AXMANN & ENGLING StBG

Steuerberater für Pflegedienste
Lohn, Steuern und Zahlen im Griff

Steuerberatung für ambulante Pflegedienste – Axmann & Engling in Erfurt, seit 1991
Mitarbeitergespräch
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Steuerberatung für ambulante Pflegedienste in Erfurt und Thüringen

Axmann & Engling ist eine Steuerberatungsgesellschaft in Erfurt mit Schwerpunkt Heilberufe. Seit 1991 betreuen wir von Erfurt aus Mandanten aus dem Gesundheitsbereich, darunter ambulante Pflegedienste in Thüringen und über digitale Zusammenarbeit auch darüber hinaus: von der monatlichen Lohnabrechnung mit Zuschlägen bis zum Jahresabschluss.

Ein ambulanter Pflegedienst ist steuerlich ein besonderer Betrieb. Viele Mitarbeitende arbeiten im Schichtdienst, Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit gehören zum Alltag, dazu kommen eine Fahrzeugflotte und Abrechnungen mit Pflegekassen, Krankenkassen und Selbstzahlern. Bei der Umsatzsteuer und der Gewerbesteuer gibt es Befreiungen, die an klare Voraussetzungen geknüpft sind.

Sie leiten einen Pflegedienst oder planen die Gründung? Sprechen Sie mit uns über Ihre Buchhaltung, Ihre Lohnabrechnung und Ihre steuerliche Situation: im Erstgespräch oder telefonisch unter 0361 60282-0.

Erstgespräch vereinbaren

Typische Herausforderungen im ambulanten Pflegedienst

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Die Lohnabrechnung kostet jeden Monat viel Zeit, weil Zuschläge, Bereitschaften, Teilzeit- und Minijob-Kräfte richtig erfasst werden müssen. Betriebswirtschaftliche Auswertungen kommen spät, und ob sich einzelne Touren tragen, zeigt sich erst im Jahresabschluss. Bei der Umsatz- und der Gewerbesteuer bleibt offen, ob die Befreiungen in Ihrem Fall greifen. Und zwischen erbrachter Pflege und dem Zahlungseingang der Kassen vergehen oft Wochen, während die Löhne pünktlich fällig sind.

Hier setzen wir an: mit einer laufenden digitalen Buchhaltung, einer Lohnabrechnung, die die Besonderheiten der Pflege berücksichtigt, und festen Ansprechpartnern, die Ihren Betrieb kennen.

Drei Zahnärzte in Blau und Weiß stehen lächelnd in einer Klinik, im Hintergrund sind zahnärztliche Instrumente zu sehen.

Was ist bei Pflegediensten steuerlich anders?

Ein Pflegedienst verbindet soziale Dienstleistung und Unternehmen. Daraus ergeben sich vier Punkte, die eine spezialisierte Betreuung verlangen.

Gewerbliche Einkünfte statt Freiberuflichkeit

Ambulante Pflegedienste erzielen in aller Regel Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG). Anders als bei Ärztinnen und Ärzten liegt meist keine freiberufliche Tätigkeit vor, weil Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung und der Einsatz angestellter Pflegekräfte im Vordergrund stehen. Führen Sie den Dienst als GmbH, ist er schon wegen der Rechtsform ein Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. 2 GewStG), und die Gesellschaft zahlt Körperschaftsteuer.

Eine GmbH bilanziert immer. Ein Einzelunternehmen muss steuerlich Bücher führen, wenn der Gewinn 80.000 Euro im Wirtschaftsjahr oder der Gesamtumsatz 800.000 Euro im Kalenderjahr übersteigt und das Finanzamt dies mitteilt (§ 141 AO). Steuerfreie Pflegeumsätze zählen bei dieser Umsatzgrenze nicht mit (§ 19 Abs. 2 UStG). Nach Handelsrecht gelten für Einzelkaufleute dieselben Betragsgrenzen, dort zählen aber alle Umsatzerlöse (§ 241a HGB).

Umsatzsteuer: Befreiung nach § 4 Nr. 16 UStG

Eng mit der Pflege und Betreuung hilfsbedürftiger Personen verbundene Leistungen sind von der Umsatzsteuer befreit, wenn der Pflegedienst zum Beispiel einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen nach § 72 SGB XI oder einen Vertrag über häusliche Krankenpflege nach § 132a SGB V hat (§ 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. c UStG). Befreit sind die Leistungen, auf die sich der Vertrag ihrer Art nach bezieht (§ 4 Nr. 16 Satz 2 UStG).

