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Baukindergeld 2023:Ob Sie es noch beantragen können und wie Sie das Nachfolgeprogramm “Wohneigentum für Familien” nutzen

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Haben Sie auch den Wunsch, zusammen mit Ihrer Familie in Ihrem eigenen Haus zu wohnen? Allerdings machen steigende Immobilienpreise, höhere Energieausgaben und ansteigende Bautarife diesen Wunsch zunehmend unerreichbar? Mit dieser Situation sind viele Alleinerziehende und Familien mit Kindern konfrontiert. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung vor einiger Zeit das sogenannte Baukindergeld eingeführt, um den Kauf oder Bau von Eigenheimen zu fördern. Leider ist der Zeitraum für diese Förderung bereits abgelaufen. Dies wirft für viele die Frage auf: Wird es ein neues Baukindergeld geben? Ist es möglich, das Baukindergeld 2023 noch zu beantragen? Hier gibt es gute Nachrichten: Sie können die Unterstützung seit März 2023 zwar nicht mehr beantragen, dafür gibt es aber das Nachfolgeprogramm „Wohneigentum für Familien“. Wir erklären Ihnen nachfolgend alle wichtigen Informationen, wie Sie auch ohne Baukindergeld in Ihre eigenen vier Wände kommen.

Das Wichtigste vorab in Kurzform

Was ist Baukindergeld 2023?

Baukindergeld ist eine öffentliche Unterstützungsmaßnahme, die im Jahr 2018 von der Bundesregierung eingeführt wurde. Es wurde mit der Absicht konzipiert, den erstmaligen Erwerb oder Bau von Eigenheimen zu subventionieren. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist zuständig für die Auszahlung des Geldes, das nicht zur Rückzahlung fällig ist.

Wer bekommt Baukindergeld 2023?

Familien und Alleinerziehende können Baukindergeld beantragen, sofern in ihrem Haushalt mindestens ein unter 18-jähriges Kind lebt, das kindergeldberechtigt ist. Es gibt keine Obergrenze hinsichtlich der Anzahl der Kinder, für die Sie diese Unterstützung in Anspruch nehmen können.

Wird es 2023 Baukindergeld geben?

Ursprünglich sollte der Förderzeitraum für Baukindergeld bis zum 31. März 2021 begrenzt sein. Dank einer Baukindergeld-Verlängerung bis 2023 gab es jedoch weiterhin die Chance, unter bestimmten Bedingungen einen Antrag auf Baukindergeld für 2023 bei der KfW einzureichen. Da das Förderprogramm allerdings ein großer Erfolg war, sind die zur Verfügung gestellten Mittel bereits seit Anfang des Jahres ausgeschöpft. Deshalb können keine weiteren Anträge mehr gestellt werden. Wenn Sie Ihre Unterlagen rechtzeitig eingereicht haben, ist Ihre Förderung allerdings gesichert und für Sie reserviert worden.

Der letzte Tag für das Einreichen von Unterlagen war der 31.03.2023. Sollten Sie jedoch eine Nachfrist erhalten haben, ist es wichtig, diese einzuhalten. Ihre vollständigen Unterlagen müssen spätestens bis zum 31.12.2023 bei der KfW eingehen. Falls Sie diese Frist nicht einhalten, verlieren Sie Ihren Anspruch auf Baukindergeld.

Hand hält Miniatur Haus daran ist ein Zettel mit der Aufschrift "Baukindergeld" zu sehen
Das Programm erfreute sich großer Beliebtheit und so waren die Mittel schnell aufgebraucht.

Unsere Experten von Axmann & Engling helfen Ihnen gerne, alle erforderlichen Unterlagen fristgerecht einzureichen, damit Sie das Baukindergeld auch 2023 noch erhalten können.

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Was kann mit Baukindergeld 2023 gefördert werden?

Baukindergeld 2023 fördert:

  • Den Bau oder Erwerb eines Ein- oder Zweifamilienhauses
  • Den Kauf oder Einzug in eine Eigentumswohnung
  • Den Kauf Ihrer gemieteten Wohnimmobilie, sofern Sie hier weiterhin wohnen bleiben

 

Für die folgenden Vorhaben wird Baukindergeld allerdings nicht gestattet:

  • Renovierung, Modernisierung, Anbau oder Umbau bestehender Gebäude
  • Bereits vorhandenes Eigentum in Deutschland (einschließlich selbst bewohnter Immobilien sowie Nießbrauch, Vermietung, Leerstand und unentgeltliche Überlassung)
  • Ferien- oder Wochenendhaus, Ferienwohnung
  • Wohneigentum, das durch Erbschaft oder Geschenk erworben wurde
  • Erwerb von Immobilien, die zuvor im Besitz einer Person waren, die zum Haushalt gehört
  • Übertragung oder Kauf von Immobilien zwischen Ehe- oder Lebenspartnern
  • Übertragung oder Kauf von Immobilien zwischen dem Antragsteller und dessen Verwandten oder dem Ehe- bzw. Lebenspartner des Antragstellers

 

Die Einführung des Baukindergelds durch die Bundesregierung bezweckte die Schaffung zusätzlichen Wohnraums. Durch die genannten Ausschlusskriterien sollten Mitnahmeeffekte und der missbräuchliche Gebrauch der Förderung vermieden werden.

