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Praxisübernahme – Was ist unbedingt zu beachten?

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Eine große Anzahl an Vertragsärzten wird in den nächsten Jahren in den Ruhestand gehen. Entsprechend hoch ist das Angebot an Praxen, die einen Nachfolger suchen. Die Übernahme einer bestehenden Praxis ist daher derzeit für den Start in die Selbständigkeit eine sehr gute Alternative zu einer Neugründung. Dies gilt umso mehr, als dass in vielen Regionen in Deutschland Zulassungsbeschränkungen für Kassensitze bestehen, vor allem in begehrten Lagen in Großstädten. Eine Praxisübernahme bringt viele Vorteile mit sich, allerdings sollten einige Aspekte vorab eingehend geprüft werden. Erfahren Sie hier mehr über die verschiedenen Modelle der Übernahme, über Wertermittlung und den optimalen Kaufpreis und darüber, warum von Anfang an ein auf Heilberufe spezialisierter Steuerberater in die Planung einbezogen werden sollte.

Das Wichtigste vorab in Kurzform

Praxisübernahme - Was ist das und welche Alternativen gibt es?

Der Übergang in die Selbständigkeit in den Heilberufen kann entweder durch die Übernahme einer bestehenden Praxis oder durch die Neugründung einer Praxis erfolgen. Da die Anzahl der sogenannten Kassensitze für Ärzte durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) beschränkt wird, sind in vielen Regionen Neugründungen kaum möglich, zumindest nicht als Kassensitz. Daher ist die Übernahme einer bestehenden Praxis vor allem in begehrten Lagen meist die Methode der Wahl beim Weg in die Selbständigkeit.

Vorteile einer Praxisübernahme

Im Vergleich zu einer Neugründung bringt die Übernahme einer Praxis diverse Vorteile mit sich:

  • Die Räumlichkeiten sind bereits ausgestattet  (Geräte, Möbel, Software usw.).
  • Es gibt bereits einen Patientenstamm.
  • In der Regel kann ein erfahrenes Praxisteam übernommen werden.
  • Das wirtschaftliche Risiko einer Nachfolge ist normalerweise wesentlich geringer als bei einer Neugründung, da auf Vorhandenen aufgebaut wird und Umsätze und Erträge gut eingeschätzt werden können. 
  • Es liegen Zahlen aus der Praxis Buchhaltung vor, was die Finanzierung erleichtern kann. 
  • Eine Übernahme ist auch in Etappen (z.B. zunächst mit Jobsharing oder im Angestelltenverhältnis) möglich.  
  • Es ist möglich, vom Know-how des Vorgängers zu profitieren.
  • Eine Neugründung ist in Bezug auf Investitionen in der Regel teurer als eine Praxisübernahme.

Modelle bei Praxisübernahme

Die Übernahme einer Praxis kann auf verschiedenen Wegen erfolgen, die wichtigsten Modelle zeigen wir hier kurz auf:

Das Bild zeigt einen Arzt.
Auf der Grundlage verschiedenster Modelle kann eine Praxisübernahme erfolgen.

Praxis kaufen

Der klassische Weg einer Praxisübernahme ist der Kauf einer bestehenden Praxis. Dabei gehen alle Rechte an der Praxis (inklusive Kassensitz) an den Nachfolger über. Häufig wird für diese Art der Übernahme ein Stufenmodell mit einem vorherigen Jobsharing genutzt.

Anteile an BAG oder MVZ erwerben

Statt eine Einzelpraxis zu übernehmen, ist es auch möglich, Anteile an einem MVZ (Medizinischen Versorgungszentrum) oder einer BAG (Berufsausübungsgemeinschaft) zu erwerben. Konsultieren Sie diesbezüglich unbedingt vorab einen Steuerberater, da einige steuerliche Nachteile auftauchen können, falls in diesem Zusammenhang (auch) Anteile an einer GmbH erworben werden.

