AXMANN & ENGLING StBG
Steuerberater für Ärzte in Erfurt und Thüringen
Ihre Steuerberatung für Arztpraxen in Erfurt – seit 1991

Axmann & Engling ist eine Steuerberatungsgesellschaft in Erfurt mit Schwerpunkt Heilberufe. Seit 1991 beraten wir Ärztinnen und Ärzte in Erfurt und Thüringen bei Praxisgründung, Übernahme, laufender Buchhaltung und Praxisabgabe. Wir kennen die Abläufe einer Arztpraxis: von der Honorarabrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen bis zur Übergabe an eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger. Persönliche Gespräche in Erfurt verbinden wir mit digitaler Zusammenarbeit über DATEV.
Sie suchen einen Steuerberater für Ihre Praxis in Erfurt oder Thüringen? Sprechen Sie mit uns über Ihre Situation, persönlich in unserer Kanzlei in der Richard-Breslau-Straße 5 oder telefonisch unter 0361 60282-0.
Die Praxis läuft, die Patientinnen und Patienten kommen, doch die Steuern laufen nebenher. Abschlags- und Restzahlungen der KV, Privatliquidation, Personal und Investitionen ergeben ein Zahlenbild, das sich nicht von selbst erklärt. Dazu kommen Fragen, die man lieber persönlich bespricht: Lohnt sich eine Gemeinschaftspraxis? Was bedeutet eine angestellte Ärztin steuerlich? Wann sollte die Praxisabgabe vorbereitet werden?
Viele Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber wünschen sich dafür einen festen Ansprechpartner in der Nähe, der die Besonderheiten des Heilberufs kennt und erreichbar ist, wenn eine Entscheidung ansteht.


Steuerberatung für Ärzte ist bundesweit möglich, und viele Aufgaben erledigen wir digital. Für Praxen in Thüringen bringt die Nähe trotzdem Vorteile:
Unsere bundesweite Übersicht finden Sie auf der Seite Steuerberater für Ärzte. Diese Seite richtet sich an Praxen in Erfurt und Thüringen.
Wir betreuen Ihre Praxis steuerlich und betriebswirtschaftlich aus einer Hand:

Heilbehandlungen von Ärztinnen und Ärzten sind nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG von der Umsatzsteuer befreit. Entscheidend ist, dass ein therapeutisches Ziel im Vordergrund steht. Leistungen ohne dieses Ziel, etwa ästhetische Behandlungen ohne medizinische Indikation oder Gutachten, die nicht dem Schutz der Gesundheit dienen, können umsatzsteuerpflichtig sein.
Bei ästhetischen Behandlungen muss die Praxis die medizinische Indikation nachweisen: Ergibt sie sich nicht schon aus der Leistung selbst, ist sie nach dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 21.05.2026 für jede Patientin und jeden Patienten zu dokumentieren. Wer solche Leistungen anbietet, sollte die Abgrenzung früh klären, sonst droht nachträglich Umsatzsteuer.
Ärztinnen und Ärzte erzielen in der Regel Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG und unterliegen damit nicht der Gewerbesteuer. In einer Berufsausübungsgemeinschaft kann sich das ändern: Verkauft die Praxis zum Beispiel Produkte, können nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG sämtliche Einkünfte gewerblich werden. Unschädlich ist das nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nur, solange beide Grenzen eingehalten sind:
Auch angestellte Ärztinnen und Ärzte brauchen Aufmerksamkeit. Die Freiberuflichkeit bleibt nur erhalten, wenn die Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig sind (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG). Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs reicht dafür eine regelmäßige, patientenbezogene Kontrolle, etwa wenn die Inhaber die Voruntersuchung selbst durchführen, die Behandlungsmethode festlegen und sich problematische Fälle vorbehalten.
In einer Gemeinschaftspraxis kann schon ein Mitinhaber, der diese Anforderungen nicht erfüllt, die gesamte Praxis gewerblich machen. Wir prüfen Ihre Praxisstruktur regelmäßig auf diese Punkte.
Die KV Thüringen zahlt das Honorar zunächst in Abschlägen; die Restzahlung folgt erst, wenn das Quartal abgerechnet ist. Einnahmen kommen also zeitversetzt zur Leistung. Miete, Personal und Finanzierung laufen dagegen vom ersten Tag an. Gerade nach einer Gründung oder Übernahme zeigt eine vorausschauende Liquiditätsplanung, wie viel Spielraum Ihre Praxis braucht.
Die wichtigsten steuerlichen Weichen werden bei Gründung, Kauf und Abgabe einer Praxis gestellt:
Die vertragsarztrechtlichen Schritte, etwa das Nachbesetzungsverfahren für einen Vertragsarztsitz vor dem Zulassungsausschuss, sind keine Steuerfragen. Diese klären Sie mit einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Medizinrecht. Die steuerliche Seite stimmen wir gern mit Ihrer Anwaltskanzlei ab.
Beispiel: Bei einer Übernahme wird der Kaufpreis oft nur als Gesamtsumme verhandelt. Steuerlich macht es aber einen Unterschied, welcher Anteil auf den Praxiswert und welcher auf Einrichtung und Geräte entfällt, weil beide unterschiedlich abgeschrieben werden. Eine nachvollziehbare Aufteilung im Kaufvertrag schafft Klarheit für beide Seiten und erleichtert die Begründung gegenüber dem Finanzamt.
Sprechen Sie mit uns über Ihre Situation: telefonisch unter 0361 60282-0, per E-Mail an kanzlei@axmann-engling.de oder persönlich in der Richard-Breslau-Straße 5 in Erfurt.