Was sind die Voraussetzungen für Baukindergeld 2023?

Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllt haben, damit Ihre Unterlagen für die Nachfrist erfolgreich bearbeitet werden:

Erstmaliger Bau oder Ersterwerb

Die Förderung wird für den Bau oder den erstmaligen Kauf eines Hauses oder einer Wohnung gewährt. Zum Stichtag dürfen Sie noch kein Wohneigentum besitzen. Hierbei ist das Datum der Erteilung der Baugenehmigung oder der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags entscheidend: Es muss zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.03.2021 datiert sein.

Immobilie

Die Förderung gilt für den Erwerb von Eigentumswohnungen sowie Ein- oder Zweifamilienhäusern. Die gekaufte oder neu gebaute Wohnimmobilie muss sich in Deutschland befinden und muss als eigener Wohnsitz genutzt werden.

Antragsteller müssen mindestens ein Kind haben, welches unter 18 ist.

(Mit-)Eigentum

Als Antragsteller sind Sie Eigentümer oder Miteigentümer der Wohnimmobilie. Laut Grundbuch muss daher Ihr Anteil am Eigentum mindestens 50 Prozent betragen.

Kinder

Alleinerziehende oder Familien können das Baukindergeld 2023 bekommen, wenn sie mindestens ein Kind haben, das nachweislich zusammen mit dem Antragsteller im erworbenen oder gebauten Wohneigentum lebt. Es muss ein Anspruch auf Kindergeld bestehen und das Kind darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben. Pro Antragsteller und Kind ist ausschließlich eine einmalige Förderung möglich.

Haushaltseinkommen

Ihr Haushaltseinkommen sollte 90.000 Euro pro Jahr pro Kind plus 15.000 Euro für jedes zusätzliche Kind nicht überschreiten. Das Haushaltseinkommen basiert auf dem durchschnittlichen Einkommen der zwei Jahre vor dem Jahr der Antragstellung. Das heißt, wenn Sie in 2023 Baukindergeld bei der KfW beantragt haben, wäre Ihr Einkommen aus den Jahren 2022 und 2021 maßgeblich.

Achtung: Falls Sie während der zehnjährigen Förderdauer eine der Voraussetzungen nicht mehr erfüllen, etwa durch einen Auszug aus der geförderten Immobilie, sind Sie dazu verpflichtet, die KfW unverzüglich darüber zu informieren, da Sie unter diesen Umständen keinen weiteren Anspruch auf die Förderung haben. Allerdings stellt das Alter Ihrer Kinder keinen Ausschlussgrund dar. Selbst wenn ein Kind das 18. Lebensjahr vollendet, setzt die KfW die bereits genehmigte Unterstützung fort

Baukindergeld 2023: Wie hoch sind Zuschüsse?

Wie hoch Ihr Zuschuss sein wird, ist von der Anzahl Ihrer Kinder sowie Ihrem maximalen Haushaltseinkommen abhängig. Für jedes Kind wird der Beitrag um 1.200 Euro pro Jahr bzw. um 12.000 für 10 Jahre erhöht:

Tabellarische Darstellung der Zuschüsse im Baukindergeld 2023

Welche Nachweise muss ich für Baukindergeld 2023 erbringen?

Folgende Nachweise werden von der KfW bis zum 31.12.2023 benötigt, wenn Sie eine Nachfrist für das Baukindergeld erhalten haben:

Einkommensteuerbescheide

Es ist notwendig, die letzten beiden Einkommensteuerbescheide, die vom Finanzamt ausgestellt wurden, einzureichen. Eine Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers reicht nicht aus, um Baukindergeld 2023 zu erhalten.

Sich frühzeitig um alle erforderlichen Dokumente zu kümmern kann ihnen später Stress ersparen.

