GmbH gründen – Checkliste & wichtige Hinweise

Die GmbH gehört in Deutschland zu den beliebtesten Rechtsformen für Unternehmen und das nicht ohne Grund: Die Gründung ist relativ einfach, es reicht ein einziger Gesellschafter und die Haftungsrisiken sind im Gegensatz zu einer Einzelgesellschaft wesentlich geringer. Allerdings sollten einige Aspekte unbedingt im Vorfeld beachtet werden. Wir haben dazu eine detaillierte Checkliste erstellt, die Ihnen die Gründung einer GmbH erleichtert.

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Klaus Axmann
17 Min. Lesezeit
GmbH steht auf einer Glasfassade eines modernen Gebäudes,
Inhaltsverzeichnis

Sie denken darüber nach, eine GmbH zu gründen? Um Steuern zu sparen oder um die Privathaftung zu reduzieren? Oder weil Sie neue Gesellschafter in Ihren wachsenden Betrieb aufnehmen möchten? Nicht umsonst ist die GmbH eine in Deutschland sehr beliebte Rechtsform, sowohl für Gründer als auch für Unternehmer, die wachsen und neu investieren, gleichzeitig jedoch das Risiko minimieren möchten. Neben Steuerersparnis und Haftungsbegrenzung bietet die Gründung einer GmbH viele weitere Vorteile, die wir Ihnen hier erläutern. Falls Sie sich entscheiden, eine GmbH zu gründen, können Sie dazu unsere Checkliste nutzen, die alle wichtigen Schritte übersichtlich aufzeigt. 

Das Wichtigste vorab in Kurzform

Infografik mit den wichtigsten Schritten zur Gründung einer GmbH in Deutschland: Planung, Kapital, Struktur, Anforderungen, Satzung, Geschäftsführung, Konto, notarielle Beurkundung, Registrierung.
Die Gründung einer GmbH gliedert sich in zwei Phasen, vor und nach dem Gesellschaftsvertrag, und umfasst eine Vielzahl an Schritten.

Was bedeutet GmbH – Erklärung

GmbH ist die Abkürzung für Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Es handelt sich um eine Kapitalgesellschaft und um eine juristische Person, die rechtlich eigenständig Geschäfte durchführt. Die Haftung der GmbH ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt und die Gesellschafter haften entsprechend nicht mit ihrem Privatvermögen. Zur Gründung einer GmbH sind ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro und mindestens ein Gesellschafter notwendig.

Was bedeutet juristische Person?

In der Rechtsprechung unterscheidet man zwischen natürlichen Personen und juristischen Personen. Während jeder Mensch automatisch durch seine Geburt eine natürliche Person wird, entsteht eine juristische Person, wie zum Beispiel eine GmbH, durch einen Rechtsakt.

Kann ein Einzelunternehmen in eine GmbH verwandelt werden?

Es ist problemlos möglich, ein Einzelunternehmen oder auch eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) in eine GmbH zu verwandeln. In diesem Fall wird entweder eine GmbH neu gegründet oder alternativ das Einzelunternehmen bzw. die GbR in eine GmbH eingebracht.

Vorteile einer GmbH

Eine GmbH zu gründen bietet eine Vielzahl von Vorteilen, die Wichtigsten stellen wir hier kurz vor:

Haftungsbeschränkung bei einer GmbH

Sie gilt als einer der größten Vorteile einer GmbH: Die Haftungsbeschränkung!

  • Die Haftung der Gesellschafter ist auf das eingebrachte Stammkapital beschränkt.
  • Im Falle einer Insolvenz haften die Gesellschafter daher nicht mit Ihrem Privatvermögen!
  • Eine GmbH ist deshalb sehr attraktiv für Investoren, da sie sich relativ risikolos einbringen können.
  • Unternehmer, die bisher als Einzelunternehmer tätig waren, können ebenfalls mithilfe einer GmbH die Haftung mit Ihrem Privatvermögen umgehen, wenn sie z.B. ihre privat genutzte Immobilie vor den Folgen einer Insolvenz schützen möchten. 

Wann müssen Gesellschafter einer GmbH persönlich haften?

Obwohl bei einer GmbH die Haftung der Gesellschafter auf das Stammkapital begrenzt ist, kann es trotzdem zu einer sogenannten Geschäftsführerhaftung kommen. Dies ist dann der Fall, wenn der Geschäftsführer einer GmbH seine Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt bzw. gegen Regularien verstößt und es dadurch zu Schäden für die Gesellschaft kommt.

