AXMANN & ENGLING StBG

Steuerberater für Ärzte in Erfurt und Thüringen

Ihre Steuerberatung für Arztpraxen in Erfurt – seit 1991
Ein Arzt im weißen Kittel berät einen Patienten in einer modernen Arztpraxis und hält ein Tablet in der Hand.
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Steuerberatung für Arztpraxen in Erfurt und Thüringen

Axmann & Engling ist eine Steuerberatungsgesellschaft in Erfurt mit Schwerpunkt Heilberufe. Seit 1991 beraten wir Ärztinnen und Ärzte in Erfurt und Thüringen bei Praxisgründung, Übernahme, laufender Buchhaltung und Praxisabgabe. Wir kennen die Abläufe einer Arztpraxis: von der Honorarabrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen bis zur Übergabe an eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger. Persönliche Gespräche in Erfurt verbinden wir mit digitaler Zusammenarbeit über DATEV.

Sie suchen einen Steuerberater für Ihre Praxis in Erfurt oder Thüringen? Sprechen Sie mit uns über Ihre Situation, persönlich in unserer Kanzlei in der Richard-Breslau-Straße 5 oder telefonisch unter 0361 60282-0.

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Typische Steuerfragen in Thüringer Arztpraxen

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Die Praxis läuft, die Patientinnen und Patienten kommen, doch die Steuern laufen nebenher. Abschlags- und Restzahlungen der KV, Privatliquidation, Personal und Investitionen ergeben ein Zahlenbild, das sich nicht von selbst erklärt. Dazu kommen Fragen, die man lieber persönlich bespricht: Lohnt sich eine Gemeinschaftspraxis? Was bedeutet eine angestellte Ärztin steuerlich? Wann sollte die Praxisabgabe vorbereitet werden?

Viele Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber wünschen sich dafür einen festen Ansprechpartner in der Nähe, der die Besonderheiten des Heilberufs kennt und erreichbar ist, wenn eine Entscheidung ansteht.

In einer hellen Praxis bespricht ein Arzt mit einer Patientin Gesundheitsfragen und fungiert zugleich als Steuerberater für Ärzte.
Altes Haus mit Turm, roten Dächern und leuchtenden Fenstern bei Dämmerung, umgeben von kahlen Bäumen und Nachbarhäusern.
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Warum ein Steuerberater für Ärzte vor Ort in Erfurt?

Steuerberatung für Ärzte ist bundesweit möglich, und viele Aufgaben erledigen wir digital. Für Praxen in Thüringen bringt die Nähe trotzdem Vorteile:

  • Persönliche Gespräche: Bei Gründung, Übernahme oder Nachfolge sitzen Sie mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater an einem Tisch, in unserer Kanzlei in der Richard-Breslau-Straße in Erfurt.
  • Regionale Abläufe: Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen mit Sitz in Weimar und die Landesärztekammer Thüringen mit Sitz in Jena sind für Thüringer Praxen die zentralen Stellen. Honorarbescheide und Zahlungen der KV Thüringen beziehen wir in Ihre Buchhaltung und Auswertungen ein.
  • Zusammenarbeit aus dem Umland: Für Praxen etwa aus Weimar, Gotha, Arnstadt oder Sömmerda sind Termine in Erfurt ebenso möglich wie die Zusammenarbeit per Telefon und DATEV.
  • Feste Ansprechpartner: Eine Steuerberaterin und drei Steuerberater mit unterschiedlichen Spezialisierungen begleiten Ihre Praxis über Jahre.

Unsere bundesweite Übersicht finden Sie auf der Seite Steuerberater für Ärzte. Diese Seite richtet sich an Praxen in Erfurt und Thüringen.

Was wir für Ihre Praxis in Thüringen übernehmen

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Wir betreuen Ihre Praxis steuerlich und betriebswirtschaftlich aus einer Hand:

  • Finanzbuchhaltung und Einnahmenüberschussrechnung oder Jahresabschluss, mit sauberer Zuordnung von KV-Honoraren, Privatliquidation und sonstigen Einnahmen
  • Lohnbuchhaltung für Ihr Praxisteam, zum Beispiel Medizinische Fachangestellte, Auszubildende, Aushilfen und angestellte Ärztinnen und Ärzte
  • betriebliche und private Steuererklärungen, einschließlich der Umsatzsteuer, wenn Ihre Praxis steuerpflichtige Leistungen erbringt
  • betriebswirtschaftliche Auswertungen, mit denen Sie Umsatz, Kosten und Liquidität Ihrer Praxis im Blick behalten
  • Begleitung bei Gründung, Übernahme, Kooperation und Abgabe einer Praxis
Zwei Personen bei einer Besprechung mit Taschenrechner und Dokumenten, diskutieren finanzielle Details einer Praxisgründung.