Meldebestätigung

Eine Meldebestätigung ist ebenfalls erforderlich. Diese sollte das Einzugsdatum und die Adresse der Immobilie beinhalten und bestätigen, dass die Immobilie von Ihnen als Hauptwohnsitz oder einziger Wohnsitz genutzt wird. Darüber hinaus sollte aus ihr hervorgehen, wer mit Ihnen im Haushalt lebt. Dafür sollten Sie die Vor- und Nachnamen sowie die Geburtsdaten aller Haushaltsmitglieder angeben.

Grundbuchauszug

Sie müssen einen aktuellen und vollständigen Grundbuchauszug hochladen. Dieser muss Sie als Eigentümer oder Miteigentümer auflisten.

Kaufvertrag oder Baugenehmigung

Dieses Dokument muss bestätigen, dass der Vertragsabschluss oder die Erteilung der Baugenehmigung zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 erfolgt ist.

Gerne unterstützt Sie Axmann & Engling bei der Beantragung von Baukindergeld.

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Wann wird Baukindergeld 2023 ausgezahlt?

Wann kommt das Baukindergeld 2023? Nach Angaben der KfW beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit etwa 6 bis 8 Wochen. Bis zur endgültigen Entscheidung bleibt das Baukindergeld für Sie reserviert. Nach Überprüfung der Nachweise und Genehmigung Ihres Antrags erhalten Sie eine Bestätigung der Auszahlung über das KfW-Zuschussportal und das Baukindergeld wird schließlich auf Ihr Bankkonto überwiesen. Den genauen Zeitpunkt der ersten Auszahlung können Sie der Auszahlungsbestätigung entnehmen.

Wird es ein neues Baukindergeld geben? Oder kann man auf eine Verlängerung vom Baukindergeld 2023 hoffen?

Fragen auch Sie sich: Ist neues Baukindergeld geplant? Hier lautet die Antwort leider: Nein, es ist kein neues Baukindergeld geplant und das Förderprogramm wird auch nicht verlängert. 

Welche staatliche Förderungen gibt es dann beim Hauskauf mit Kindern 2023? Welche Alternative gibt es für Baukindergeld 2023? Wir stellen Ihnen nachfolgend geeignete Möglichkeiten vor, wie Sie und Ihre Liebsten doch noch in die eigenen 4 Wände gelangen.

Was ist der Nachfolger vom Baukindergeld?

Im Juni 2023 wurde das neue Bundesförderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) gestartet, welches das bisherige Baukindergeld 2023 ablöst. Das Bundesbauministerium unterstützt durch dieses neue Programm den Bau und Erstkauf von umweltfreundlichen Wohnimmobilien, die selbst genutzt werden, für Familien mit Kindern und Alleinerziehende, um dadurch die Eigentumsquote zu erhöhen. “Wohneigentum für Familien” hat allgemein folgende Ziele:

 

  • Spezifische Förderung von Familien mit niedrigem Einkommen beim Erwerb von Eigenheimen
  • Realisierung von erschwinglichen und umweltfreundlichen Neubauprojekten
  • Gewährleistung klimagerechter Neubauprojekte durch die Einhaltung hoher Standards


Im Gegensatz zum Baukindergeld erfolgt die Förderung durch zinsgünstige Darlehen der KfW, nicht durch Zuschüsse. Die jeweils gültigen KfW-Zinssätze sind hier zu finden.

Was wird mit dem Programm "Wohneigentum für Familien" gefördert?

Förderfähig sind:

  • Bruttobauwerkskosten (inklusive technischer Installationen)
  • Honorare für Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung
  • Materialkosten für Eigenleistung für bis zu einer Wohneinheit

Anders als beim vorherigen Baukindergeldprogramm sind im neuen Programm allerdings keine Fördermittel für den Kauf von Bestandsimmobilien vorgesehen.

„Wohneigentum für Familien“ setzt noch einmal klarer den Fokus auf einkommensschwächere Familien.

Wer hat Anspruch auf Förderung des Wohneigentums?

Das Programm „Wohneigentum für Familien“ ist speziell auf Familien mit niedrigem bis mittlerem Einkommen ausgerichtet. Dies entspricht einem jährlichen Einkommen von maximal 60.000 Euro plus 10.000 Euro pro zusätzlichem Kind. Zum Vergleich: Beim Baukindergeld 2023 sind es 90.000 Euro plus 15.000 Euro pro weiterem Kind. Die Mindestlaufzeit beträgt vier Jahre.

Wie hoch ist das Budget für das neue Programm?

Die Bundesregierung hat ein jährliches Budget von 350 Millionen Euro für das Programm vorgesehen. Das Baukindergeld hatte während seiner rund fünfjährigen Laufzeit vergleichsweise nur ein Gesamtfördervolumen von 9,9 Milliarden Euro.