Begrenzung der Haftung der Geschäftsführer einer GmbH 

  • Es ist möglich, durch organisatorische Maßnahmen bei einer GmbH die Haftung der Geschäftsführung zu begrenzen.
  • Das Risiko einer persönlichen Haftung des Geschäftsführers kann damit reduziert werden. 

Keine Mindestanzahl an Gesellschaftern bei GmbH

Auf Wunsch kann eine einzige Person eine GmbH gründen, es können auf Wunsch aber auch mehrere oder sogar viele Personen sein.

  • Die Gründung einer GmbH ist daher für Gründer, Freiberufler, Selbständige & Start-ups sehr attraktiv.
  • Zudem ist die Aufnahme neuer Gesellschafter in eine GmbH ohne Probleme möglich.

Eigene Rechtsfähigkeit der GmbH als juristische Person

Auf Wunsch kann eine einzige Person eine GmbH gründen, es können auf Wunsch aber auch mehrere oder sogar viele Personen sein.

  • Die Gründung einer GmbH ist daher für Gründer, Freiberufler, Selbständige & Start-ups sehr attraktiv.
  • Zudem ist die Aufnahme neuer Gesellschafter in eine GmbH ohne Probleme möglich.

Unabhängigkeit als juristische Person von Gesellschaftern

Eine GmbH gilt als eigenständige juristische Person und ist daher rechtlich betrachtet nicht von der Existenz oder Verfügbarkeit ihrer Gesellschafter abhängig. Die Gesellschaft existiert dementsprechend eigenständig weiter, auch dann, wenn Gesellschafter ausscheiden oder wechseln.

  • Zur Aufnahme neuer Gesellschafter ist keine Neugründung notwendig.
  • Eine GmbH kann ihre Geschäftsbeziehungen wie geplant weiterführen, auch wenn einzelne Gesellschafter die GmbH verlassen. 

Steuerliche Vorteile einer GmbH

Mithilfe einer GmbH können in vielen Fällen steuerliche Vorteile erzielt werden:

  • Gewinne können in der GmbH belassen werden und somit zu einem günstigeren Steuersatz versteuert werden.
  • Eine GmbH zahlt Körperschaftsteuer statt Einkommensteuer, der Steuersatz bei der Körperschaftsteuer beträgt 15 % und ist damit in der Regel niedriger als der anzuwendende Satz bei der Einkommensteuer, der bis zu 45 % betragen kann, allerdings gibt es bei der Körperschaftsteuer keinen steuerfreien Grundbetrag. 

Die Gehälter der Geschäftsführer können bei einer GmbH als Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden.

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Expertentipp

Dipl.-Kfm. Klaus Axmann

Steuerberater, Fachberater für den Heilberufbereich (IFU/ISM gGmbH)

Lassen Sie sich unbedingt umfassend & professionell beraten, bevor Sie eine GmbH gründen!

Ihr Geschäft wächst und Sie wollen und können endlich richtig investieren? Bekannte raten Ihnen, jetzt schnell noch eine GmbH zu gründen? Dann lassen Sie sich unbedingt vorab professionell beraten. Denn die Gründung einer GmbH ist zwar relativ einfach möglich, jedoch mit Kosten und mit einigen bürokratischen Abläufen verbunden. In der Regel lohnt sich der Einsatz, weil Sie mit einer GmbH einiges an steuerlichen und vor allem an haftungsrelevanten Vorteilen erzielen können. Allerdings sollten Sie dies individuell ausrechnen lassen. So ist zum Beispiel die Körperschaftsteuer zwar in der Regel geringer als die Einkommensteuer, es gibt jedoch keinen Grundfreibetrag. Dies ist nur ein Aspekt, den es zu beachten gibt. Zudem muss das Stammkapital bereitgestellt werden und vieles mehr. Besprechen Sie das Thema unbedingt frühzeitig mit einem Steuerberater.

Falls Sie Unterstützung benötigen, melden Sie sich gerne bei uns! Wir haben als erfahrene Steuerberatungskanzlei in Erfurt schon viele Unternehmen deutschlandweit bei der Gründung einer GmbH unterstützt.

Richtiger Zeitpunkt für GmbH Gründung

Wann lohnt es sich, eine GmbH zu gründen? Die Beantwortung dieser Frage ist sicherlich von vielen individuellen Rahmenbedingungen abhängig. Grundsätzlich sollten Sie als Unternehmer in den folgenden Situationen über die Gründung einer GmbH nachdenken:

Kapitalbedarf

Sie benötigen zusätzliches Kapital zur Expansion Ihres Unternehmens, Sie müssen wichtige Investitionen tätigen, um wettbewerbsfähig zu bleiben oder Ihre Firma benötigt eine Finanzspritze, um aus einem wirtschaftlichen Tief zu finden?

