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Quellensteuer – Alle wichtigen Informationen

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Mit Kapitalanlagen im Ausland sind oft wesentlich höhere Zinsen oder Dividenden erzielbar als in Deutschland. Wer in ETF’s, Aktien oder Investmentfonds in anderen Ländern investiert, sollte allerdings das Thema Steuern nicht vernachlässigen. Denn alle Zinsen und Dividenden sind zu versteuern. Dies geschieht in Form von Quellensteuer, die direkt dort erhoben wird, wo sie anfällt, bei den Banken. Diese ziehen die Steuern automatisch ab, auch im Ausland. Gleichzeitig ist auf alle Kapitalerträge Abgeltungssteuer in Deutschland zu zahlen. Um eine doppelte Besteuerung im Ausland und in Deutschland zu vermeiden, sind viele Aspekte zu beachten, über die wir Sie hier informieren.

Das Wichtigste vorab in Kurzform

Was ist Quellensteuer - Erklärung

Als Quellensteuer wird eine Steuer bezeichnet, die direkt an der Quelle einbehalten wird, also dort, wo sie anfällt. In Deutschland werden so 25 % Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge (Zinsen oder Dividenden) direkt bei Ausschüttungen von den Banken an die Finanzämter abgeführt.

Wie wird Quellensteuer gezahlt?

Quellensteuer wird von den Banken einbehalten und direkt an die Finanzämter abgeführt. Dies wird auch in den meisten anderen Ländern so gehandhabt. In Deutschland können dabei Freibeträge geltend gemacht werden, die mithilfe von Freistellungsaufträgen direkt bei den Banken angerechnet werden.

Wie hoch ist die Quellensteuer in Deutschland?

In Deutschland wird die gleiche Quellensteuer für Zinsen und Dividenden erhoben und in Form einer Abgeltungssteuer direkt an der Quelle, also bei den Banken und Depots erhoben. Die Quellensteuer in Deutschland beträgt 25 %, zusätzlich sind ggf. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag zu zahlen.

Welche Freibeträge gibt es in Deutschland für Kapitalerträge?

Die Banken ziehen die Quellensteuer nicht ein bis zu bestimmten Freibeträgen, falls ihnen dafür ausreichende Freistellungsaufträge vorliegen. Als Kapitalanleger können Sie bei Ihrer Bank oder verteilt auf mehrere Banken Freistellungsaufträge bis zu einer maximalen Höhe von 1.000 Euro (2023) für Einzelveranlagte bzw. 2.000 Euro für Zusammenveranlagte Paare abgeben. Dies wird auch als Sparerfreibetrag oder Steuerpauschbetrag bezeichnet und gilt für alle Kapitalerträge, also sowohl für Zinsen als auch für Dividenden.

Lassen Sie sich von ihrem Bank- oder Steuerberater über ihre Möglichkeiten für Freibeträge beraten.

Gerne unterstützen wir Sie in allen Fragen zur Quellensteuer und zur Berücksichtigung von Kapitalerträgen in der Steuererklärung.

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Wie kann man Quellensteuer in Steuererklärung zurückfordern?

Falls Sie versäumt haben, ausreichend Freistellungsaufträge bei den einzelnen Banken abzugeben, so ist das kein großes Problem. Bereits gezahlte Quellensteuer können Sie dann bei Ihrer Einkommensteuererklärung zurückfordern. Dies ist bis zur maximalen Höhe des Sparerfreibetrages (1.000 Euro für Alleinstehende, 2.000 Euro für zusammenveranlagte Paare) möglich. Lediglich die Erträge oberhalb der Freibeträge werden mit Steuern belegt.

Kapitalerträge werden sofort an der Quelle mit der sogenannten Abgeltungs- bzw. Quellensteuer belegt. In Deutschland gilt für Zinsen und Dividenden ein einheitlicher Satz, in anderen Ländern existieren abweichende Regelungen.

Wie hoch ist Quellensteuer im Ausland?

Jedes Land legt die Höhe seiner Quellensteuern auf Kapitalerträge individuell fest, teilweise gibt es dabei auch unterschiedliche Regelungen für Zinsen und Dividenden. 

Einen aktuellen Überblick über weltweite Regelungen bezüglich Quellensteuer gibt es in dieser Liste.

Hier eine Übersicht über Quellensteuer in einigen wichtigen Ländern für Kapitalanleger:

Quellensteuer USA

In den USA fallen 30 % Quellensteuer an. Allerdings ist es für deutsche Anleger möglich, diesen Prozentsatz auf Antrag auf 15 % zu reduzieren und damit nur die Quellensteuer in den USA zu zahlen, die in Deutschland angerechnet werden kann. Dies vermeidet aufwendige Rückforderungen in den USA. Allerdings sind einige Voraussetzungen zu erfüllen und nur bestimmte Depotbanken kommen für dieses Vorgehen in Frage. 

Wenn Sie bei Anlagen im Ausland Quellensteuer sparen möchten, sollten Sie sich professionell beraten lassen.

