Einzelunternehmen und ihre Rechtsformen: Welche ist die richtige für Sie?

Ein Einzelunternehmen zu gründen klingt einfach, doch die Wahl der richtigen Rechtsform ist entscheidend für Haftung, Steuern und Buchführung. Unser Ratgeber zeigt, welche Optionen Gründerinnen und Gründer haben – vom klassischen Einzelunternehmen über Freiberufler bis zur GmbH. So finden Sie die passende Form für Ihr Vorhaben.

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Klaus Axmann
7 Min. Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Wer ein eigenes Unternehmen starten möchte, steht vor der Wahl der passenden Rechtsform. Diese Entscheidung beeinflusst nicht nur Haftung und Steuerlast, sondern auch die Buchführungspflichten und das unternehmerische Risiko. Einzelunternehmen sind in Deutschland besonders beliebt, da sie unkompliziert gegründet werden können und Flexibilität bieten. Gleichzeitig gibt es unterschiedliche Varianten – vom klassischen Einzelunternehmen über Freiberufler bis hin zu GmbH oder UG als Ein-Personen-Unternehmen. Wer die richtige Rechtsform wählt, legt den Grundstein für langfristigen Erfolg. Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Unterschiede und gibt Orientierung für Gründerinnen und Gründer.

Das Wichtigste vorab in Kurzform

Was ist ein Einzelunternehmen?

Ein Einzelunternehmen ist die häufigste Form der Unternehmensgründung in Deutschland. Es wird von nur einer Person geführt, die sämtliche unternehmerischen Entscheidungen trifft und zugleich das volle Risiko trägt. Die Gründung erfordert kein Mindestkapital und ist in der Regel unkompliziert. Im Gegensatz zu Gesellschaften wie der GmbH ist die Trennung zwischen Privat- und Geschäftsvermögen nicht formalisiert, wodurch der Unternehmer mit seinem gesamten Vermögen haftet. Einzelunternehmen eignen sich besonders für kleinere Betriebe, Freiberufler und Gründer, die schnell starten möchten. Sie bieten Flexibilität bei der Geschäftsgestaltung, bringen jedoch auch persönliche Verantwortung in vollem Umfang mit sich.

Definition & Merkmale

Ein Einzelunternehmen zeichnet sich vor allem durch folgende Merkmale aus:

  • Einzelperson als Inhaber: Alle Rechte und Pflichten liegen beim Gründer.
  • Unbeschränkte Haftung: Privatvermögen wird bei Unternehmensschulden herangezogen.
  • Keine Mindestkapitalanforderung: Startkapital kann frei gewählt werden.
  • Einfache Gründung: Anmeldung beim Gewerbeamt genügt.
  • Volle Entscheidungsfreiheit: Strategische und operative Entscheidungen werden allein getroffen.

Wer kann ein Einzelunternehmen gründen?

Grundsätzlich kann jede natürliche Person ein Einzelunternehmen gründen, die geschäftsfähig ist und die erforderlichen Genehmigungen besitzt. Dazu zählen Selbstständige, Handwerker, Händler und Freiberufler. Minderjährige benötigen die Zustimmung ihrer Eltern und in bestimmten Fällen die Genehmigung des Familiengerichts. Die Gründung ist besonders für Personen interessant, die keine großen Investitionen planen und unkompliziert starten möchten. Einschränkungen bestehen nur in speziellen Berufen, die besondere Zulassungen oder Qualifikationen erfordern.

Welche Rechtsformen kommen für Einzelunternehmer infrage?

Ein Einzelunternehmer kann zwischen mehreren Rechtsformen wählen, die unterschiedliche rechtliche, steuerliche und organisatorische Rahmenbedingungen bieten. Während das klassische Einzelunternehmen und das Kleingewerbe direkt auf die Person zurückgehen, können GmbH oder UG als Kapitalgesellschaften gegründet werden, um das Privatvermögen zu schützen. Freiberufler wiederum genießen eigene Vorteile, insbesondere bei Steuer und Buchführung. Die Wahl hängt stark von Haftungsrisiko, Kapitalbedarf, Buchhaltungsaufwand und langfristigen Geschäftszielen ab.

Einzelunternehmer können zwischen Einzelunternehmen, Freiberufler, Kleingewerbe, GmbH oder UG wählen

Klassisches Einzelunternehmen

Das klassische Einzelunternehmen ist unkompliziert und flexibel. Es eignet sich besonders für Gründer, die geringe Startkosten haben und keine große Haftungssicherheit benötigen. Buchführung und Steuererklärung erfolgen nach den allgemeinen Vorschriften, wobei je nach Umsatz einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung möglich ist. Der Unternehmer haftet jedoch unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen, was bei größeren Projekten ein Risiko darstellen kann. Die Anmeldung erfolgt über das Gewerbeamt, und eine Eintragung ins Handelsregister ist nur bei kaufmännischer Tätigkeit erforderlich.