  • Dann können Sie mithilfe einer GmbH neue Gesellschafter aufnehmen, die Kapital einbringen. 
  • Bei Banken gilt die Rechtsform einer GmbH darüber hinaus allgemein als seriös und vertrauenswürdig, eine Kreditzusage wird daher wahrscheinlicher.

 

Haftungsbeschränkung

Sie möchten die finanzielle Sicherheit Ihrer Familie schützen, die Haftung mit Ihrem Privatvermögen einschränken oder in risikoreiche Geschäfte investieren, ohne Ihre bisherige Geschäftsbasis zu gefährden?

  • Die Gründung einer GmbH ist insbesondere im Hinblick auf den Schutz des privaten  Vermögens empfehlenswert, dies kann in Bezug auf Haftungsfragen äußerst sinnvoll sein, denn die Haftung ist auf das Stammkapital beschränkt. 
  • Für die seltenen Fälle, in denen Geschäftsführer persönlich haften müssen, können entsprechende Regelungen gefunden werden, die dieses Risiko reduzieren. 

 

Steuerliche Vorteile

Sie möchten die Rechtsform der GmbH nutzen, um Steuern zu sparen?

Dies ist durchaus in sehr vielen Fällen möglich. 

  • Eine GmbH bietet unter gewissen Voraussetzungen große Chancen, die Steuerbelastung zu reduzieren, die es bei Einzelunternehmen oder anderen Personengesellschaften so nicht gibt.
  • So zahlt eine GmbH zum Beispiel Körperschaftsteuer statt Einkommensteuer, der Steuersatz ist daher in der Regel günstiger.
  • Lassen Sie sich vorab unbedingt von einem kompetenten Steuerberater ausrechnen, ob sich die Gründung einer GmbH in Ihrem individuellen Fall zum Steuernsparen eignet. 

 

Nachfolgeregelungen & Eigentum klären

Sie planen eine Übergabe Ihres Unternehmens an einen Nachfolger? Vielleicht möchten Sie auch Eigentümer bleiben und nur die Geschäftsführung abgeben?

  • In vielen Fällen von Nachfolgeregelungen erweist es sich als sinnvoll, zunächst eine GmbH zu gründen, bevor die Firma übergeben wird.
  • Gleichfalls kann mit einer GmbH eine Trennung zwischen Eigentum und Geschäftsführung rechtssicher geklärt werden.
  • Falls Sie weitere Gesellschafter in Ihrem Betrieb aufnehmen möchten, bietet sich ebenfalls die Gründung einer GmbH an. 

 

Professioneller Auftritt 

Sie streben an, als seriöses Unternehmen am Markt zu agieren und als solches wahrgenommen zu werden? 

  • Dann ist die Rechtsform einer GmbH gut geeignet, denn diese wird größtenteils als seriös und etabliert wahrgenommen.

GmbH oder GbR - ein Vergleich

Sobald mehr als eine Person Inhaber eines Unternehmens werden soll, kommt entweder eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) oder eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) als Rechtsform in Frage. Eine GBR ist dabei im Hinblick auf den Aufwand der Gründung wesentlich einfacher und günstiger. So muss zum Beispiel weder eine Eintragung ins Handelsregister erfolgen noch ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag aufgesetzt werden. Bei einer GmbH sind hingegen sowohl ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro als auch ein Gesellschaftervertrag sowie eine Eintragung ins Handelsregister erforderlich, dies ist jeweils mit Kosten verbunden. Der Vorteil einer GmbH im Gegensatz zu einer GBR besteht jedoch in den Haftungsrisiken, die bei einer GmbH wesentlich geringer sind. 

Überprüfen Sie vor der Entscheidung zwischen GbR oder GmbH unbedingt vorab sowohl Ihre finanziellen Ressourcen als auch Ihre Wünsche bezüglich Haftungsbeschränkung. Darüber hinaus sollten Sie alle Vorteile einer GmbH in Bezug auf Steuern abwägen. Was lohnt sich für Ihr Unternehmen? Gerne stehen wir Ihnen bei der Entscheidungsfindung zur Seite. Melden Sie sich dazu so früh wie möglich bei uns, damit wir gemeinsam in Ruhe alle Punkte klären und eine passende Lösung finden können. Melden Sie sich bei uns und 

Vereinbaren Sie jetzt ein kostenloses Erstgespräch zum Kennenlernen.