Steuerliche Besonderheiten für Arztpraxen

Umsatzsteuer: Nicht jede Leistung ist befreit

Heilbehandlungen von Ärztinnen und Ärzten sind nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG von der Umsatzsteuer befreit. Entscheidend ist, dass ein therapeutisches Ziel im Vordergrund steht. Leistungen ohne dieses Ziel, etwa ästhetische Behandlungen ohne medizinische Indikation oder Gutachten, die nicht dem Schutz der Gesundheit dienen, können umsatzsteuerpflichtig sein.

Bei ästhetischen Behandlungen muss die Praxis die medizinische Indikation nachweisen: Ergibt sie sich nicht schon aus der Leistung selbst, ist sie nach dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 21.05.2026 für jede Patientin und jeden Patienten zu dokumentieren. Wer solche Leistungen anbietet, sollte die Abgrenzung früh klären, sonst droht nachträglich Umsatzsteuer.

Freiberuflich bleiben: Gemeinschaftspraxis und angestellte Ärzte

Ärztinnen und Ärzte erzielen in der Regel Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG und unterliegen damit nicht der Gewerbesteuer. In einer Berufsausübungsgemeinschaft kann sich das ändern: Verkauft die Praxis zum Beispiel Produkte, können nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG sämtliche Einkünfte gewerblich werden. Unschädlich ist das nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nur, solange beide Grenzen eingehalten sind:

  • Die gewerblichen Nettoumsätze betragen höchstens 3 % des gesamten Nettoumsatzes.
  • Sie liegen bei höchstens 24.500 € im Jahr.

Auch angestellte Ärztinnen und Ärzte brauchen Aufmerksamkeit. Die Freiberuflichkeit bleibt nur erhalten, wenn die Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig sind (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG). Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs reicht dafür eine regelmäßige, patientenbezogene Kontrolle, etwa wenn die Inhaber die Voruntersuchung selbst durchführen, die Behandlungsmethode festlegen und sich problematische Fälle vorbehalten.

In einer Gemeinschaftspraxis kann schon ein Mitinhaber, der diese Anforderungen nicht erfüllt, die gesamte Praxis gewerblich machen. Wir prüfen Ihre Praxisstruktur regelmäßig auf diese Punkte.

Liquidität in den ersten Quartalen

Die KV Thüringen zahlt das Honorar zunächst in Abschlägen; die Restzahlung folgt erst, wenn das Quartal abgerechnet ist. Einnahmen kommen also zeitversetzt zur Leistung. Miete, Personal und Finanzierung laufen dagegen vom ersten Tag an. Gerade nach einer Gründung oder Übernahme zeigt eine vorausschauende Liquiditätsplanung, wie viel Spielraum Ihre Praxis braucht.

Praxisgründung, Übernahme und Nachfolge in Thüringen

Die wichtigsten steuerlichen Weichen werden bei Gründung, Kauf und Abgabe einer Praxis gestellt:

  • Gründung: Wahl der Form, etwa Einzelpraxis, Berufsausübungsgemeinschaft oder Praxisgemeinschaft, dazu Investitions- und Finanzierungsplan sowie die Anmeldungen beim Finanzamt. Einen Überblick gibt unser Ratgeber Praxisgründung mit Checkliste.
  • Übernahme: Aufteilung des Kaufpreises auf Praxiswert, Einrichtung und Geräte, deren Abschreibung und eine Finanzierung, die zur erwarteten Liquidität passt. Weitere Hinweise finden Sie im Beitrag Praxisübernahme: Was ist unbedingt zu beachten?
  • Abgabe und Nachfolge: Wer das 55. Lebensjahr vollendet hat oder dauernd berufsunfähig ist, kann für den Veräußerungsgewinn unter weiteren Voraussetzungen auf Antrag einen Freibetrag von bis zu 45.000 € und einen ermäßigten Steuersatz erhalten. Beides gibt es nur einmal im Leben; der Freibetrag sinkt, soweit der Gewinn 136.000 € übersteigt (§ 18 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 4 EStG, § 34 Abs. 3 EStG). Mehr dazu auf unserer Seite zur Unternehmensnachfolge.