Freiberufler – Besonderheiten & Abgrenzung

Freiberufler sind Selbstständige, die bestimmte wissenschaftliche, künstlerische oder beratende Tätigkeiten ausüben. Sie unterliegen speziellen Regelungen: Keine Gewerbeanmeldung, vereinfachte Buchführung und oft geringere Steuerbelastung. Typische Berufe sind Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure oder Künstler. Die Abgrenzung zu Gewerbetreibenden ist entscheidend, da sich daraus unterschiedliche Pflichten und Möglichkeiten ergeben. Freiberufler haften grundsätzlich unbeschränkt, können aber durch geeignete Versicherungen das Risiko begrenzen.

Kleingewerbe vs. Einzelunternehmen

Kleingewerbe sind eine Unterform des Einzelunternehmens, die vor allem für Gründer mit geringen Umsätzen interessant ist. Vorteile sind vereinfachte Buchführungspflichten, geringere Steuerlast und oft weniger formale Hürden. Der Umsatz darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten (derzeit 600.000 € Jahresumsatz oder 60.000 € Gewinn). Kleingewerbetreibende haben keine Pflicht zur doppelten Buchführung und genießen damit deutlich weniger Verwaltungsaufwand. Nachteil: Bei steigendem Umsatz oder wachsendem Risiko kann ein Wechsel in eine andere Rechtsform notwendig werden.

GmbH & UG als Ein-Personen-Unternehmen

GmbH und UG sind Kapitalgesellschaften, die sich auch als Ein-Personen-Unternehmen führen lassen. Der größte Vorteil ist die beschränkte Haftung: Das Privatvermögen bleibt geschützt, das Risiko beschränkt sich auf das Gesellschaftsvermögen. Die UG kann bereits mit einem Euro Stammkapital gegründet werden, während die GmbH mindestens 25.000 € benötigt. Beide Formen verursachen höhere Gründungskosten, strengere Buchführungs- und Veröffentlichungspflichten sowie laufende Verwaltung. Sie eignen sich für Unternehmer mit höheren Investitionen oder Risiken und für die langfristige Planung von Wachstum und Unternehmensnachfolge.

Planen Sie, ein Einzelunternehmen zu gründen, sind neben der Wahl der passenden Rechtsform auch steuerliche und rechtliche Aspekte entscheidend. Axmann & Engling unterstützt Sie dabei, die für Ihr Vorhaben optimale Unternehmensform zu wählen und alle Pflichten korrekt zu erfüllen. So stellen Sie sicher, dass Haftung, Steuern und Buchführung von Anfang an professionell geregelt sind. Mit einer kompetenten Beratung können Sie Ihre Gründung sicher gestalten und langfristige Vorteile für Ihr Unternehmen nutzen.

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Vergleich der Rechtsformen

Die Wahl der passenden Rechtsform bestimmt unter anderem Haftung, Steuern, Gründungskosten und Buchführungspflichten eines Einzelunternehmens. Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Merkmale der gängigen Rechtsformen – klassisches Einzelunternehmen, Kleingewerbe sowie GmbH/UG – übersichtlich zusammen. So erhalten Gründerinnen und Gründer einen schnellen Überblick und können die Unterschiede leicht vergleichen.

Merkmal

Einzelunternehmen & Freiberufler

Kleingewerbe

GmbH / UG

Haftung

Unbeschränkt mit Privatvermögen

Unbeschränkt, aber geringes Umsatzrisiko

Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen

Steuern

Einkommensteuer auf Gewinn, ggf. Gewerbesteuer

Einkommensteuer auf Gewinn, ggf. Gewerbesteuer

Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, ggf. Ausschüttungssteuer auf Gewinn

Gründungskosten

Sehr gering, meist nur Anmeldegebühren

Sehr gering, meist nur Anmeldegebühren

Höher durch Notar, Handelsregister, Stammkapital (UG flexibel)

Buchführungspflichten

Einnahmen-Überschuss-Rechnung möglich; bei hohem Umsatz doppelte Buchführung

Einnahmen-Überschuss-Rechnung möglich; bei hohem Umsatz doppelte Buchführung

Pflicht zur doppelten Buchführung, Jahresabschluss, ggf. Offenlegungspflicht

Wann lohnt sich eine GmbH für Einzelunternehmer?

Eine GmbH lohnt sich besonders, wenn das persönliche Haftungsrisiko begrenzt werden soll, größere Investitionen anstehen oder das Unternehmen langfristig wachsen soll. Sie bietet Planungssicherheit, erleichtert die Aufnahme von Investoren und ist vorteilhaft für die Nachfolgeplanung. Gleichzeitig verursacht sie laufende Kosten und erhöhten Verwaltungsaufwand. Einzelunternehmer müssen daher abwägen, ob die Vorteile den Mehraufwand rechtfertigen.