Nachteile einer GmbH

Neben zahlreichen Vorteilen bietet eine GmbH auch einige Nachteile, die vor Gründung unbedingt bedacht werden sollten:

  • Kosten: Die Gründung einer GmbH ist wesentlich kostenintensiver und aufwendiger als die Gründung einer GbR oder eines Einzelunternehmens.
  • Handelsregistereintrag notwendig: Es ist zwingend ein Eintrag ins Handelsregister notwendig, dies ist mit Gebühren und Wartezeit verbunden.
  • Gesellschaftsvertrag: Ein Vertrag ist unbedingt erforderlich, dieser sollte möglichst von einem Rechtsanwalt aufgesetzt und anschließend zwingend von einem Notar beurkundet werden. Dies ist mit Notargebühren und Beratungskosten verbunden.
  • Bilanz: Statt einer einfachen EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) muss für eine GmbH häufig eine wesentlich aufwendigere Bilanz erstellt werden, dies ist mit mehr Zeitaufwand und Kosten verbunden, die sich in den Kosten für den Steuerberater niederschlagen. 

Voraussetzungen für eine GmbH

Was braucht man, um eine GmbH zu gründen? In erster Linie sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

Die Beurkundung von dem Notar ist essenziell.
  • Gesellschafter 
    • Mindestens eine Person (natürlich oder juristisch) ist notwendig, um eine GmbH zu gründen, es können selbstverständlich auch mehrere Personen sein oder auch eine andere GmbH / Kapitalgesellschaf
  • Geschäftsführung
    • Eine GmbH benötigt einen Geschäftsführer. Dies muss nicht zwingend einer der Gesellschafter sein. Die Geschäftsführung vertritt die GmbH nach außen und wird namentlich im Handelsregister eingetragen. Falls die Geschäftsführung wechselt, ist dies ebenfalls im Handelsregister zu ändern
  • Stammkapital
    • Für die Gründung einer GmbH müssen mindestens 25.000 Euro Stammkapital bereitstehen, die Hälfte davon muss bei Gründung eingezahlt werden. Sachgründungen, d.h. die Einbringung von Sachwerten, sind möglich. 
  • Gesellschaftsvertrag
    • Zur Gründung muss ein Gesellschaftsvertrag vorliegen, der möglichst mithilfe eines erfahrenen Rechtsanwaltes verfasst werden sollte. In diesem Vertrag werden Firmenname, Firmensitz, Unternehmensgegenstand, Namen & Anschriften der Gesellschafter und mehr niedergeschrieben. 
  • Notarielle Beurkundung
    • Der Gesellschaftsvertrag muss zwingend von einem Notar beurkundet werden, der Notar kümmert sich dann in der Regel auch um die Anmeldung beim Handelsregister.
  • Handelsregistereintrag
    • Für die Eintragung beim Handelsregister sind die notariell beurkundeten Gründungsunterlagen sowie eine Auflistung der Gesellschafter erforderlich. Der beauftragte Notar kann die Eintragung beim zuständigen Amtsgericht vornehmen lassen.
  • Geschäftskonto
    • Eine GmbH benötigt ein eigenes Geschäftskonto, auf dieses wird das Stammkapital eingezahlt. Der Nachweis der Einzahlung ist beim Handelsregistereintrag vorzulegen.
  • Gewerbeanmeldung
    • Die GmbH als juristische Person benötigt eine Anmeldung beim Gewerbeamt, diese kann persönlich durch einen Gesellschafter oder online erfolgen. 
  • Weitere Anmeldungen
    • Je nach Unternehmenszweck können weitere Anmeldungen oder Genehmigungen erforderlich sein (wie zum Beispiel Meistertitel o.ä.) Auskünfte sollten frühestmöglich bei den Handwerkskammern, bei der IHK oder bei den Berufsgenossenschaften angefordert werden, damit zum Start der GmbH alles vorliegt. 
  • Steuerliche Registrierung
    • Eine GmbH erhält vom Finanzamt eine eigene Steuernummer zugeteilt, zusätzlich ist die Beantragung einer Umsatzsteuer-ID notwendig.

Gründung einer GmbH - Alle Schritte auf einen Blick

Um eine GmbH zu gründen, sind vor grundsätzlich vor allem folgende 14 Schritte wichtig:

1. Beratung & Prüfung

Lassen Sie sich vorab unbedingt über alle Vorteile & Nachteile einer GmbH beraten, vor allem bezüglich Ihrer individuellen Voraussetzungen und Ziele. Legen Sie in dieser Phase auch fest, ob Sie alleine oder mit anderen Gesellschaftern gründen möchten. Überlegen Sie zudem Details wie Geschäftssitz, Finanzplanung & Geschäftsplan. Entscheiden Sie sich erst, nachdem Sie alle Aspekte mit Ihrem Steuerberater geprüft und bedacht haben. 