Privat vereinbarte Zusatzleistungen ohne Pflegebezug oder der Verkauf von Waren sind deshalb gesondert zu prüfen. Die Kehrseite der Befreiung: Vorsteuer aus Ausgaben für steuerfreie Umsätze, etwa aus Fahrzeugen, Leasingraten oder Büroausstattung, ist nicht abziehbar (§ 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG). Dient eine Ausgabe auch steuerpflichtigen Umsätzen, wird die Vorsteuer aufgeteilt (§ 15 Abs. 4 UStG).

Gewerbesteuer: Befreiung mit 40-Prozent-Grenze

Einrichtungen zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen sind von der Gewerbesteuer befreit, wenn im Erhebungszeitraum die Pflegekosten in mindestens 40 Prozent der Fälle ganz oder überwiegend von den gesetzlichen Trägern der Sozialversicherung oder der Sozialhilfe getragen worden sind (§ 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG). Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr (§ 14 Satz 2 GewStG); maßgeblich ist also die Quote des jeweiligen Jahres, nicht die des Vorjahres.

Die Befreiung hängt nicht von der Rechtsform ab und kann auch für eine GmbH gelten. Fälle, in denen überwiegend Selbstzahler oder private Versicherungen zahlen, zählen nicht als begünstigt. Wer viele solche Fälle versorgt, sollte die Quote im Jahresverlauf beobachten. Dafür braucht es eine Buchhaltung, die jeden Fall dem richtigen Kostenträger zuordnet.

Lohnsteuer: Zuschläge und Dienstfahrzeuge

Zuschläge für tatsächlich geleistete Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind bis zu diesen Prozentsätzen des Grundlohns steuerfrei (§ 3b EStG):

  • Nachtarbeit (20 bis 6 Uhr): 25 Prozent; für die Zeit von 0 bis 4 Uhr 40 Prozent, wenn die Nachtarbeit vor 0 Uhr aufgenommen wurde
  • Sonntagsarbeit: 50 Prozent
  • Arbeit an gesetzlichen Feiertagen und am 31. Dezember ab 14 Uhr: 125 Prozent
  • Arbeit am 24. Dezember ab 14 Uhr, am 25. und 26. Dezember sowie am 1. Mai: 150 Prozent
  • Samstagsarbeit: nicht begünstigt, außer es handelt sich um Nacht- oder Feiertagsarbeit

Dabei zählt ein Grundlohn von höchstens 50 Euro je Stunde. Beitragsfrei in der Sozialversicherung bleibt der Zuschlag nur, soweit er auf einen Stundenlohn von höchstens 25 Euro berechnet wird (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV). Voraussetzung ist eine genaue Erfassung der Arbeitszeiten.

Nutzen Mitarbeitende Dienstfahrzeuge auch privat oder für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, ist dieser Vorteil lohnsteuerlich zu erfassen (§ 8 Abs. 2 EStG). Ob eine erste Tätigkeitsstätte vorliegt, richtet sich vor allem nach der arbeitsrechtlichen Zuordnung (§ 9 Abs. 4 EStG).

Zwei Personen bei einer Besprechung mit Taschenrechner und Dokumenten, diskutieren finanzielle Details einer Praxisgründung.
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Unsere Leistungen für Ihren Pflegedienst

Sie erhalten die steuerliche und betriebswirtschaftliche Betreuung aus einer Hand. Für Pflegedienste stehen diese Leistungen im Mittelpunkt:

  • Finanzbuchhaltung digital und belegfrei über DATEV, mit Zuordnung der Erlöse nach Kostenträgern
  • Lohnbuchhaltung für Pflegefach- und Pflegehilfskräfte, Teilzeit- und Minijob-Kräfte, einschließlich Zuschlägen und Dienstfahrzeugen
  • Jahresabschluss und Bilanz oder Einnahmenüberschussrechnung
  • Betriebliche und private Steuererklärungen
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen und Liquiditätsplanung
  • Aufbereitung von Zahlen und Kalkulationsgrundlagen für Ihre Vergütungsverhandlungen mit den Kostenträgern
  • Existenzgründung und Wahl der Rechtsform, etwa Einzelunternehmen oder GmbH
  • Planung der Unternehmensnachfolge

Einen Überblick über alle Leistungen finden Sie auf unserer Seite Leistungen.

Warum Axmann & Engling?