Jobsharing

Einer Praxisübernahme geht oft ein Jobsharing voran, bei dem der Nachfolger bereits in der Praxis des abgebenden Arztes arbeitet, meist als Angestellter. In manchen Fällen wird in Etappen übergeben, oft zunächst lediglich ein Teil der Praxis. Dieses Modell sorgt in der Regel für einen reibungslosen Übergang zwischen dem bisherigen Inhaber und dem Nachfolger.  Darüber hinaus sind familienfreundliche Arbeitszeiten, wie zum Beispiel Teilzeit möglich, da beide Parteien einen Anteil an den Öffnungszeiten übernehmen können.  

Das Bild zeigt einen Taschenrechner und ein Mann trägt etwas ein.
Die Übernahme einer Praxis ist auch mit hohen Kosten verbunden.

Kosten einer Praxisübernahme

Wie viel kostet es, eine bestehende Praxis zu übernehmen? Die Zahlen schwanken, durchschnittlich sind Investitionen in einer Größenordnung zwischen 100.000 Euro und 350.000 Euro üblich.

Die Kosten hängen dabei von vielen Faktoren ab:

  • Handelt es sich um eine Facharzt- oder um eine Hausarztpraxis?
  • Handelt es sich um eine Zahnarztpraxis (in der Regel teurer)?
  • Wie modern ist die Ausstattung?
  • Handelt es sich um einen Kassensitz oder um eine Privatpraxis?
  • Welchen Umsatz generiert die Praxis?
  • Wie ist die Patientenstruktur?
  • Welche Entwicklungsmöglichkeiten bietet die Praxis?

Was ist ein KV Sitz als Arzt wert?

Es gibt keinen definierten Preis, der bei Übernahme eines Kassensitzes (KV Sitz) zu zahlen ist. Der Sitz selbst kann im Grunde genommen auch nicht verkauft werden, es wird vielmehr eine Summe für die Praxis inklusive Einrichtung gezahlt, in dem der Kassensitz dann automatisch enthalten ist. Jeder Arzt, der eine Praxis übernehmen möchte, muss sich daher selbst auch auf die Zulassungswarteliste setzen lassen. Wie viel insgesamt für eine Praxis zu zahlen ist, hängt vor allem von der Region ab. In westdeutschen Großstädten ist die Nachfrage relativ hoch, hier werden in der Regel höhere Preise erzielt als in ländlichen Gebieten im Osten oder im Norden Deutschlands.

Wie wird der Wert einer Praxis berechnet?

Zur Berechnung des Wertes einer Praxis stehen verschiedene Methoden zur Verfügung. Entscheidend ist in diesem Zusammenhang vor allem die Berechnung des “immateriellen” Wertes der Praxis, des sogenannten “Goodwill”. Während der “materielle” Wert, der vor allem Einrichtungsgegenstände, medizinische Ausstattung, Software usw. betrifft, relativ einfach ermittelt werden kann (herangezogen wird meist der Zeitwert gemäß GuV), gibt es bezüglich des immateriellen Wertes häufiger Unstimmigkeiten.

Wir stellen Ihnen daher hier die wichtigsten Methoden zur Ermittlung des Goodwill vor:

Praxiswertermittlung gemäß der Ärztekammer-Methode

Bei dieser Methode wird als Ausgangswert der durchschnittliche Jahresumsatz in den drei vorangegangenen Jahren herangezogen. Davon wird ein kalkulatorischer Lohn abgezogen. Ein Drittel des ermittelten Wertes wird dann als sogenannter “Goodwill” für die Praxis angesetzt. 

Problematisch bei dieser Methode ist vor allem, dass lediglich die Umsätze und nicht der damit verbundene Ertrag betrachtet werden. Darüber hinaus handelt es sich um eine reine Vergangenheitsbetrachtung, für den Nachfolger ist jedoch auch das zukünftige Potenzial der Praxis relevant. 