2. Eintragung als Kaufmann im Handelsregister

Tatsächlich können nur eingetragene Kaufleute eine GmbH gründen. Falls Ihnen diese Eintragung noch fehlt, müssten Sie das nachholen. 

3. Form der Gründung festlegen

Möchten Sie eine neue GmbH gründen oder Ihre bisherige Firma durch eine andere GmbH übernehmen lassen oder gleichzeitig eine Eingliederung einer anderen GmbH vornehmen? Es gibt eine Fülle an Möglichkeiten, die sowohl rechtliche als auch steuerliche Vorteile bieten können. Lassen Sie sich diesbezüglich unbedingt kompetent beraten. 

Vorgründungsgesellschaft entsteht bereits beim Gründungsbeschluss!

Sobald die Gründung einer GmbH beschlossen wurde, entsteht rechtlich gesehen bereits eine sogenannte Vorgründungsgesellschaft in Form einer GbR. Für diese besteht weiter das volle Haftungsrisiko! Bitte unbedingt beachten.

4. Stammkapital sichern

Es muss zwingend ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro bereitstehen, um eine GmbH zu gründen, Sacheinlagen sind möglich. Es besteht daher die Wahl zwischen Sachgründung und Bargründung. Mindestens die Hälfte des benötigten Kapitals muss zum Zeitpunkt der Gründung auf dem Konto der GmbH eingezahlt sein, der Einzahlungsbeleg wird anschließend dem Notar vorgelegt. Erst danach kann die Anmeldung beim Handelsregister erfolgen. 

5. Gesellschaftsvertrag aufsetzen & notariell beurkunden lassen

Im Gesellschaftsvertrag werden Einzelheiten zur GmbH festgelegt. Der Vertrag sollte unbedingt rechtssicher von einem erfahrenen Rechtsanwalt aufgesetzt werden, anschließend muss er von einem Notar beurkundet werden. Für eine  Ein-Personen-GmbH gelten einige Ausnahmeregelungen.

Grundsätzlich muss der Gesellschaftsvertrag folgendes enthalten:

  • Vor- und Nachname des Gesellschafters bzw. Firmenname
  • Geburtsdatum der / des Gesellschafters (bei Firmen Handelsregisternummer)
  • Nummer des / der Geschäftsanteil(e)
  • Nennbeträge der einzelnen Geschäftsanteile
  • Gesamtsumme aller Geschäftsanteile des / der Gesellschafter

 

Der Gesellschaftsvertrag muss von einem Notar vor Ort beurkundet werden. Bei diesem Termin müssen alle Gesellschafter anwesend sein. Im Zuge der notariellen Beurkundung wird aus der Vorgründungsgesellschaft eine GmbH in Gründung bzw. Vor-GmbH

Vor-GmbH entsteht bei notarieller Beurkundung!

Nach dem Termin beim Notar entsteht eine sogenannte “Vor-GmbH” bzw. GmbH in Gründung. Es handelt sich hierbei um eine Personengesellschaft mit Haftungsrisiko. Die GmbH mit eingeschränkter Haftung entsteht tatsächlich erst nach dem Eintrag ins Handelsregister. 

6. Bei Ausgliederung rechtliche Bedingungen beachten

Falls es sich bei der GmbH-Gründung um eine Ausgliederung handelt, ist unbedingt darauf zu achten, dass alle Gesellschafter (und ggf. auch der Betriebsrat) informiert werden. 

7. Gewerbe anmelden

Für die GmbH als juristische Person muss eine eigene Gewerbeanmeldung vorgenommen werden. Dies darf eigentlich erst nach der notariellen Beurkundung und nach dem Handelsregistereintrag erfolgen.

In dringenden Fällen kann allerdings eine GmbH auch unmittelbar nach der notariellen Beurkundung als „GmbH i.Gr.“ angemeldet werden. Auch hier haften die handelnden Personen bis zur endgültigen Eintragung ins Handelsregister weiterhin persönlich.

8. Gründungstag festlegen

Es ist zwingend ein Gründungstag festzulegen, ab dem die GmbH ihren Geschäftsbetrieb aufnimmt. Dieser wird in der Regel zwischen Notar und Gesellschaftern nach realistischer Einschätzung des notwendigen Zeitaufwands für die Gründungsformalitäten ermittelt. 