Was sind die Voraussetzungen für das Programm “Wohneigentum für Familien”, die Sie erfüllen müssen?

Voraussetzung für einen Antrag ist, dass die Antragsteller selbst in der Immobilie wohnen müssen, bisher keine Baukindergeld-Förderung erhalten haben und selbst die Immobilienbesitzer sein müssen. Die Kinder dürfen zum Zeitpunkt, wo der Antrag gestellt wird, ebenfalls noch nicht 18 Jahre alt sein.

Welche Anforderungen gibt es für „Wohneigentum für Familien“?

Um förderfähig zu sein, muss das Gebäude bestimmten Anforderungen genügen: 

  • Es muss den aktuellen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes entsprechen. 
  • Das Gebäude muss die Energieeffizienz-Standards eines Effizienzhauses 40  erfüllen.

Die Immobilie muss zudem den Kriterien des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) in Bezug auf Treibhausgasemissionen während des Lebenszyklus des Gebäudes für Neubauten entsprechen.

Unsere Experten von Axmann & Engling prüfen gerne, ob Sie die Voraussetzungen und Anforderungen für das neue Förderprogramm “Wohneigentum für Familien” erfüllen.

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Wie hoch kann der Kredit im Rahmen des neuen Programms ausfallen?

Die maximale Dauer für die Rückzahlung des Kredits ist 35 Jahre. Der Zinssatz für die ersten zehn Jahre ist festgelegt. Der maximal mögliche Kreditbetrag bewegt sich zwischen 140.000 und 240.000 Euro, abhängig von Faktoren wie Ihrem Einkommen und der Anzahl Ihrer Kinder. Im Unterschied zum Baukindergeld muss der Kredit allerdings zurückgezahlt werden.

Wie viel kann man mit dem Programm "Wohneigentum für Familien" sparen?

Lohnt sich das neue Förderprogramm “Wohneigentum für Familien”? Wir sagen ja! Der zinsgünstige Kredit kann Ihnen eine deutliche Ersparnis bringen, wie folgendes Schaubild verdeutlicht:

Welche Förderungen gibt es beim Hausbau 2023 noch?

Sie haben die Frist für den Antrag für Baukindergeld verpasst? Suchen Sie eine weitere Alternative zum Programm „Wohneigentum für Familien“? Dann gibt es noch anderweitige Möglichkeiten, mit denen Sie ins eigene Zuhause kommen können, z.B.:

  • Staatliche Förderungen, beispielsweise KfW-Förderungen, BAFA-Förderung, BEG-Förderung, Wohnungsbauprämie, Wohn-Riester oder Arbeitnehmersparzulage 
  • Regionale Förderungen des jeweiligen Bundeslandes oder durch die Städte und Kommunen
  • Sonstige Förderungen durch Arbeitgeber oder Kirchen

Fazit

Wer Baukindergeld bis Ende März 2023 noch beantragt hat und alle erforderlichen Unterlagen fristgerecht einreicht, kann auch 2023 noch die Förderung erhalten. Alternativ können Sie das neue Förderprogramm “Wohneigentum für Familien” nutzen. Auch beim Nachfolgeprogramm helfen wir Ihnen gerne weiter! Durch unsere umfassende Expertise unterstützt Sie Axmann & Engling zuverlässig und professionell bei der Antragstellung und bringt Sie ins eigene Zuhause. Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenloses, unverbindliches Erstgespräch!

Die Axmann & Engling Steuerberatungsgesellschaft

Wir beraten Sie gerne kompetent & umfassend zu allen steuerlichen Aspekten bei der Vermietung Ihrer Ferienwohnung

Autor: Jörg Engling

Jörg Engling ist schon seit Jahrzehnten im Bereich Steuern tätig. Nach einer Ausbildung zum Fachgehilfen in den steuer- und wirtschaftsberatenden Berufen, die er 1985 erfolgreich abschloss, folgten berufliche Stationen bei Steuerberatungsgesellschaften und bei einer internationalen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft. 1999 wurde Jörg Engling zum Steuerberater bestellt und ist seit dem Jahr 2000 geschäftsführender Gesellschafter der Axmann & Engling Steuerberatungsgesellschaft. Gemeinsam mit einem kompetenten Team und weiteren SteuerberaterInnen kümmert er sich seitdem um Mandanten vorwiegend aus dem Mittelstand. Sein Spezialgebiet sind Sanierungen & Insolvenzen und hier insbesondere die steuerliche Beratung von Insolvenzverwaltern. Darüber hinaus ist Jörg Engling als gerichtlicher Gutachter tätig und hält regelmäßig Fachvorträge zu steuerlichen Themen.

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