 

Modifiziertes Ertragswertverfahren

Bei diesem Verfahren werden nicht nur die Umsätze, sondern auch die Ausgaben und damit der tatsächliche Ertrag der Praxis berücksichtigt. Diese Methode der Praxisbewertung wird entsprechend der Standards des Instituts der Deutschen Wirtschaftsprüfer angewendet und gilt derzeit als besonders geeignet zur Ermittlung des Wertes einer Praxis.

Zunächst werden dazu die Ein- und Ausgaben der Praxis in den vergangenen drei Jahren analysiert und die Ertragszahlen dann um untypische Elemente bereinigt (z.B. Erlöse aus Verkauf von Gegenständen, Kosten für länger anhaltende Praxisvertretung usw.). Anschließend wird eingeschätzt, wie lange der Nachfolger vom “Goodwill” des Vorgängers profitieren kann (meist 2 – 5 Jahre) und darauf aufbauend dann auf Grundlage der errechneten Ertragszahlen eine Kosten- und Umsatzprognose erstellt. Dabei kommen sowohl objektive (notwendige Ersatzinvestitionen für medizinische Geräte) als auch subjektive (unterschiedliche Zusatzqualifikationen von Nachfolger und Vorgänger) Bewertungsmerkmale zum Tragen. Zum Schluss wird der so ermittelte Prognosewert noch um eine pauschalierte Einkommensteuer und um einen kalkulatorischen Lohn reduziert und abgezinst. Das Ergebnis stellt den immateriellen Praxiswert (Goodwill) dar. 

Mehr Details zum Ertragswertverfahren bei Arztpraxen finden Sie hier. 

Wichtig: Patientendaten

Patientendaten dürfen nicht verkauft oder gekauft werden, dies verstößt gegen die ärztliche Schweigepflicht. Allerdings gibt es sogenannte Aufbewahrungspflichten in der ärztlichen Praxis, die genutzt werden können. Lassen Sie sich dazu unbedingt vorab juristisch beraten, damit alles korrekt abläuft. 

Vorwiegend wird es so geregelt, dass der abgebende Arzt an seinen Nachfolger zwei “Schränke/Dateien” mit Patientendaten übergibt. In dem einen sind die Akten der Patienten, die mit der Übergabe einverstanden sind (in der Regel reicht es aus, weiter in der Praxis in Behandlung zu bleiben) und in dem anderen die Akten von denen, die sich noch nicht geäußert haben. Kommen nun letztere Patienten in die Praxis zur erneuten Behandlung, kann der neue Arzt die alten Akten übernehmen. 

Lassen Sie sich beraten, wie Sie diese Abfolge dokumentieren sollten, um keine rechtlichen Schwierigkeiten heraufzubeschwören.

Wie kann eine Praxisübernahme finanziert werden?

Die Übernahme einer Praxis ist zwar in der Regel kostengünstiger als eine Neugründung und zudem weniger risikoreich, trotzdem sollte dem Thema Finanzierung genügend Aufmerksamkeit gewidmet werden.

Es sind sechsstellige Beträge zu finanzieren, dies will gut geplant sein. Unterstützung finden Sie unter anderem bei Förderprogrammen zur Existenzgründung.

Gerne unterstützen wir Sie kompetent sowohl bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung als auch bei der Finanzierung Ihrer Praxisübernahme. Wir kennen alle wichtigen Fördermöglichkeiten und helfen Ihnen, Ihre Praxis von Beginn an auf einer sicheren Finanzierungsbasis aufzubauen.

Ablauf Praxisübernahme - inkl. Checkliste

Wir stellen Ihnen hier in Kurzform den Ablauf einer Praxisübernahme vor, damit Sie einen Überblick gewinnen, welche Aspekte zu beachten sind. Eine Checkliste zum Download hilft Ihnen, keinen Punkt zu vergessen.

Vorbereitungen für die Übernahme einer Praxis

Für den Erfolg einer Praxisübernahme ist es enorm wichtig, gut vorbereitet zu starten. Starten Sie daher möglichst frühzeitig mit der Planung.