9. Sachgründungsbericht erstellen

Falls das Stammkapital nicht bar, sondern (auch teilweise) in Form von Sacheinlagen eingebracht wird, muss zwingend ein schriftlicher Sachgründungsbericht erstellt werden. Dieser ist von allen Gründern persönlich zu unterzeichnen und wird später im Registergericht hinterlegt und im Handelsregister veröffentlicht. 

10. Handelsregistereintrag

Die Eintragung ins Handelsregister wird in der Regel vom Notar veranlasst, dies erfolgt in der Regel auf elektronischem Wege, Voraussetzung ist die erfolgte Einzahlung des Stammkapitals. Das Handelsregister vergibt im Anschluss eine HRB-Nummer.

GmbH ist formal erst nach dem Handelsregistereintrag gegründet!

Erst nach der Eintragung ins Handelsregister gilt die GmbH als formal gegründet und erst dann treten alle Regelungen für eine GmbH, inklusive Haftungsbeschränkung, in vollem Umfang ein. 

11. Anmeldung beim Finanzamt

Die GmbH benötigt als juristische Person eine Anmeldung beim Finanzamt. Dies erfolgt nach dem Handelsregistereintrag, das Finanzamt weist der GmbH dann automatisch eine Steuernummer zu, unter der alle Umsatzsteuererklärungen, Jahresabschlüsse und mehr vorgenommen werden. 

Hinweis:

Falls die GmbH internationale Geschäfte tätigen soll, muss zusätzlich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-Id-Nr) beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt werden.

12. Bankkonto eröffnen

Sobald Sie vom Notar die Gründungsunterlagen erhalten (in der Regel nur wenige Tage nach der notariellen Beurkundung) können Sie ein Bankkonto für die GmbH eröffnen. Auf dieses zahlen Sie das Stammkapital ein, vorgeschrieben sind zu diesem Zeitpunkt 50 % des geplanten Kapitals. Alternativ sind Sacheinlagen möglich, bzw. eine Kombination aus Bar- und Sacheinlagen. Klären Sie dies unbedingt noch vor der Gründung mit Ihrem Steuerberater.

Unser Tipp: Bewahren Sie die Einzahlungsbelege auf!
Die Einzahlungsnachweise für das Stammkapital sollten Sie unbedingt aufbewahren, um bei Streitigkeiten oder Haftungsansprüchen über entsprechende Nachweise zu verfügen. Leiten Sie Belege über die Einzahlung zudem an den Notar weiter, dieser nimmt damit die Anmeldung beim Handelsregister vor.

13. Sozialversicherungsanmeldung & weitere Versicherungen

Falls die GmbH Mitarbeiter beschäftigt, müssen diese baldmöglichst bei der zuständigen Krankenkasse und Rentenversicherung angemeldet werden. Darüber hinaus sollte unbedingt für die GmbH eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Zudem wird empfohlen, sich als Gesellschafter um den privaten Versicherungsschutz zu kümmern. Geschäftsführende Gesellschafter stehen in einem Angestelltenverhältnis zur GmbH und sind somit sozialversicherungspflichtig, für reine Gesellschafter, die nicht aktiv in der GmbH arbeiten, gilt dies nicht. 

14. Steuerberater mit allen steuerlichen & buchhalterischen Aufgaben 

Eine GmbH stellt im Vergleich zu einer Einzelgesellschaft oder GbR erheblich höhere Anforderungen in Bezug auf den Jahresabschluss. Es ist daher unbedingt ratsam, einem Steuerberater Jahresabschluss und die komplette Buchführung zu überlassen. Auf Wunsch kann der Steuerberater auch die Lohnbuchhaltung übernehmen. Sie gewinnen als Gesellschafter damit wertvolle Zeit, die Sie in den weiteren Ausbau Ihres Geschäfts investieren können. 

Gerne unterstützen wir Sie von Ihren ersten Überlegungen zur Gründung einer GmbH bis zur Umsetzung. Sie möchten mehr erfahren? Dann melden Sie sich bei uns! Wir zeigen Ihnen die für Ihr Unternehmen passende Lösung.

Checkliste: GmbH gründen

Hier unsere übersichtliche Checkliste zur GmbH Gründung, auch als PDF zum Download verfügbar.

Die Checkliste zur GmbH Gründung ermöglicht ein planvolles Vorgehen. Laden Sie diese auch gerne per Download herunter, um alles abhaken zu können.

Kosten GmbH gründen

Wie viel kostet es, eine GmbH zu gründen? In der Tat können die entstehenden Kosten von Fall zu Fall variieren. Ein Steuerberater kann Ihnen für Ihre individuelle Ausgangslage detaillierte Informationen geben. 