Vor- und Nachteile im Vergleich

Bei der Entscheidung, ob eine GmbH oder UG für ein Einzelunternehmen sinnvoll ist, sollten die Vor- und Nachteile sorgfältig abgewogen werden. Diese Rechtsformen bieten insbesondere Schutz des Privatvermögens und ein professionelles Auftreten, bringen aber auch höhere Kosten und zusätzliche Pflichten mit sich. 

Vorteile:

  • Schutz des Privatvermögens
  • Professionelles Auftreten gegenüber Kunden und Banken
  • Einfache Nachfolgeplanung

Nachteile:

  • Höhere Gründungskosten
  • Strenge Buchführungs- und Veröffentlichungspflichten
  • Pflicht zur Gewinnthesaurierung bei UG

Praxisbeispiele aus der Gründungsberatung

In der Praxis zeigt sich, dass die Wahl der passenden Rechtsform stark von Branche, Umsatzvolumen und Risikoprofil des Unternehmens abhängt. Ein IT-Dienstleister, der hohe Investitionen in Hardware und Software tätigen muss, wählt häufig die UG, um das Privatvermögen zu schützen. So kann das Unternehmen wachsen, ohne dass der Gründer sein persönliches Vermögen vollständig riskiert. Ein Berater, der nur wenige Kunden betreut und keine großen Anschaffungen plant, bleibt dagegen meist als Freiberufler aktiv. Hier überwiegt der Vorteil eines geringen Verwaltungsaufwands und vereinfachter Buchführung. Ein wachsender Online-Shop hingegen entscheidet sich oft für eine GmbH, um Kapital für Expansion einzuwerben und gleichzeitig die persönliche Haftung zu begrenzen. Diese Beispiele zeigen: Je nach Geschäftssituation können Vor- und Nachteile der Rechtsformen sehr unterschiedlich ins Gewicht fallen.

Fazit

Die Wahl der Rechtsform ist eine zentrale Entscheidung für jeden Einzelunternehmer. Klassische Einzelunternehmen und Kleingewerbe punkten mit einfacher Gründung und geringem Verwaltungsaufwand. Freiberufler genießen steuerliche Vorteile, während GmbH und UG Haftungsschutz und professionelles Auftreten bieten. Die richtige Wahl hängt von Risiko, Kapitalbedarf und langfristigen Zielen ab. Eine sorgfältige Abwägung verhindert spätere Überraschungen und erleichtert die Unternehmensentwicklung.

Bei der Axmann & Engling Steuerberatungsgesellschaft stehen wir Ihnen zur Seite, um Sie in allen Fragen rund um die Gründung und Führung Ihres Einzelunternehmens kompetent zu beraten. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren und sich eine individuelle Beratung zu sichern, damit Ihr Unternehmen von Anfang an auf sicheren Füßen steht.

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FAQ

Einzelunternehmer sind z. B. Handwerker, Freiberufler wie Ärzte oder Rechtsanwälte, Online-Shop-Betreiber, IT-Berater, Fotografen und Inhaber kleiner Läden. Sie führen ihr Unternehmen allein und haften in der Regel mit ihrem Privatvermögen.

Ein Einzelkaufmann hat die Rechtsform des eingetragenen Kaufmanns (e. K.). Er ist im Handelsregister registriert und unterliegt den Regelungen des Handelsgesetzbuchs (HGB).

In Deutschland gibt es verschiedene Rechtsformen, z. B.:

  • Einzelunternehmen
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Unternehmergesellschaft (UG)
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Freiberufliche Tätigkeit (als Sonderform des Einzelunternehmens)

Nein, ein Einzelunternehmen kann nur einen Inhaber haben. Möchten zwei oder mehr Personen gemeinsam ein Unternehmen führen, ist eine Personengesellschaft wie die GbR oder OHG erforderlich. 

Mann mit braunen Haaren und Brille im blauen Anzug vor weißem Hintergrund, lächelnd in die Kamera.

Autor: Dipl.-Kfm. Klaus Axmann

Klaus Axmann ist Diplom-Kaufmann, Steuerberater und Fachberater für Heilberufe (IFU/ISM). Er studierte Betriebswirtschaftslehre in Mannheim und interessierte sich schon früh für das Steuerwesen und die Wirtschaftsprüfung. Deshalb startete er direkt nach dem Studium bei einer internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und absolvierte parallel die Fortbildung zum Steuerberater. 1991 gründete er die Axmann & Partner Steuerberatungsgesellschaft in Erfurt. Heute unterstützt er mit einem kompetenten Team, weiteren SteuerberaterInnen und einer weiteren Expertin für Heilberufe vor allem Unternehmen aus dem Gesundheitsbereich und dem Mittelstand bei der Optimierung ihrer Steuerangelegenheiten. Als Spezialist für Unternehmensnachfolge betreut die Kanzlei darüber hinaus Mandanten bei der Übergabe ihrer Praxis oder beim Unternehmensverkauf. Die Mandanten sind dabei mehrheitlich Ärzte, Freiberufler, Immobilienbesitzer und Insolvenzverwalter.

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