Die vertragsarztrechtlichen Schritte, etwa das Nachbesetzungsverfahren für einen Vertragsarztsitz vor dem Zulassungsausschuss, sind keine Steuerfragen. Diese klären Sie mit einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Medizinrecht. Die steuerliche Seite stimmen wir gern mit Ihrer Anwaltskanzlei ab.

Ein typischer Fall: Kaufpreisaufteilung bei der Praxisübernahme

Beispiel: Bei einer Übernahme wird der Kaufpreis oft nur als Gesamtsumme verhandelt. Steuerlich macht es aber einen Unterschied, welcher Anteil auf den Praxiswert und welcher auf Einrichtung und Geräte entfällt, weil beide unterschiedlich abgeschrieben werden. Eine nachvollziehbare Aufteilung im Kaufvertrag schafft Klarheit für beide Seiten und erleichtert die Begründung gegenüber dem Finanzamt.

Warum Axmann & Engling?

  • 35 Jahre Erfahrung: Seit 1991 berät die Kanzlei von Erfurt aus Unternehmen, Selbständige und Heilberufe.
  • Schwerpunkt Heilberufe: Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Medizinische Versorgungszentren gehören zu unseren Schwerpunkten. Mehr dazu auf der Seite Steuerberater für Heilberufe.
  • Kammer: Mitglied der Steuerberaterkammer Thüringen.
  • Digitale Kanzlei: Die DATEV eG hat uns in den Jahren 2022 bis 2025 mit dem Label „Digitale DATEV-Kanzlei“ ausgezeichnet.
  • Ranking 2026: Auszeichnung im Ranking „Deutschlands stärkste Steuerberater 2026“ des SZ-Instituts.
  • Bewertungen: 5,0 Sterne bei 74 Google-Bewertungen (Stand: November 2026).

Für wen wir arbeiten

  • niedergelassene Haus- und Fachärztinnen und -ärzte in Erfurt und Thüringen
  • Berufsausübungsgemeinschaften und Praxisgemeinschaften
  • Zahnärztinnen und Zahnärzte, mehr dazu auf der Seite Steuerberater für Zahnärzte
  • Medizinische Versorgungszentren, mehr dazu auf der Seite Steuerberater für MVZ
  • Ärztinnen und Ärzte, die eine Praxis gründen oder übernehmen
  • Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber, die ihre Abgabe vorbereiten

Sprechen Sie mit uns über Ihre Situation: telefonisch unter 0361 60282-0, per E-Mail an kanzlei@axmann-engling.de oder persönlich in der Richard-Breslau-Straße 5 in Erfurt.

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Ihre Vorteile bei Axmann & Engling

Icon Unternehmenshierarchie

01

35 Jahre Erfahrung – seit 1991 in Erfurt

Icon Stethoskop

02

Schwerpunkt Heilberufe: Arztpraxen in Erfurt und ganz Thüringen

Icon - digitale Kanzlei

03

Digitale Kanzlei mit DATEV-Label 2022–2025

Icon mit hellblauer Umrandung zeigt vier Figuren und einen Stern, symbolisiert Teamwork oder Führung, ähnlich Steuerberater Erfurt.

04

Eine Steuerberaterin und drei Steuerberater mit unterschiedlichen Spezialisierungen

Weitere Schwerpunkte im Gesundheitswesen

Gründung, Rechtsform, Umsatzsteuer und Lohn für angestellte Ärztinnen und Ärzte im Medizinischen Versorgungszentrum.

Steuerberatung für Zahnärztinnen und Zahnärzte: Gründung, Übernahme, Buchhaltung und Nachfolge.

Unser Schwerpunkt: Steuerberatung für Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Pflegedienste und Therapiepraxen.

Häufige Fragen zur Steuerberatung für Ärzte in Thüringen

Brauche ich als Arzt in Thüringen einen spezialisierten Steuerberater?

Pflicht ist das nicht. Arztpraxen haben aber eigene steuerliche Fragen: die Umsatzsteuerbefreiung für Heilbehandlungen, die Freiberuflichkeit in Gemeinschaftspraxen, die Abrechnung über die KV und die Bewertung einer Praxis bei Kauf oder Abgabe. Ein auf Heilberufe spezialisierter Steuerberater kennt diese Punkte und kann Risiken früh ansprechen.