 

Hier eine Auflistung der wichtigsten Posten, inkl. Kostenschätzung. 

  • Stammkapital: Es sind mindestens 25.000 Euro erforderlich, um eine GmbH zu gründen, die Hälfte davon muss bei Gründung eingezahlt werden.
  • Gewerbeanmeldung: Eine Gewerbeanmeldung für die GmbH ist zwingend erforderlich und kostet je nach Kommune zwischen 20 und 60 Euro.
  • Handelsregistereintragung: Die Kosten für die Eintragung der GmbH ins Handelsregister belaufen sich auf etwa 150 bis 300 Euro.
  • Notarkosten: Für die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags sowie für die Anmeldung beim Handelsregister können Notargebühren von etwa 500 bis  etwa 1.000 Euro anfallen. Die Höhe der Notarkosten ist dabei vor allem abhängig von der Komplexität der Gründungsunterlagen und von der Anzahl der Gesellschafter.
  • Beratungskosten: Beratungen durch Steuerberater oder Rechtsanwälte sind für die Gründung einer GmbH zwar nicht zwingend vorgeschrieben, werden jedoch dringend empfohlen. Sparen Sie nicht an der falschen Stelle! Die Kosten für professionelle Beratungen variieren und können zum Beispiel 500 Euro, 2.000 Euro oder auch mehr betragen.
  • Sonstige Kosten: Ausgaben für Betriebshaftpflichtversicherung, Büromaterial, neue Visitenkarten usw. sind ebenso einzuplanen wie Kosten für Marketing für die GmbH. Dazu können weitere Kosten anfallen, z.B. für die externe Erstellung eines Geschäftsplanes und für zusätzliche Versicherungen.  

 

Insgesamt sollten Sie mit Kosten zwischen 1.500 und 4.000 Euro (ohne Stammkapital) für die Gründung einer GmbH rechnen. Hierbei handelt es sich lediglich um eine grobe Schätzung. Ein Steuerberater kann Ihnen gemäß Ihrer individuellen Voraussetzungen und Pläne weitere Auskünfte geben. 

Zeitaufwand für Gründung einer GmbH

Wie lange dauert es, eine GmbH zu gründen? Für die Gründung einer GmbH sollten im Schnitt etwa 4 – 8 Wochen eingeplant werden. 

Der Zeitaufwand für die Gründung einer GmbH ist vor allem von folgenden Aspekten abhängig:

Vorbereitung und Planung (5 – 50 Tage)

  • Diese Phase kann entscheiden, wie lange die Gründung tatsächlich zwischen ersten Planungen und Abschluss dauert. Lassen Sie sich jedoch nicht hetzen. 
Fünf Fachleute diskutieren über eine GmbH Gründung,sitzen an einem Tisch mit Laptops und Papieren in einem modernen Büro.
Die Gründung einer GmbH dauert in etwa 4-8 Wochen.
  • Wichtige Aspekte, wie Gesellschaftersuche, Stammkapital usw., sollten gründlich geprüft und beraten werden. Manchmal dauert es nur wenige Tage, manchmal auch einige Wochen. Nehmen Sie sich diese Zeit! Und nehmen Sie unbedingt professionelle Beratung in Anspruch. 

Wie lange dauert es, eine GmbH zu gründen? Für die Gründung einer GmbH sollten im Schnitt etwa 4 – 8 Wochen eingeplant werden. 

 

Der Zeitaufwand für die Gründung einer GmbH ist vor allem von folgenden Aspekten abhängig:

Vorbereitung und Planung (5 – 50 Tage)

  • Diese Phase kann entscheiden, wie lange die Gründung tatsächlich zwischen ersten Planungen und Abschluss dauert. Lassen Sie sich jedoch nicht hetzen. Wichtige Aspekte, wie Gesellschaftersuche, Stammkapital usw., sollten gründlich geprüft und beraten werden. Manchmal dauert es nur wenige Tage, manchmal auch einige Wochen. Nehmen Sie sich diese Zeit! Und nehmen Sie unbedingt professionelle Beratung in Anspruch. 

 

Erstellung des Gesellschaftsvertrags und notarielle Beurkundung (7 – 14 Tage) 

  • Die Erstellung des Gesellschaftsvertrages und dessen anschließende notarielle Beurkundung dauern in der Regel 1 – 2 Wochen, abhängig von der Verfügbarkeit des Notars und der Qualität & Vollständigkeit der vorbereiteten Dokumente.

 

Gewerbeanmeldung (2 – 7 Tage)

  • Eine Gewerbeanmeldung kann online und oft innerhalb weniger Tage erfolgen, dies ist abhängig von der zuständigen lokalen Behörde.