Quellensteuer Schweiz

Die Schweiz erhebt hohe Quellensteuern, nämlich 35 %. Anrechenbar in Deutschland sind davon nur 15 %. Das Thema Quellensteuer hat darüber hinaus in der Schweiz noch diverse andere Komponenten, die vor allem Grenzgänger und Arbeitnehmer in der Schweiz betreffen. 

Quellensteuer Frankreich

Quellensteuer in Frankreich ist ein komplexes Thema. Für Anleger vor allem dann, wenn Depotbanken statt der eigentlich für deutsche Anleger relevanten 12,8 % doch 30 % einbehalten. Die zu viel gezahlte Steuer kann zwar zurückgefordert werden, das Verfahren ist jedoch aufwendig. Eine Besonderheit in Frankreich ist, dass auch Verluste geltend gemacht werden können.

Welche Länder erheben keine Quellensteuer?

Es gibt einige Länder, die keine Quellensteuer erheben, dazu gehören zum Beispiel Liechtenstein, Singapur oder Großbritannien. In Irland hängt es von der beauftragten Depotbank ab, ob Ausländer keine Quellensteuer abführen müssen oder doch. Bei Investitionen in diesen Ländern fällt selbstverständlich trotzdem die Abgeltungssteuer in Deutschland an, lediglich das komplexe Verrechnungsverfahren entfällt. Daher sind Kapitalanlagen in Ländern ohne Quellensteuer nicht automatisch gute Anlagen, es sollten vorab weitere Faktoren bezüglich Rendite überprüft werden.

Welche Länder haben weniger Quellensteuer als Deutschland?

Viele Länder berechnen weniger Quellensteuer als Deutschland, zum Beispiel Luxemburg, Griechenland und Kroatien. Besonders niedrig, nämlich unter 15 %, liegen China, Thailand und Mexiko und bei genau 15 % die Niederlande, die Türkei, die Tschechische Republik und Japan

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass maximal 15 % der im Ausland gezahlten Quellensteuer in Deutschland angerechnet werden kann. Falls Sie also ein Land zur Kapitalanlage wählen, das maximal 15 % Quellensteuer erhebt, brauchen Sie sich in der Regel nicht, um aufwendige Rückforderungen in den einzelnen Ländern zu kümmern. Sie zahlen genauso viel Steuern, wie in Deutschland angerechnet werden, und dann die restlichen Prozente in Deutschland.

Welche Länder erheben mehr Quellensteuer als Deutschland?

Zum Teil weitaus höhere Quellensteuern als in Deutschland werden zum Beispiel in der Schweiz, den USA, in Österreich, Italien, Finnland und Schweden erhoben. Es gibt für manche dieser Länder allerdings die Möglichkeit, als Anleger aus dem Ausland von vornherein von niedrigeren Sätzen zu profitieren. Lassen Sie sich dazu unbedingt umfassend beraten.

Einen höhere Quellensteuer kann für einen Staat Vor- sowie Nachteile besitzen.

Welche Sonderregelungen Quellensteuer gelten im Ausland für deutsche Anleger?

Wer als Ausländer in ausgewählten Ländern Kapital anlegt, kann unter gewissen Voraussetzungen von niedrigeren Steuersätzen profitieren oder sogar ganz von der Quellensteuer befreit werden. In der Regel muss dazu der Hauptwohnsitz in Deutschland liegen, was nachzuweisen ist. Manchmal sind die Sonderregelungen für ausländische Anleger auch nur bei bestimmten Depotbanken möglich. Erkundigen Sie sich deshalb unbedingt rechtzeitig bezüglich dieser Regelungen und wählen Sie die passende Bank für Ihr Investment aus. Sonst kann es sein, dass Sie doppelt oder zu viel Quellensteuer zahlen.

Gerne beraten wir Sie umfassend zu den steuerlichen Aspekten von Anlagen im Ausland und zur Quellensteuer.

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Gibt es einen Unterschied zwischen Quellensteuer auf Dividenden und auf Zinsen im Ausland?

In Deutschland wird auf Zinsen und Dividenden der gleiche Satz Abgeltungssteuer erhoben, im Ausland wird dagegen teilweise unterschiedlich besteuert. Weiterhin gibt es eine Vielzahl von Sonderregelungen, die bestimmte Arten von Investments betreffen. Lassen Sie sich unbedingt vorab kompetent beraten, bevor Sie Fonds oder Aktien in anderen Ländern kaufen. Eine Übersicht über alle Regelungen zur Quellensteuer im Ausland finden Sie hier. Daran erkennen Sie schnell die Komplexität der Thematik und die Notwendigkeit einer kompetenten Beratung.

Wie läuft die Erstattung ausländischer Quellensteuer ab?