Sind ärztliche Leistungen umsatzsteuerfrei?

Heilbehandlungen, bei denen ein therapeutisches Ziel im Vordergrund steht, sind nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei. Ästhetische Behandlungen ohne medizinische Indikation oder Gutachten, die nicht dem Schutz der Gesundheit dienen, können umsatzsteuerpflichtig sein. Bei geringen steuerpflichtigen Umsätzen kann die Kleinunternehmerregelung greifen: Der Gesamtumsatz darf im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten haben und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreiten; steuerfreie Heilbehandlungen zählen nicht mit (§ 19 Abs. 1 und 2 UStG).

Kann eine Gemeinschaftspraxis gewerbesteuerpflichtig werden?

Ja. Erzielt eine Berufsausübungsgemeinschaft neben den ärztlichen Einnahmen gewerbliche Einkünfte, etwa aus Produktverkäufen, können nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG sämtliche Einkünfte gewerblich werden. Unschädlich ist das nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nur, solange die gewerblichen Nettoumsätze weder 3 % des gesamten Nettoumsatzes noch 24.500 € im Jahr übersteigen. Gewerblich können die Einkünfte auch werden, wenn angestellte Ärztinnen und Ärzte ohne leitende und eigenverantwortliche Mitwirkung der Inhaber behandeln.

Was ist bei einer Praxisübernahme steuerlich wichtig?

Vor allem die Aufteilung des Kaufpreises auf Praxiswert, Einrichtung und Geräte, weil diese unterschiedlich abgeschrieben werden, und eine Finanzierung, die zur erwarteten Liquidität passt. Für die abgebende Seite können unter bestimmten Voraussetzungen ein Freibetrag und ein ermäßigter Steuersatz für den Veräußerungsgewinn in Betracht kommen. Die vertragsarztrechtlichen Schritte wie das Nachbesetzungsverfahren sind davon getrennt zu klären.

Kann ich mit Axmann & Engling zusammenarbeiten, wenn meine Praxis nicht in Erfurt liegt?

Ja. Als digitale Kanzlei tauschen wir Belege und Auswertungen über DATEV aus, Rückfragen klären wir telefonisch. Persönliche Gespräche, etwa zu Gründung, Übernahme oder Nachfolge, führen wir in unserer Kanzlei in der Richard-Breslau-Straße 5 in Erfurt.

Was kostet ein Steuerberater für Ärzte?

Für die Steuerberatung gilt die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die Gebühren richten sich überwiegend nach dem Gegenstandswert, bei Buchführung und Einnahmenüberschussrechnung etwa nach den Einnahmen oder Ausgaben der Praxis; in bestimmten Fällen wird nach Zeitaufwand abgerechnet. Eine abweichende Vergütung, zum Beispiel eine monatliche Pauschale, kann in Textform vereinbart werden. Welche Kosten für Ihre Praxis anfallen, besprechen wir im Erstgespräch.

Wo finde ich Axmann & Engling in Erfurt?

In der Richard-Breslau-Straße 5, 99094 Erfurt. Sie erreichen uns unter 0361 60282-0 und kanzlei@axmann-engling.de, montags bis donnerstags von 8 bis 12 und 13 bis 17 Uhr, freitags von 8 bis 14 Uhr.

Über diese Seite

Herausgeber: Axmann & Engling Steuerberatungsgesellschaft mbH, Richard-Breslau-Straße 5, 99094 Erfurt. Mitglied der Steuerberaterkammer Thüringen. Seit 1991 in Erfurt, eine Steuerberaterin und drei Steuerberater mit unterschiedlichen Spezialisierungen. Unser Team · Fakten zur Kanzlei

Stand: November 2026. Die Inhalte geben einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage zu diesem Zeitpunkt und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Fragen des Zulassungs-, Berufs- oder Medizinrechts klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.

Kontakt: Telefon 0361 60282-0 · kanzlei@axmann-engling.de · Mo–Do 8–12 und 13–17 Uhr, Fr 8–14 Uhr

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Frau mit Brille und braunen Haaren lächelt warm, trägt lila Schal, cremefarbenes Oberteil, sitzt bequem vor unscharfem Hintergrund.
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