 

Eröffnung eines Geschäftskontos für die GmbH und Einzahlung des Stammkapitals (7 – 14 Tage)

  • Diese Phase kann 1 – 2 Wochen in Anspruch nehmen, abhängig von der Bank und von der Geschwindigkeit der Transaktionen.

 

Steuerliche Registrierung (Anmeldung) beim Finanzamt (1 – 2 Wochen)

  • In der Regel dauert die Zuweisung einer Steuernummer und einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für eine GmbH etwa 1 – 2 Wochen.

 

Handelsregistereintrag (3 – 14 Tage)

  • Die Eintragung der GmbH ins Handelsregister dauert normalerweise bei Einreichung der vollständigen Unterlagen etwa 1 – 2 Wochen, manchmal jedoch auch nur 3 – 5 Tage, abhängig von der Arbeitsbelastung beim jeweiligen Amt.

 

Planen Sie den Zeitraum für die Gründung einer GmbH insgesamt nicht zu knapp. Es kann mitunter einfach länger dauern, wenn die zuständigen Ämter überlastet sind. Besprechen Sie den Zeitplan mit Ihrem Steuerberater, damit alles geregelt abläuft. 

Fazit

Die Gründung einer GmbH bietet viele Vorteile, allerdings sollten Sie sich unbedingt vorab umfassend steuerlich und rechtlich beraten lassen, bevor Sie zur Gründung schreiten. Nutzen Sie unsere Checkliste, um einen ersten Überblick zu erhalten und lassen Sie sich vor allem frühzeitig kompetent beraten. Als erfahrene Steuerberatungsgesellschaft haben wir von Axmann & Engling in Erfurt schon viele Gründer und Einzelunternehmen bei ihrer GmbH Gründung deutschlandweit begleitet. Profitieren auch Sie von unserer Erfahrung! 

Als Steuerexperten unterstützen wir Sie gerne bei der Gründung einer GmbH

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FAQ

Für die Gründung einer GmbH ist lediglich mindestens eine Person notwendig, daher können auch Solo-Selbständige oder Einzelfirmen eine GmbH gründen. Es kann sich dabei neben natürlichen Personen auch um juristische Personen handeln, eine GmbH kann also auch z.B. von einer anderen GmbH gegründet werden. In vielen Fällen gibt es bei einer GmbH mehrere Gesellschafter, dies ist jedoch keine Pflicht.

Seit 2021 kann eine GmbH auch digital gegründet werden, allerdings sind dabei einige Aspekte zu beachten, die im Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) festgelegt wurden. Sachgründungen, die sich dadurch auszeichnen, dass das Stammkapital aus Sacheinlagen besteht, sind erst seit 2023 für eine Online-Gründung zugelassen.

Zunächst ist ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro zu finanzieren (Sacheinlagen sind möglich), darüber hinaus ist mit weiteren Kosten in Höhe von etwa 1.500 – 4.000 Euro für Notar, Handelsregistereintrag, Gewerbeanmeldung und rechtliche und steuerliche Beratung zu rechnen. Sparen Sie unbedingt nicht an der Beratung, auch wenn dies die Kosten zunächst erhöht, Fehler in der Vorbereitung können sich im Endeffekt als sehr teuer erweisen. 

Mann mit braunen Haaren und Brille im blauen Anzug vor weißem Hintergrund, lächelnd in die Kamera.

Autor: Dipl.-Kfm. Klaus Axmann

Klaus Axmann ist Diplom-Kaufmann, Steuerberater und Fachberater für Heilberufe (IFU/ISM). Er studierte Betriebswirtschaftslehre in Mannheim und interessierte sich schon früh für das Steuerwesen und die Wirtschaftsprüfung. Deshalb startete er direkt nach dem Studium bei einer internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und absolvierte parallel die Fortbildung zum Steuerberater. 1991 gründete er die Axmann & Partner Steuerberatungsgesellschaft in Erfurt. Heute unterstützt er mit einem kompetenten Team, weiteren SteuerberaterInnen und einer weiteren Expertin für Heilberufe vor allem Unternehmen aus dem Gesundheitsbereich und dem Mittelstand bei der Optimierung ihrer Steuerangelegenheiten. Als Spezialist für Unternehmensnachfolge betreut die Kanzlei darüber hinaus Mandanten bei der Übergabe ihrer Praxis oder beim Unternehmensverkauf. Die Mandanten sind dabei mehrheitlich Ärzte, Freiberufler, Immobilienbesitzer und Insolvenzverwalter.

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