AXMANN & ENGLING StBG
Steuerberater für Therapeuten
Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Psychotherapie
Steuerberatung für Therapiepraxen – Axmann & Engling in Erfurt, seit 1991

Axmann & Engling, Steuerberatungsgesellschaft in Erfurt mit Schwerpunkt Heilberufe, betreut Praxen für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Psychotherapie: persönlich in Erfurt und Thüringen, digital in ganz Deutschland. Therapiepraxen sind steuerlich ein eigenes Feld. Ob eine Leistung umsatzsteuerfrei ist, hängt vom therapeutischen Ziel und oft von der ärztlichen Verordnung ab. Ob Ihre Praxis freiberuflich bleibt, hängt von Ihrer Berufsqualifikation ab und davon, wie Sie mit angestellten Therapeutinnen und Therapeuten und mit Mitgesellschaftern zusammenarbeiten.
Dazu kommen Kassenabrechnung, Selbstzahler und Kursangebote, die in der Buchhaltung sauber getrennt sein müssen. Seit 1991 beraten wir Angehörige der Heilberufe – neben Ärztinnen und Ärzten auch Therapiepraxen. Wir sind eine Steuerberaterin und drei Steuerberater mit unterschiedlichen Spezialisierungen und arbeiten als digitale DATEV-Kanzlei.
Sie führen eine Therapiepraxis oder planen die Gründung und suchen einen Steuerberater, der die Besonderheiten der Heilberufe kennt? Sprechen Sie mit uns über Ihre Ausgangslage.
Viele Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber kommen mit ähnlichen Fragen zu uns: Ist der neue Rückenkurs umsatzsteuerpflichtig? Was gilt für Behandlungen, die Patientinnen und Patienten ohne Verordnung selbst bezahlen? Was ändert sich, wenn die Praxis wächst und weitere Therapeutinnen und Therapeuten angestellt werden? Oft fehlen dazu klare Antworten, und die Auswertungen kommen zu spät, um noch gegenzusteuern.
Unser Ansatz: Wir klären diese Punkte, bevor sie zum Problem werden. Sie haben feste Ansprechpartner, die Ihre Praxis kennen, und erhalten Ihre Zahlen so aufbereitet, dass Sie auf dieser Grundlage entscheiden können.

Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin sind nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie im Rahmen der Tätigkeit als Physiotherapeut, Heilpraktiker oder einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit erbracht werden. Ergotherapie, Logopädie und Psychotherapie zählt die Finanzverwaltung zu diesen ähnlichen Heilberufen. Entscheidend ist das therapeutische Ziel: Die Leistung muss der Diagnose, Behandlung, Vorbeugung oder Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen dienen.
Bei Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie setzt die Steuerfreiheit nach Auffassung der Finanzverwaltung grundsätzlich voraus, dass die Behandlung auf ärztliche Verordnung oder auf Verordnung einer Heilpraktikerin bzw. eines Heilpraktikers erfolgt – ein Privatrezept genügt – oder Teil einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme ist.
Nicht jede Leistung einer Therapiepraxis ist jedoch steuerfrei. In der Regel umsatzsteuerpflichtig sind:
Finden Kurse dagegen auf ärztliche Verordnung oder im Rahmen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme statt, können sie steuerfrei sein, ebenso Rehabilitationssport und Funktionstraining.
Behandlungen, die Patientinnen und Patienten ohne Verordnung selbst bezahlen – etwa als Fortsetzung nach dem Ende einer Verordnung –, sieht die Finanzverwaltung bei Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie grundsätzlich als steuerpflichtig an. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker dürfen dagegen ohne Verordnung behandeln; das gilt auch für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten mit einer auf die Physiotherapie beschränkten Heilpraktikererlaubnis. Bei ihnen kommt es auf das therapeutische Ziel an.
Wir prüfen Ihr Leistungsangebot, ordnen jede Leistung ein und richten die Buchhaltung so ein, dass steuerfreie und steuerpflichtige Umsätze getrennt erfasst werden. Das ist auch die Grundlage für einen korrekten Vorsteuerabzug, wenn Sie Geräte oder Räume für beide Bereiche nutzen.
Bleiben die steuerpflichtigen Umsätze gering, kann die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG greifen. Seit dem 1. Januar 2025 gilt sie, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet. Steuerfreie Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 14 UStG zählen dabei nicht zum Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 2 UStG).
Ob Sie Gewerbesteuer zahlen und wie Sie Ihren Gewinn ermitteln, hängt davon ab, ob Ihre Tätigkeit freiberuflich ist. Krankengymnasten – heute Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten – und Heilpraktiker zählen nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG zu den Katalogberufen. Die allgemeinen Grundlagen für freie Berufe finden Sie auf unserer Seite Steuerberater für Freiberufler.
Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten, Logopädinnen und Logopäden sowie approbierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten üben nach Auffassung der Finanzverwaltung einen ähnlichen Beruf aus und sind damit ebenfalls freiberuflich tätig (BMF-Schreiben vom 20.11.2019). Bei Ergotherapie und Logopädie gilt die Zulassung durch die Krankenkassen nach § 124 Abs. 1 SGB V als ausreichendes Indiz.
Freiberufliche Einzelpraxen und Gemeinschaftspraxen in der Rechtsform einer GbR oder Partnerschaftsgesellschaft zahlen keine Gewerbesteuer und dürfen ihren Gewinn mit einer Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln – unabhängig von Umsatz und Gewinn. Eine Bilanz ist nicht vorgeschrieben. Anders bei einer Praxis-GmbH: Ihre Tätigkeit gilt stets als Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. 2 GewStG), und sie muss bilanzieren. Drei Punkte verdienen besondere Aufmerksamkeit:

Wir übernehmen die laufende steuerliche Betreuung Ihrer Praxis und begleiten Sie bei größeren Entscheidungen. Einen Überblick über alle Leistungen finden Sie auf unserer Website. Für Therapiepraxen besonders relevant sind:
Wir begleiten Sie durch jeden dieser Schritte und stimmen uns, wo nötig, mit Ihrer Rechtsberatung ab:
Beispiel: Eine Praxis erweitert ihr Angebot nach und nach – zuerst Behandlungen auf Verordnung, später Präventionskurse, Selbstzahlerleistungen und der Verkauf einzelner Produkte. Steuerlich ist jeder dieser Schritte eine eigene Frage. Werden die Umsätze von Beginn an getrennt erfasst, lassen sich Umsatzsteuer und Abfärbung jederzeit belastbar beurteilen, und aufwendige Korrekturen im Nachhinein werden vermieden.
Auch Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker betreuen wir. Der Heilpraktiker ist sowohl in § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG als auch in § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG ausdrücklich genannt: Heilbehandlungen mit therapeutischem Ziel sind umsatzsteuerfrei, und die Tätigkeit ist freiberuflich. Mehr zu den Besonderheiten der Gesundheitsberufe lesen Sie auf unserer Seite Steuerberater für Heilberufe.
In Erfurt und Thüringen sind wir persönlich vor Ort. Als digitale Kanzlei arbeiten wir auch mit Praxen in ganz Deutschland zusammen.
Sprechen Sie mit uns über Ihre Situation: telefonisch unter 0361 60282-0, per E-Mail an kanzlei@axmann-engling.de oder persönlich in der Richard-Breslau-Straße 5 in Erfurt.


Lohn mit Zuschlägen, Umsatz- und Gewerbesteuerbefreiung und Jahresabschluss für ambulante Pflegedienste.
Unser Schwerpunkt: Steuerberatung für Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Pflegedienste und Therapiepraxen.
Praxisgründung, Übernahme und laufende Betreuung für Ärztinnen und Ärzte in Erfurt und Thüringen.
Ja, wenn die Behandlung ein therapeutisches Ziel hat. Heilbehandlungen von Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten sowie – als ähnliche Heilberufe – von Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten und von Logopädinnen und Logopäden sind nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG steuerfrei. Die Finanzverwaltung verlangt dafür grundsätzlich eine ärztliche Verordnung oder die Verordnung einer Heilpraktikerin bzw. eines Heilpraktikers; auch ein Privatrezept genügt. Behandlungen ohne Verordnung, Präventions- und Wellnessangebote sowie der Verkauf von Produkten sind in der Regel steuerpflichtig.
Physiotherapeuten und Heilpraktiker gehören zu den Katalogberufen nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Ergotherapeuten, Logopäden und approbierte Psychotherapeuten üben nach Auffassung der Finanzverwaltung einen ähnlichen freien Beruf aus. Gewerbliche Einkünfte entstehen zum Beispiel durch den Verkauf von Waren, durch einen nur kapitalmäßig beteiligten oder berufsfremden Gesellschafter oder wenn die Inhaber nicht mehr selbst leitend und eigenverantwortlich tätig sind.
Bei einer GbR oder Partnerschaft können gewerbliche Umsätze nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG auf die gesamten Einkünfte abfärben; dann wird die ganze Praxis gewerbesteuerpflichtig. Der Bundesfinanzhof lässt das unbeachtet, solange diese Umsätze weder 3 % der Gesamtnettoumsätze noch 24.500 € im Jahr überschreiten (Urteil vom 27.08.2014, VIII R 6/12). Wir prüfen die Zahlen Ihrer Praxis und besprechen mit Ihnen, wie Sie den Verkauf organisieren.
Nein, solange Sie als Einzelpraxis oder freiberufliche Gemeinschaftspraxis (GbR, Partnerschaftsgesellschaft) tätig sind. Freiberufler sind nicht zur Buchführung verpflichtet und können ihren Gewinn mit der Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln – unabhängig von der Höhe von Umsatz und Gewinn. Eine Praxis in der Rechtsform einer GmbH muss dagegen bilanzieren.
Ja, wenn Sie aufgrund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig bleiben (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG). Bei großen Teams oder mehreren Standorten sollte diese Voraussetzung regelmäßig geprüft werden, weil sonst gewerbliche Einkünfte drohen.
Ja. In Erfurt und Thüringen sind wir persönlich erreichbar, als digitale DATEV-Kanzlei arbeiten wir mit Praxen in ganz Deutschland zusammen.
Herausgeber: Axmann & Engling Steuerberatungsgesellschaft mbH, Richard-Breslau-Straße 5, 99094 Erfurt. Mitglied der Steuerberaterkammer Thüringen. Seit 1991 in Erfurt, eine Steuerberaterin und drei Steuerberater mit unterschiedlichen Spezialisierungen. Unser Team · Fakten zur Kanzlei
Stand: November 2026. Die Inhalte geben einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage zu diesem Zeitpunkt und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Fragen des Zulassungs-, Berufs- oder Medizinrechts klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
Kontakt: Telefon 0361 60282-0 · kanzlei@axmann-engling.de · Mo–Do 8–12 und 13–17 Uhr, Fr 8–14 Uhr
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir melden uns bei Ihnen und vereinbaren einen Termin für ein Erstgespräch.
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