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  • Schwerpunkt Heilberufe: Wir beraten Ärztinnen und Ärzte, MVZ und weitere Heilberufe. Dieses Wissen über die Abläufe und Abrechnungswege im Gesundheitswesen nutzen wir auch für Pflegedienste.
  • 35 Jahre Erfahrung: Seit 1991 sind wir in Erfurt ansässig. Eine Steuerberaterin und drei Steuerberater mit unterschiedlichen Spezialisierungen betreuen unsere Mandanten.
  • Digitale Kanzlei: Wir wurden 2022, 2023, 2024 und 2025 mit dem Label „Digitale DATEV-Kanzlei“ ausgezeichnet. Belege kommen digital zu uns, Auswertungen stehen Ihnen online zur Verfügung.
  • Ranking 2026: Auszeichnung im Ranking „Deutschlands stärkste Steuerberater 2026“ des SZ-Instituts.
  • Kammermitglied: Mitglied der Steuerberaterkammer Thüringen.
  • Feste Ansprechpartner: Sie sprechen mit denselben Personen, die Ihren Betrieb und Ihre Zahlen kennen.
Altes Haus mit Turm, roten Dächern und leuchtenden Fenstern bei Dämmerung, umgeben von kahlen Bäumen und Nachbarhäusern.

Liquidität und Kennzahlen im Blick

Pflegedienste rechnen mit mehreren Stellen ab: mit den Pflegekassen für Pflegesachleistungen nach dem SGB XI, mit den Krankenkassen für häusliche Krankenpflege nach dem SGB V, mit Sozialhilfeträgern und mit Selbstzahlern. Bis das Geld eingeht, vergehen oft mehrere Wochen.

Gleichzeitig ist das Personal der größte Kostenblock. Seit dem 1. September 2022 setzt ein Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen voraus, dass die Einrichtung ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif oder mindestens in Höhe eines maßgeblichen Tarifvertrags oder des regional üblichen Entlohnungsniveaus bezahlt (§ 72 Abs. 3a und 3b SGB XI).

Wir bereiten Ihre Zahlen monatlich so auf, dass Sie früh gegensteuern können:

  • Personalkostenquote im Verhältnis zu den Erlösen
  • Erlöse und offene Forderungen je Kostenträger
  • Kosten je Einsatz und je Tour, einschließlich Fahrzeugkosten
  • Liquiditätsvorschau für die kommenden Monate
  • Anteil der Fälle, deren Pflegekosten ganz oder überwiegend die Sozialversicherung oder die Sozialhilfe trägt, als Grundlage für die Gewerbesteuerbefreiung

Ein typischer Fall: Quote, Vorsteuer und Zuschläge unterjährig prüfen

Beispiel: Ein Pflegedienst versorgt im Laufe des Jahres zunehmend Selbstzahler. Ob im Kalenderjahr noch in mindestens 40 Prozent der Fälle Sozialversicherung oder Sozialhilfe die Pflegekosten überwiegend tragen, zeigt eine monatliche Auswertung nach Kostenträgern früh, nicht erst der Jahresabschluss. Ebenso lässt sich laufend prüfen, welche Vorsteuer abziehbar ist und ob die Zuschläge korrekt abgerechnet sind. So bleibt im laufenden Jahr Zeit, um zu reagieren.

Gründung, Wachstum und Übergabe

Für die Zulassung über einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen (§ 72 SGB XI) muss der Dienst unter anderem unter der ständigen Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachperson stehen (§ 71 Abs. 1 SGB XI). Die steuerliche Seite begleiten wir von Anfang an: Wahl der Rechtsform, steuerliche Anmeldung, Finanz- und Liquiditätsplan sowie der Aufbau von Buchhaltung und Lohnabrechnung.

Wächst Ihr Dienst um neue Touren, Standorte oder weitere Angebote, prüfen wir die steuerlichen Folgen vorab. Planen Sie die Übergabe an eine Nachfolgerin, einen Nachfolger oder einen Käufer, unterstützen wir Sie bei der steuerlichen Planung der Unternehmensnachfolge.

Für welche Pflegedienste wir arbeiten

  • Inhabergeführte ambulante Pflegedienste
  • Pflegedienste in der Rechtsform einer GmbH
  • Gründerinnen und Gründer, die einen Pflegedienst aufbauen
  • Pflegedienste mit ergänzender Tagespflege oder außerklinischer Intensivpflege
  • Inhaberinnen und Inhaber, die ihre Übergabe vorbereiten

Wir sind in Erfurt ansässig und betreuen Pflegedienste in Thüringen. Dank digitaler Zusammenarbeit ist auch ein anderer Standort möglich.

Sprechen Sie mit uns über Ihre Situation: telefonisch unter 0361 60282-0, per E-Mail an kanzlei@axmann-engling.de oder persönlich in der Richard-Breslau-Straße 5 in Erfurt.

Erstgespräch vereinbaren

Ihre Vorteile bei Axmann & Engling

Icon Unternehmenshierarchie

01

35 Jahre Erfahrung – seit 1991 in Erfurt

Icon Stethoskop

02

Schwerpunkt Gesundheitswesen: Heilberufe und ambulante Pflegedienste

Icon - digitale Kanzlei

03

Digitale Kanzlei mit DATEV-Label 2022–2025

Icon mit hellblauer Umrandung zeigt vier Figuren und einen Stern, symbolisiert Teamwork oder Führung, ähnlich Steuerberater Erfurt.

