkt und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Fragen des Zulassungs-, Berufs- oder Medizinrechts klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.

Kontakt: Telefon 0361 60282-0 · kanzlei@axmann-engling.de · Mo–Do 8–12 und 13–17 Uhr, Fr 8–14 Uhr

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Frau mit Brille und braunen Haaren lächelt warm, trägt lila Schal, cremefarbenes Oberteil, sitzt bequem vor unscharfem Hintergrund.
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