Gründung, Rechtsform, Umsatzsteuer und Lohn für angestellte Ärztinnen und Ärzte im Medizinischen Versorgungszentrum.
Steuerberatung für Zahnärztinnen und Zahnärzte: Gründung, Übernahme, Buchhaltung und Nachfolge.
Unser Schwerpunkt: Steuerberatung für Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Pflegedienste und Therapiepraxen.
Pflicht ist das nicht. Arztpraxen haben aber eigene steuerliche Fragen: die Umsatzsteuerbefreiung für Heilbehandlungen, die Freiberuflichkeit in Gemeinschaftspraxen, die Abrechnung über die KV und die Bewertung einer Praxis bei Kauf oder Abgabe. Ein auf Heilberufe spezialisierter Steuerberater kennt diese Punkte und kann Risiken früh ansprechen.
Heilbehandlungen, bei denen ein therapeutisches Ziel im Vordergrund steht, sind nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei. Ästhetische Behandlungen ohne medizinische Indikation oder Gutachten, die nicht dem Schutz der Gesundheit dienen, können umsatzsteuerpflichtig sein. Bei geringen steuerpflichtigen Umsätzen kann die Kleinunternehmerregelung greifen: Der Gesamtumsatz darf im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten haben und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreiten; steuerfreie Heilbehandlungen zählen nicht mit (§ 19 Abs. 1 und 2 UStG).
Ja. Erzielt eine Berufsausübungsgemeinschaft neben den ärztlichen Einnahmen gewerbliche Einkünfte, etwa aus Produktverkäufen, können nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG sämtliche Einkünfte gewerblich werden. Unschädlich ist das nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nur, solange die gewerblichen Nettoumsätze weder 3 % des gesamten Nettoumsatzes noch 24.500 € im Jahr übersteigen. Gewerblich können die Einkünfte auch werden, wenn angestellte Ärztinnen und Ärzte ohne leitende und eigenverantwortliche Mitwirkung der Inhaber behandeln.
Vor allem die Aufteilung des Kaufpreises auf Praxiswert, Einrichtung und Geräte, weil diese unterschiedlich abgeschrieben werden, und eine Finanzierung, die zur erwarteten Liquidität passt. Für die abgebende Seite können unter bestimmten Voraussetzungen ein Freibetrag und ein ermäßigter Steuersatz für den Veräußerungsgewinn in Betracht kommen. Die vertragsarztrechtlichen Schritte wie das Nachbesetzungsverfahren sind davon getrennt zu klären.
Ja. Als digitale Kanzlei tauschen wir Belege und Auswertungen über DATEV aus, Rückfragen klären wir telefonisch. Persönliche Gespräche, etwa zu Gründung, Übernahme oder Nachfolge, führen wir in unserer Kanzlei in der Richard-Breslau-Straße 5 in Erfurt.
Für die Steuerberatung gilt die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die Gebühren richten sich überwiegend nach dem Gegenstandswert, bei Buchführung und Einnahmenüberschussrechnung etwa nach den Einnahmen oder Ausgaben der Praxis; in bestimmten Fällen wird nach Zeitaufwand abgerechnet. Eine abweichende Vergütung, zum Beispiel eine monatliche Pauschale, kann in Textform vereinbart werden. Welche Kosten für Ihre Praxis anfallen, besprechen wir im Erstgespräch.
In der Richard-Breslau-Straße 5, 99094 Erfurt. Sie erreichen uns unter 0361 60282-0 und kanzlei@axmann-engling.de, montags bis donnerstags von 8 bis 12 und 13 bis 17 Uhr, freitags von 8 bis 14 Uhr.
Herausgeber: Axmann & Engling Steuerberatungsgesellschaft mbH, Richard-Breslau-Straße 5, 99094 Erfurt. Mitglied der Steuerberaterkammer Thüringen. Seit 1991 in Erfurt, eine Steuerberaterin und drei Steuerberater mit unterschiedlichen Spezialisierungen. Unser Team · Fakten zur Kanzlei
Stand: November 2026. Die Inhalte geben einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage zu diesem Zeitpunkt und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Fragen des Zulassungs-, Berufs- oder Medizinrechts klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
Kontakt: Telefon 0361 60282-0 · kanzlei@axmann-engling.de · Mo–Do 8–12 und 13–17 Uhr, Fr 8–14 Uhr
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir melden uns bei Ihnen und vereinbaren einen Termin für ein Erstgespräch.
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