Falls Sie als ausländischer Anleger zu viel oder doppelt Quellensteuer im Ausland gezahlt haben, können Sie diese unter Umständen zurückfordern. Dies geht jedoch nur in Ländern mit einem sogenannten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA.) Dieses Abkommen soll doppelte Steuerzahlungen verhindern. Rückforderungen der zu viel gezahlten ausländischen Quellensteuer müssen direkt im jeweiligen Land beantragt werden. Dies kann langwierig und aufwändig sein. Daher kann es sich lohnen, Kapitalanlagen in Ländern, die mehr als die in Deutschland anrechenbaren 15 % Quellensteuer berechnen, vorab kritisch zu prüfen.

Wenn Sie Kapitalanlagen im Ausland planen, sollten Sie sich vorher intensiv informieren. 

Weitere wichtige Fragen zum Thema Quellensteuer

Hier einige weitere Informationen und Fragen, die beim Thema Quellensteuer wichtig sind:

Wo wird Quellensteuer in der Steuererklärung angegeben?

In der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung sind alle Kapitalerträge anzugeben. Eingetragen werden dort die Werte, die von den Abrechnungen der Depotbanken jährlich zur Verfügung gestellt werden.

Gibt es Freistellungserklärungen auch fürs Ausland?

Freistellungsaufträge können lediglich bei Banken in Deutschland abgegeben und beachtet werden, nicht bei Depotbanken im Ausland. Eine direkte Freistellung im Ausland ist also nicht möglich. Allerdings kann mithilfe einer Ansässigkeitsbescheinigung unter Umständen Doppelbesteuerung von vornherein vermieden werden. Dieses Thema und die Beantragung sind sehr komplex und aufwändig. Besprechen Sie dies deshalb unbedingt frühzeitig mit Ihrem Steuerberater.

Übernehmen die Banken automatisch die Verrechnung ausländischer Quellensteuer?

Für manche Länder können die Banken die Anrechnung der Quellensteuer vornehmen. Dies spart Zeit und Aufwand für Sie als Anleger. Leider ist dies nicht bei allen Ländern der Fall. Erkundigen Sie sich daher vor dem Kauf, wie die entsprechende Regelung mit dem jeweiligen Land aussieht.

Fazit

Kapitalanlagen im Ausland können sehr lohnend sein, sie können jedoch auch mit aufwendigen Abrechnungen und teilweise mit Doppelbesteuerungen bei der Quellensteuer verbunden sein. Dies wird leider häufig nicht ausreichend beachtet. Bei jeder Anlage im Ausland sollten Sie daher die steuerlichen Aspekte mit Ihrem Steuerberater besprechen.

Die Axmann & Engling Steuerberatungsgesellschaft

Als Spezialisten für Kapitalanlagen sind wir von der Axmann & Engling Steuerberatungsgesellschaft Ihr zuverlässiger Partner für alle mit ausländischer Quellensteuer zusammenhängenden Themen. Wir beraten Sie fair und helfen Ihnen, Steuern bei Investitionen im Ausland so weit wie möglich zu reduzieren. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

FAQ

Im Ausland fällige Quellensteuer kann zum Teil mit der deutschen Quellensteuer verrechnet werden, zu viel gezahlte Steuer kann teilweise auf Antrag zurückgefordert werden. Dies ist allerdings nur in Ländern möglich, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen hat.

Einige Länder erheben keine Quellensteuer, wie zum Beispiel Liechtenstein, Singapur oder Großbritannien. In manchen anderen Ländern kann man sich als Ausländer von der Quellensteuer befreien lassen, wie zum Beispiel in Irland, oder einen Antrag auf Reduzierung der Quellensteuer stellen, wie zum Beispiel in den USA.

Bis zu 15 % der im Ausland gezahlten Quellensteuer kann in Deutschland auf die hier gültige Abgeltungsteuer angerechnet werden. Darüber hinaus gezahlte ausländische Quellensteuern können im jeweiligen Land auf Antrag erstattet werden, dies ist jedoch oft aufwändig und kann lange dauern.

Autor: Dipl.-Kfm. Klaus Axmann

Klaus Axmann ist Diplom-Kaufmann, Steuerberater und Fachberater für Heilberufe (IFU/ISM). Er studierte Betriebswirtschaftslehre in Mannheim und interessierte sich schon früh für das Steuerwesen und die Wirtschaftsprüfung. Deshalb startete er direkt nach dem Studium bei einer internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und absolvierte parallel die Fortbildung zum Steuerberater. 1991 gründete er die Axmann & Partner Steuerberatungsgesellschaft in Erfurt. Heute unterstützt er mit einem kompetenten Team, weiteren SteuerberaterInnen und einer weiteren Expertin für Heilberufe vor allem Unternehmen aus dem Gesundheitsbereich und dem Mittelstand bei der Optimierung ihrer Steuerangelegenheiten. Als Spezialist für Unternehmensnachfolge betreut die Kanzlei darüber hinaus Mandanten bei der Übergabe ihrer Praxis oder beim Unternehmensverkauf. Die Mandanten sind dabei mehrheitlich Ärzte, Freiberufler, Immobilienbesitzer und Insolvenzverwalter.

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