Eigene Motivation prüfen

Bevor Sie nach einer eigenen Praxis suchen, sollten Sie selbst Ihre Motivation und Ihre Ziele kritisch analysieren. Sind Sie bereit für Selbständigkeit und Führungsaufgaben? Können Sie ausreichend Zeit und Geld in den Aufbau einer Praxis investieren? Möchten Sie lieber komplett selbst bestimmen und eine Einzelpraxis führen? Oder arbeiten Sie gerne im Team und interessieren sich eher für einen Anteil an einem MVZ oder einer BAG? Möchten Sie eventuell aus familiären Gründen Teilzeit arbeiten? In welcher Stadt, in welcher Region und in welchem Umfeld sollte die Praxis liegen? Sind Sie bereit, für eine der begehrten Praxen in Großstädten einen relativ hohen Preis zu zahlen?

Praxis zur Übernahme finden

Sobald Sie Ihre Wünsche und Ziele und vor allem die gewünschten Regionen definiert haben, können Sie auf die Suche nach einer geeigneten Praxis gehen. Hierzu stehen spezielle Praxisbörsen zur Verfügung. Nutzen Sie auch persönliche Kontakte.

Zulassung beantragen

Kümmern Sie sich rechtzeitig darum, sich beim Arztregister eintragen zu lassen und auf die Zulassungswarteliste für einen Kassensitz setzen zu lassen. Auch wenn Sie eine Praxis übernehmen möchten, müssen Sie selbst über die entsprechenden Zulassungen verfügen.

Beratung Praxisübernahme

Sobald Sie eine (oder auch potenziell mehrere) geeignete Praxis(en) zur Übernahme gefunden haben, sollten Sie sich sowohl mit einem auf Heilberufe spezialisierten Steuerberater als auch eventuell mit einem persönlichen Coach über Ihr Vorhaben austauschen. Sind Sie bereit für Selbständigkeit? Welche Ziele verfolgen Sie mit der Praxisübernahme? Sind diese mit der ausgewählten Praxis zu erreichen? Welche Umsätze sind möglich? Welche Zusatzangebote können Sie langfristig anbieten, um den Umsatz zu erhöhen

Preis der Praxis & Finanzierung klären

Um die notwendige Finanzierung zu klären, muss der Wert der Praxis ermittelt werden. Dazu gibt es verschiedene Methoden. Lassen Sie sich in dieser Phase unbedingt von Experten beraten. Ihre Steuerberatungskanzlei kann Sie hier maßgeblich unterstützen. 

Gerne unterstützen wir Sie kompetent beim gesamten Prozess Ihrer Praxisübernahme. Damit von Anfang an die Weichen für Ihren Erfolg richtig gestellt werden.

Übernahme Personal klären

In der Regel wird das vorhandene Personal bei einer Praxisübernahme ebenfalls übernommen, inklusive aller bestehenden Arbeitsverträge. Allerdings haben die Mitarbeiter einen Monat nach der Übernahme noch ein Widerrufsrecht. Der Übernehmer der Praxis darf jedoch nicht kündigen, zumindest nicht aufgrund des Eigentümerwechsels. Besprechen Sie dieses Thema bei Bedarf mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. 

Vertrag Praxisübernahme

Der Praxisübernahmevertrag sollte unbedingt mithilfe eines Rechtsanwaltes aufgesetzt werden. Hier sind insbesondere Regelungen zur Einrichtung, zu bestehenden Verpflichtungen, zur Abgrenzung von Forderungen und zur Haftung detailliert aufzuführen. Gleichzeitig ist der Mietvertrag für die Praxisräume zu prüfen, dieser sollte optimalerweise noch mindestens fünf Jahre gültig sein, falls Sie in den Örtlichkeiten bleiben möchten und nicht nur den KV-Sitz kaufen, um diesen baldmöglichst zu verlegen.

Checkliste Praxisübernahme

Um Ihnen den Überblick bei dem komplexen Thema Praxisübernahme zu erleichtern, haben wir eine Checkliste erstellt, die Sie herunterladen können. 