04

Eine Steuerberaterin und drei Steuerberater mit unterschiedlichen Spezialisierungen

Weitere Schwerpunkte im Gesundheitswesen

Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Psychotherapie: Umsatzsteuer, Freiberuflichkeit, Buchhaltung und Praxisgründung.

Gründung, Rechtsform, Umsatzsteuer und Lohn für angestellte Ärztinnen und Ärzte im Medizinischen Versorgungszentrum.

Unser Schwerpunkt: Steuerberatung für Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Pflegedienste und Therapiepraxen.

Häufige Fragen zur Steuerberatung für Pflegedienste

Ist ein Pflegedienst gewerblich oder freiberuflich?

Ein ambulanter Pflegedienst ist in aller Regel ein Gewerbebetrieb (§ 15 EStG). Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung und der Einsatz angestellter Pflegekräfte sprechen gegen eine freiberufliche Tätigkeit. Wird der Dienst als GmbH geführt, ist er schon wegen der Rechtsform gewerblich (§ 2 Abs. 2 GewStG).

Muss ein ambulanter Pflegedienst Umsatzsteuer zahlen?

Pflege- und Betreuungsleistungen sind steuerfrei, wenn der Pflegedienst zum Beispiel einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen oder einen Vertrag über häusliche Krankenpflege mit den Krankenkassen hat (§ 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. c UStG). Befreit sind die Leistungen, auf die sich der Vertrag bezieht. Im Gegenzug ist die Vorsteuer aus zugehörigen Ausgaben nicht abziehbar. Zusatzleistungen ohne Pflegebezug und Warenverkäufe sind gesondert zu prüfen.

Zahlt ein Pflegedienst Gewerbesteuer?

Ambulante Pflegedienste sind von der Gewerbesteuer befreit, wenn im Erhebungszeitraum, also im jeweiligen Kalenderjahr, in mindestens 40 Prozent der Fälle die Pflegekosten ganz oder überwiegend von den gesetzlichen Trägern der Sozialversicherung oder der Sozialhilfe getragen worden sind (§ 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG). Das gilt auch für eine GmbH. Wird die Quote verfehlt, fällt für dieses Jahr Gewerbesteuer an.

Sind Zuschläge für Nacht- und Wochenendarbeit steuerfrei?

Zuschläge für tatsächlich geleistete Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind bis zu festen Prozentsätzen des Grundlohns steuerfrei (§ 3b EStG). Zuschläge für Samstagsarbeit sind nicht begünstigt, außer es handelt sich um Nacht- oder Feiertagsarbeit. Die Arbeitszeiten müssen genau erfasst sein.

Ab wann muss ein Pflegedienst bilanzieren?

Eine GmbH bilanziert immer. Ein Einzelunternehmen muss steuerlich Bücher führen, wenn der Gewinn 80.000 Euro im Wirtschaftsjahr oder der Gesamtumsatz 800.000 Euro im Kalenderjahr übersteigt und das Finanzamt dies mitteilt (§ 141 AO). Steuerfreie Pflegeumsätze zählen bei dieser Umsatzgrenze nicht mit. Nach Handelsrecht gelten für Einzelkaufleute dieselben Betragsgrenzen, dort zählen aber alle Umsatzerlöse (§ 241a HGB). Ohne Buchführungspflicht genügt in der Regel eine Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG).

Wie läuft der Wechsel zu Axmann & Engling ab?

Im Erstgespräch klären wir Ihre Ausgangslage. Danach organisieren wir den Wechsel weitgehend für Sie, einschließlich der Übernahme der Daten von Ihrem bisherigen Steuerberater und der digitalen Anbindung über DATEV.

Über diese Seite

Herausgeber: Axmann & Engling Steuerberatungsgesellschaft mbH, Richard-Breslau-Straße 5, 99094 Erfurt. Mitglied der Steuerberaterkammer Thüringen. Seit 1991 in Erfurt, eine Steuerberaterin und drei Steuerberater mit unterschiedlichen Spezialisierungen. Unser Team · Fakten zur Kanzlei

Stand: November 2026. Die Inhalte geben einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage zu diesem Zeitpunkt und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Fragen des Zulassungs-, Berufs- oder Medizinrechts klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.

Kontakt: Telefon 0361 60282-0 · kanzlei@axmann-engling.de · Mo–Do 8–12 und 13–17 Uhr, Fr 8–14 Uhr

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