Kommunikation bei Praxisübernahme

Enorm wichtig für den Erfolg einer Praxisübernahme ist eine gelungene Kommunikation mit allen beteiligten Stellen, vor allem natürlich mit Praxisteam und Patienten.

Information an Praxisteam

Informieren Sie, möglichst gemeinsam mit dem vorherigen Praxisinhaber, das Team rechtzeitig über den Zeitpunkt der Übergabe. Klären Sie in diesem Zusammenhang, welche Folgen dies für die einzelnen Mitarbeiter haben kann, was Sie erwarten und wie die Zusammenarbeit geplant ist. Besprechen Sie diese Themen rechtzeitig mit dem Team, damit nach Übergabe alles funktioniert. Üben Sie sich gleichzeitig in Geduld. Eingefahrene Strukturen lassen sich nicht von einem auf den nächsten Tag ändern. Gehen Sie behutsam, jedoch souverän und zielstrebig vor. 

Die Praxisübernahme sollte den Mitarbeitern auch schriftlich mitgeteilt werden. Das Schreiben sollte von einem Rechtsanwalt aufgesetzt werden, da es um eine Änderung der vertraglichen Rahmenbedingungen geht. Die Mitarbeiter haben in der Regel einen Monat Zeit für einen Widerspruch. Sonst läuft der Arbeitsvertrag nach der Praxisübernahme weiter. 

 

Praxisübernahme – Schreiben an Patienten 

Selbstverständlich sollten auch die Patienten über die Praxisübernahme informiert werden. Hier bieten sich neben entsprechenden Aushängen in der Praxis und einer aktuellen Meldung auf der Website der Praxis individuelle Anschreiben an alle Patienten an. Lassen Sie sich hier bei Bedarf von einer professionellen Marketing-Agentur beraten. Denn das Anschreiben ist Ihre Visitenkarte und sollte ansprechend und seriös wirken.

Weitere wichtige Fragen zum Thema Praxisübernahme

Wir haben hier für Sie weitere wichtige Fragen zum Thema Praxisübernahme zusammengestellt:

Wie läuft eine Praxisübernahme bei einer Physiotherapiepraxis ab?

2 Personen schauen sich etwas auf einem Tablet an.
Es sind noch weitere mögliche Besonderheiten bei einer Praxisübernahme zu beachten.

Bei Physiotherapie existieren keine strengen Zulassungsbeschränkungen für Praxen, daher sind Neugründungen häufiger. Es lohnt sich in vielen Fällen dennoch, eine Praxis zu übernehmen, statt neu zu gründen. Häufig existieren bei bestehenden Praxen bereits gute Kontakte zu diversen Ärzten, was regelmäßige Empfehlungen mit sich bringt. Darüber hinaus ist die Praxis bekannt, hat Stammkunden und wird von diesen gerne weiterempfohlen. Der notwendige Finanzierungsaufwand ist meist geringer als bei einer Arztpraxis, sollte jedoch nicht unterschätzt werden. Darüber hinaus ist Unterstützung im Praxismanagement notwendig. Einige erste Tipps zur Praxisübernahme Physiotherapie finden Sie hier. Ansonsten läuft die Übernahme ähnlich wie bei einer Arztpraxis ab.

Welche Besonderheiten gibt es bei der Übernahme einer Zahnarztpraxis zu beachten?

Bei Zahnarztpraxen übersteigt die Anzahl der Praxisübernahmen die Zahl der Neugründungen. Dies liegt zum einen darin begründet, dass es finanziell in der Regel günstiger ist, bestehende Einrichtungen zu übernehmen, als alles neu anzuschaffen. Zum anderen wirkt sich positiv aus, dass es bei einer Übernahme bereits einen Patientenstamm und gut eingearbeitete Mitarbeiter gibt. Eine zukunftsfähige Weiterentwicklung der Praxis, verbunden mit einem guten Praxismarketing, sollte jedoch unbedingt angestrebt werden. Einige wichtige Tipps dazu gibt es hier.

Wann lohnt es sich, in Praxismarketing zu investieren?

Hohe Investitionen, vor allem in medizinische Geräte, sind ein Aspekt bei der Übernahme einer Praxis. Ein anderer Aspekt betrifft die Weiterentwicklung und zukünftige Ausrichtung der Praxis. Falls Sie neue Leistungen anbieten, neue Umsatzchancen ergreifen und neue, zahlungskräftige Patienten anziehen möchten, sollten Sie sich frühzeitig über gutes Praxismarketing informieren. Eine übersichtliche Website, die für entscheidende Suchbegriffe weit oben bei Google angezeigt wird, ist auch für Praxen in Zukunft unabdingbar, wenn mehr als der Umsatz über Kassenpatienten erzielt werden soll. Suchen Sie sich daher frühzeitig Unterstützung durch eine Marketing-Agentur, die sich im Bereich Healthcare sehr gut auskennt.

Fazit

Die Übernahme einer bestehenden Praxis ist in vielen Fällen eine gute Alternative zu einer Neugründung. Allerdings sollten Sie diesen Schritt gut vorbereiten und sich schon frühzeitig mit einer Steuerberatungsgesellschaft zusammensetzen, die Sie auf diesem Weg begleitet. Zögern Sie daher nicht, uns zu kontaktieren.

Unser Tipp: Als Experten für Heilberufe und Unternehmensnachfolge unterstützen wir Sie gerne von Anfang an auf Ihrem Weg in die Selbständigkeit. 

Damit Ihre Praxisübernahme ein Erfolg wird.

Vereinbaren Sie jetzt ein kostenloses Erstgespräch zum Kennenlernen.

FAQ

In der Regel ist es kostengünstiger, eine bestehende Praxis zu übernehmen als eine neue Praxis zu gründen. Räumlichkeiten, medizinische Geräte, Personal und vor allem ein Patientenstamm sind bereits vorhanden. Darüber hinaus liegen Zahlen bezüglich Umsatz und Ertrag vor.

Eine Praxisübernahme kann entweder durch Übernahme einer Einzelpraxis oder durch den Erwerb von Anteilen an einem MVZ (Medizinisches Versorgungszentrum) oder einer BAG (Berufsausübungsgemeinschaft) erfolgen. Häufig erfolgt vorab ein sogenanntes Jobsharing, bei dem der Übernehmende beim Vorgänger als Angestellter arbeitet. Dies kann eine reibungslose Übergabe erleichtern.

Wichtig ist vor allem die Unterstützung durch eine auf Heilberufe spezialisierte Steuerberatungskanzlei, die den gesamten Ablauf begleiten kann. Für die Vertragsgestaltung ist dann ein Rechtsanwalt notwendig. Außerdem sollte über ein persönliches Coaching im Vorfeld nachgedacht werden, um die mit einer Praxisübernahme einhergehenden Herausforderungen besser bewältigen zu können. 

Das Bild zeigt eine Frau.

Autor: Lisa-Marie Lütz

Lisa-Marie Lütz ist Diplom-Betriebswirtin (BA), Steuerberaterin und Fachberaterin für den Heilberufebereich (IFU/ISM). Nach ihrem dualen Studium “Steuern, Prüfungswesen und Consulting” fing Lisa-Marie Lütz zunächst als Betriebswirtin bei der Axmann & Engling Steuerberatungsgesellschaft an und wurde 2020 zur Steuerberaterin bestellt. Seit 2021 ist sie Prokuristin bei Axmann & Engling und kümmert sich gemeinsam mit einem kompetenten Team und weiteren SteuerberaterInnen um die Optimierung der Steuerangelegenheiten von Unternehmen vorwiegend aus dem Mittelstand. Aufgrund ihrer Fortbildung als Fachberaterin für Heilberufe und umfassender Erfahrung in diesem Segment stammt der größte Teil Ihrer Mandanten aus dem Bereich Heilberufe.

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